Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier lädt die Mitglieder des Kreistages zu einem gemeinsamen Foto auf der Treppenanlage der Aula ein. Er erklärt, dass die Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte (2G) möglich ist, sofern diese am Eingang ihren Nachweis vorgelegt haben.

 

Im Anschluss an das Foto erläutert er die Bedeutung der §§ 40 bis 42 NKomVG sowie § 108e Strafgesetzbuch und verpflichtet die Kreistagsabgeordneten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.