Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Bauamtsrat Zechlin informiert über den Sachstand der Vorbereitungen des Verfahrens zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets (WSG) für das Wasserwerk in Stolzenau, Holzhausen.

 

Mit Datum vom 10.03.2017 wurde dem Wasserversorgungsbetrieb (WVB) Stolzenau eine neue wasserrechtliche Bewilligung erteilt (die alte Bewilligung war befristet bis zum 28.02.2019), Grundwasser aus den Förderbrunnen IIIa und IVa in einer Gesamtmenge von 500.000 m³/a zu Tage zu fördern und es für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu verwenden.

Aufgrund der aktualisierten Wasserbedarfsprognose wurde das jährliche Entnahmerecht auf 500.000 m³ (ehemals 600.000 m³) optimiert.

 

Das hydrogeologische Gutachten sah für den ersten Abgrenzungsvorschlag vom März 2018 noch einen sehr schmalen, ca. 13-14 km langen Verlauf des Gesamteinzugsgebietes nach Westen bis in das Gebiet der Gemeinde Uchte vor.

Dies erschien aber nicht plausibel und wurde deshalb überarbeitet.

Die Größe des aktuellen Abgrenzungsvorschlages des WSG Stolzenau umfasst jetzt eine Längserstreckung (Ost-West) von max. rd. 5,3 km und eine Breite (Nord-Süd) von max. rd. 1,2 km. Die umhüllende Fläche beträgt dabei rd. 4,5 km².

 

Auf Grundlage der „Landes-SchVO“ wurde der Verordnungs-Entwurf mit Verordnungstext mit §§, Verzeichnis der Schutzbestimmungen („Verbotskatalog“) und einer Karte des Schutzgebietes erarbeitet. Dabei wurden insbesondere die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

Im intensiven fachlichen Austausch mit dem Wasserversorger, der Landwirtschaftskammer und der Gemeinde Stolzenau werden aktuell noch letzte Fragen in Hinblick auf die Ausgestaltung der Nutzungsbeschränkungen (Verbotsregelungen) und Genehmigungsvorbehalte für bestimmte Handlungen und Maßnahmen im WSG geklärt.

 

Mit Vorlage des vollständigen Antrages durch den WVB Stolzenau kann die öffentliche Verfahrensbeteiligung durch den Landkreis Nienburg erfolgen (geplant für Anfang 2022). Ende 2022 soll die WSG-Verordnung dann mit ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke lobt die frühe Beteiligung des Ausschusses und stellt eine weitere Beteiligung des Ausschusses für 2022 in Aussicht.

 

Auf Nachfrage von KTA Podehl bestätigt Baudirektor Wehr eine analoge Verfahrensbeteiligung des Ausschusses wie sich dies im Rahmen der NATURA 2000 - Schutzgebietsausweisungen etabliert habe. In einer der folgenden Sitzungen des ALNU werde der Entwurf der Verordnung vorgestellt, bevor es in das öffentliche Anhörungsverfahren geht.

 

Den Hinweis von KTA Kruse auf den begrenzten Informationskreis greift Bauamtsrat Zechlin auf und signalisiert, sofern der Bedarf dazu bestünde, eine Informationsveranstaltung mit den Betroffenen des geplanten WSGs durchzuführen. Im engen Kontakt mit dem Wasserverband sei bereits mit den Landwirten gesprochen worden.

 

Bauamtsrat Zechlin erklärt auf Anfrage von KTA Ó Toráin, dass der jährliche Wasserbedarf nie über 450.000 m³ lag, so dass die Bewilligung um 100.000 m³ optimiert werden konnte.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.