Sitzung: 12.05.2021 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2021/061
Beratungsgang:
Bauamtsrat
Zechlin informiert über den Sachstand
der Vorbereitungen des Verfahrens zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets (WSG)
für das Wasserwerk in Stolzenau, Holzhausen.
Mit Datum vom 10.03.2017 wurde dem Wasserversorgungsbetrieb (WVB) Stolzenau eine neue wasserrechtliche Bewilligung erteilt (die alte Bewilligung war befristet bis zum 28.02.2019), Grundwasser aus den Förderbrunnen IIIa und IVa in einer Gesamtmenge von 500.000 m³/a zu Tage zu fördern und es für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu verwenden.
Aufgrund
der aktualisierten Wasserbedarfsprognose wurde das jährliche Entnahmerecht auf
500.000 m³ (ehemals 600.000 m³) optimiert.
Das
hydrogeologische Gutachten sah für den ersten Abgrenzungsvorschlag vom März
2018 noch einen sehr schmalen, ca. 13-14 km langen Verlauf des Gesamteinzugsgebietes
nach Westen bis in das Gebiet der Gemeinde Uchte vor.
Dies
erschien aber nicht plausibel und wurde deshalb überarbeitet.
Die
Größe des aktuellen Abgrenzungsvorschlages des WSG Stolzenau umfasst jetzt eine
Längserstreckung (Ost-West) von max. rd. 5,3 km und eine Breite (Nord-Süd) von
max. rd. 1,2 km. Die umhüllende Fläche beträgt dabei rd. 4,5 km².
Auf
Grundlage der „Landes-SchVO“ wurde der Verordnungs-Entwurf mit Verordnungstext
mit §§, Verzeichnis der Schutzbestimmungen („Verbotskatalog“) und einer Karte
des Schutzgebietes erarbeitet. Dabei wurden insbesondere die örtlichen Gegebenheiten
berücksichtigt.
Im
intensiven fachlichen Austausch mit dem Wasserversorger, der Landwirtschaftskammer
und der Gemeinde Stolzenau werden aktuell noch letzte Fragen in Hinblick auf
die Ausgestaltung der Nutzungsbeschränkungen (Verbotsregelungen) und Genehmigungsvorbehalte
für bestimmte Handlungen und Maßnahmen im WSG geklärt.
Mit
Vorlage des vollständigen Antrages durch den WVB Stolzenau kann die öffentliche
Verfahrensbeteiligung durch den Landkreis Nienburg erfolgen (geplant für Anfang
2022). Ende 2022 soll die WSG-Verordnung dann mit ihrer Bekanntmachung in Kraft
treten.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke lobt die frühe Beteiligung des Ausschusses und stellt eine weitere
Beteiligung des Ausschusses für 2022 in Aussicht.
Auf
Nachfrage von KTA Podehl bestätigt Baudirektor Wehr eine analoge
Verfahrensbeteiligung des Ausschusses wie sich dies im Rahmen der NATURA 2000 -
Schutzgebietsausweisungen etabliert habe. In einer der folgenden Sitzungen des
ALNU werde der Entwurf der Verordnung vorgestellt, bevor es in das öffentliche
Anhörungsverfahren geht.
Den
Hinweis von KTA Kruse auf den begrenzten Informationskreis greift Bauamtsrat
Zechlin auf und signalisiert, sofern der Bedarf dazu bestünde, eine
Informationsveranstaltung mit den Betroffenen des geplanten WSGs durchzuführen.
Im engen Kontakt mit dem Wasserverband sei bereits mit den Landwirten
gesprochen worden.
Bauamtsrat
Zechlin erklärt auf Anfrage von KTA
Ó Toráin, dass der jährliche Wasserbedarf nie über 450.000 m³ lag, so dass
die Bewilligung um 100.000 m³ optimiert werden konnte.
Beratungsergebnis:
Ohne.