Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt die Ergebnisse der Evaluierung zur Kenntnis.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2021-2023 wird mit dem gleichbleibenden Ansatz von 3.000,00 € pro Jahr zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Dr. Schimansky trägt zur Evaluierung des Konzepts zur Eindämmung der Katzenpopulation vor.

Insbesondere berichtet er zusammenfassend zu den gewonnenen Erkenntnissen betreffend die 4 Säulen, auf denen das Konzept beruht.

 

Inhaltlich wird hinsichtlich der Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit (1. Säule), der Sicht der Kommunen zu der Fortführung der Ausgabe von Kastrationsgutscheinen  (2. Säule), der finanziellen Unterstützung für Tierschutzverbände durch den Landkreis (3. Säule) und der unentgeltlichen Kennzeichnung und Registrierung durch die Tierärzte (4. Säule) auf den Sachverhalt verwiesen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.

 

Insgesamt seien durchweg positive Erfahrungen gemacht worden, so dass das Projekt seitens der Verwaltung als gelungen angesehen wird. Angestrebt werde daher eine Verlängerung des Projektes um weitere 3 Jahre.

Über ein Mindestmaß an Bürokratie seien insbesondere auch für Mittellose Anreize geschaffen, sich weiter an dem Projekt zu beteiligen. Der Staat habe dadurch die Möglichkeit, auch einmal positive Akzente zu setzen.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke lobt die Bemühungen zur allgemeinen Reduzierung der Bürokratie.

Mit dem Projekt leiste der Landkreis mit einem überschaubaren Budget auf längere Sicht einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der Katzenpopulation.

 

Dr. Schimansky bestätigt auf Nachfrage von KTA Hille, dass die Samtgemeinde Marklohe und die Stadt Nienburg bereits 2014 ihre Nichtteilnahme am Projekt erklärt hatten. Zwischenzeitlich habe die Stadt Nienburg aber eine mögliche Projekt-Teilnahme signalisiert.

 

Er erklärt auf die Frage des stellv. Mitglieds mit beratender Stimme Frau Dr. Thijsen nach einer empirischen Erhebung der betroffenen Katzen, dass es keine Kennzeichnungs- bzw. Mitteilungspflicht für Katzen gibt. So sei die Zahl betroffener Katzen insgesamt unbekannt.

Basierend auf den Rückmeldungen und seinen persönlichen Erfahrungen und Eindrücken ist insgesamt von einer rückläufigen Zahl betroffener Katzen auszugehen. So bildeten sich aber immer wieder neue „Hot spots“ mit Katzen, deren Besitzer z.B. verzogen, längerfristig erkrankt oder verstorben sind. Besonders hierauf setze die Verwaltung mit der Säule 3 den Fokus.

 

KTA Dr. Bauer fragt nach, ob den Katzenbesitzern nicht eine Verpflichtung zur Kennzeichnung, ähnlich dem Chippen von Hunden, auferlegt werden könne.

 

Dr. Schimansky erklärt, dass die Nutzung des Gutscheins hinsichtlich der Meldung bzw. Kennzeichnung sehr wohl verpflichtend ist.

Anders als oft gedacht, kommt dem Hunde-Chipping meist erst auf EU-Ebene durch Urlaubsreisende rechtliche Bedeutung zu. Dies trifft dabei nur auf eine geringe Zahl von Hunden zu. Bedingt durch die vielen verschiedenen existierenden Organisationen sei es trotz Chip nur bedingt möglich, den entsprechenden Hundehalter zu ermitteln.

 

Der Anmerkung von KTA Dr. Bauer, dass durch die allgemeine Formulierung des Gutscheins nicht nur mittellose sondern auch liquide Katzenbesitzer unterstützt werden, stimmt Dr. Schimansky zu.

Es werden auch immer wieder ein paar „Schnäppchenjäger“ dabei sein, sagt er. Es gilt, nachhaltig Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Ausgabe von Gutscheinen ist dabei eine geeignete Möglichkeit, die Überzeugung bei den Katzenbesitzern zu stärken. Unbenommen dessen liege der Fokus der Kommunen bei den verwilderten Katzen in den „Hot spots“.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke spricht sich für die Fortsetzung des Projektes aus. Das Ergebnis zähle schließlich.

 

KTA Ó Toráin stellt eine andere Variante vor, die, wie er einem Zeitungsartikel entnommen habe, die Firma BASF auf Ihrem Firmengelände nutzt. Zur Jagd auf Mäuse werden dort gezielt streunende Katzen angezogen. Den Katzen werden Häuschen für die Übernachtung aufgestellt und Futter zur Verfügung gestellt. Die Firma BASF nutze so die Katzen für ihre Zwecke.

Mit dem Gutschein zur Katzenkastration sei vielmehr zu erwarten, dass diese von den Katzenbesitzern für ihre eigenen Katzen und nicht, wie beabsichtigt, für verwilderte Katzen genutzt würden.

Das BASF-Modell könne als gutes Beispiel z.B. auch für die Landwirtschaft genutzt werden. Er spricht sich für eine Publik-Machung dieser Variante durch den Landkreis aus.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke weist auf die allgemeine Zuständigkeit der Kommunen als Ordnungsbehörden hin.

Seitens des Landkreises versuche man, mit den Gutscheinen ohne viel Bürokratie gezielte Anreize schaffen, die Tierärzte als zentrales Element einzubinden. U.a. fließen die Gelder auch in die landwirtschaftlichen Bereiche.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.