Sitzung: 12.05.2021 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/008
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt die Ergebnisse der
Evaluierung zur Kenntnis.
Der
Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum
2021-2023 wird mit dem gleichbleibenden Ansatz von 3.000,00 € pro Jahr
zugestimmt.
Beratungsgang:
Dr.
Schimansky trägt zur Evaluierung des
Konzepts zur Eindämmung der Katzenpopulation vor.
Insbesondere
berichtet er zusammenfassend zu den gewonnenen Erkenntnissen betreffend die 4
Säulen, auf denen das Konzept beruht.
Inhaltlich
wird hinsichtlich der Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit (1. Säule), der
Sicht der Kommunen zu der Fortführung der Ausgabe von Kastrationsgutscheinen (2. Säule), der finanziellen Unterstützung für
Tierschutzverbände durch den Landkreis (3. Säule) und der unentgeltlichen
Kennzeichnung und Registrierung durch die Tierärzte (4. Säule) auf den
Sachverhalt verwiesen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
Insgesamt
seien durchweg positive Erfahrungen gemacht worden, so dass das Projekt seitens
der Verwaltung als gelungen angesehen wird. Angestrebt werde daher eine
Verlängerung des Projektes um weitere 3 Jahre.
Über
ein Mindestmaß an Bürokratie seien insbesondere auch für Mittellose Anreize
geschaffen, sich weiter an dem Projekt zu beteiligen. Der Staat habe dadurch
die Möglichkeit, auch einmal positive Akzente zu setzen.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke lobt die Bemühungen zur allgemeinen Reduzierung der Bürokratie.
Mit
dem Projekt leiste der Landkreis mit einem überschaubaren Budget auf längere Sicht
einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der Katzenpopulation.
Dr.
Schimansky bestätigt auf Nachfrage
von KTA Hille, dass die Samtgemeinde Marklohe und die Stadt Nienburg
bereits 2014 ihre Nichtteilnahme am Projekt erklärt hatten. Zwischenzeitlich
habe die Stadt Nienburg aber eine mögliche Projekt-Teilnahme signalisiert.
Er
erklärt auf die Frage des stellv. Mitglieds mit beratender Stimme Frau Dr.
Thijsen nach einer empirischen Erhebung der betroffenen Katzen, dass es
keine Kennzeichnungs- bzw. Mitteilungspflicht für Katzen gibt. So sei die Zahl
betroffener Katzen insgesamt unbekannt.
Basierend
auf den Rückmeldungen und seinen persönlichen Erfahrungen und Eindrücken ist
insgesamt von einer rückläufigen Zahl betroffener Katzen auszugehen. So
bildeten sich aber immer wieder neue „Hot spots“ mit Katzen, deren Besitzer
z.B. verzogen, längerfristig erkrankt oder verstorben sind. Besonders hierauf
setze die Verwaltung mit der Säule 3 den Fokus.
KTA
Dr. Bauer fragt nach, ob den
Katzenbesitzern nicht eine Verpflichtung zur Kennzeichnung, ähnlich dem Chippen
von Hunden, auferlegt werden könne.
Dr.
Schimansky erklärt, dass die Nutzung
des Gutscheins hinsichtlich der Meldung bzw. Kennzeichnung sehr wohl
verpflichtend ist.
Anders
als oft gedacht, kommt dem Hunde-Chipping meist erst auf EU-Ebene durch
Urlaubsreisende rechtliche Bedeutung zu. Dies trifft dabei nur auf eine geringe
Zahl von Hunden zu. Bedingt durch die vielen verschiedenen existierenden
Organisationen sei es trotz Chip nur bedingt möglich, den entsprechenden
Hundehalter zu ermitteln.
Der
Anmerkung von KTA Dr. Bauer, dass durch die allgemeine Formulierung des
Gutscheins nicht nur mittellose sondern auch liquide Katzenbesitzer unterstützt
werden, stimmt Dr. Schimansky zu.
Es
werden auch immer wieder ein paar „Schnäppchenjäger“ dabei sein, sagt er. Es
gilt, nachhaltig Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Ausgabe von Gutscheinen ist
dabei eine geeignete Möglichkeit, die Überzeugung bei den Katzenbesitzern zu
stärken. Unbenommen dessen liege der Fokus der Kommunen bei den verwilderten Katzen
in den „Hot spots“.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke spricht sich für die Fortsetzung des Projektes aus. Das Ergebnis zähle
schließlich.
KTA
Ó Toráin stellt eine andere Variante
vor, die, wie er einem Zeitungsartikel entnommen habe, die Firma BASF auf Ihrem
Firmengelände nutzt. Zur Jagd auf Mäuse werden dort gezielt streunende Katzen
angezogen. Den Katzen werden Häuschen für die Übernachtung aufgestellt und
Futter zur Verfügung gestellt. Die Firma BASF nutze so die Katzen für ihre
Zwecke.
Mit
dem Gutschein zur Katzenkastration sei vielmehr zu erwarten, dass diese von den
Katzenbesitzern für ihre eigenen Katzen und nicht, wie beabsichtigt, für verwilderte
Katzen genutzt würden.
Das
BASF-Modell könne als gutes Beispiel z.B. auch für die Landwirtschaft genutzt
werden. Er spricht sich für eine Publik-Machung dieser Variante durch den
Landkreis aus.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke weist auf die allgemeine Zuständigkeit der Kommunen als
Ordnungsbehörden hin.
Seitens
des Landkreises versuche man, mit den Gutscheinen ohne viel Bürokratie gezielte
Anreize schaffen, die Tierärzte als zentrales Element einzubinden. U.a. fließen
die Gelder auch in die landwirtschaftlichen Bereiche.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.