Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft und beratendes Mitglied des Ausschusses Eickhoff nimmt Bezug auf die Drucksache 2019/136/1 aus der ALNU-Sitzung vom 05.09.2019.

 

Mit dem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz (ML) und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) vom 07.12.2018 wurde die verstärkte Bejagung der Nutria als Ziel formuliert.

 

Da ein starkes öffentliches Interesse an der verstärkten Bejagung der Nutria besteht, hat der Landkreis Nienburg/Weser die Kosten für die erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte übernommen.

Der Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. wurde auf ihren Antrag vom 31.07.2019 hin dafür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 7.000 € für zwei Jahre (Haushalte 2020 und 2021) gewährt.

 

Die Kreisjägerschaft hat sich dieser Aufgabe gestellt. Der gezählte Bestand an Nutria im Kreisgebiet konnte von 834 im Vorjahr auf nunmehr 330 reduziert werden.

 

4.000 € für die sog. „Schwanzprämie“ von 4,- € pro Tier wurden in 2020 komplett ausbezahlt. Zudem wurden 10 Fallen „Trapmaster“ mit Fangmelder im Wert von rd. 3.000 € angeschafft.

Die Abrechnung für 1.022 erlegte Nutria in 2021 steht aktuell noch aus. Die Landwirtschaftskammer habe die Abrechnung für Anfang Juni avisiert.

 

Auf Hinweis des Vorsitzenden stellv. Landrats Dr. Schmädeke, dass die Zahlen ja einen spürbaren Erfolg dokumentierten, erwidert der Vorsitzende der Kreisjägerschaft und beratendes Mitglied des Ausschusses Eickhoff, dass zwar die Präsenz der Nutria abnehme, die Tiere aber ihren Lebensraum geschickt der neuen Situation angepasst, sich schützten und verstärkt vermehrten.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.