Beratungsgang:
KTA
Hille führt aus, das Ergebnis der
Kommunalwahl spiegele sich durch die aktuelle Änderung des NKomVG nicht mehr in
der Zusammensetzung der Ausschüsse wider. Um das gute Miteinander im Kreistag
zu bewahren, solle dieser ein abweichendes Verfahren gem. § 71 Absatz 10 NKomVG
beschließen.
Die
FDP-Fraktion und die Wählergemeinschaft würden daher beantragen, die
vorgelegte
Geschäftsordnung mit folgender Änderung zu beschließen (siehe
/ ergänzend Anlage 1):
„Als
neuer § 26 a wird ergänzt:
§
26 a Abweichendes Verfahren
Die
Sitze in den Ausschüssen und Gremien des Kreistages werden den einzelnen
Fraktionen und Gruppen abweichend von der derzeit geltenden Fassung des § 71
NKomVG zugeteilt. Angewandt wird stattdessen das Verfahren („Hare/Niemeyer“),
das am 12. September 2021 (Tag der Kommunalwahl) im entsprechenden Paragrafen
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vorgesehen war.“
KTA
Heineking erwidert, sowohl das Verfahren nach d’Hondt als auch
das Verfahren nach Hare-Niemeyer würden demokratische Besetzungsverfahren
darstellen. Die Änderung des NKomVG sei daher vertretbar. Die Fraktionen hätten
in Vorbereitung auf die Konstituierung des Kreistages die Ausschussbesetzungen
vorbereitet und die Vorsitzvergaben miteinander abgestimmt. Seine Fraktion
lehne den Antrag ab.
KTA
Kuhlmann bekräftigt, beide Verfahren
seien rechtens. Die Meinungen der kleinen Fraktionen würden in den Ausschüssen
von diesen einbracht und auch gehört. Einer guten Zusammenarbeit würde daher
auch ohne Berücksichtigung des Änderungsantrages nichts entgegenstehen.
KTA
Schnitzler führt aus, das Verfahren
nach Hare-Niemeyer würde den Wählerwillen deutlich besser abbilden. Alle
Fraktionen hätten sich auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung auf die
Konstituierung vorbereitet. Eine kurzfristige Änderung des Besetzungsverfahrens
sei daher wenig hilfreich.
Der gemeinsame Antrag der FDP-Kreistagsfraktion
und der Wählergemeinschaft wird mit 9 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und 31
Nein-Stimmen abgelehnt.
KTA
Schnitzler beantragt für die Gruppe
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE., in § 5 der Geschäftsordnung die „Einwohnerinnen- und
Einwohnerfragestunde“ vorzuziehen und vor e) aufzunehmen. Den Bürgerinnen und
Bürgern würde damit die Möglichkeit geben, Frage zu stellen und sich
einzubringen, bevor es zur Beschlussfassung komme. Dies sei ein Stück gelebte
Bürgerbeteiligung. Die Möglichkeit, die Reihenfolge jetzt zu ändern solle
genutzt werden.
KTA
Kuhlmann erwidert, es wäre sinnvoll,
wenn die Fraktionen Anträge frühzeitig stellen würden, damit diese auch im
Vorfeld in den anderen Fraktionen beraten werden könnten. Es sei bereits jetzt
geübte Praxis, dass die Ausschussvorsitzenden ggf. eine Sitzung unterbrechen
würden, um Einwohnerinnen und Einwohner einzubinden, wenn diese zahlreich zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt erscheinen würden.
KTA
Hille betont, der Antrag komme etwas
kurzfristig. Es sei jedoch sinnvoll im Rahmen einer Novelle der
Geschäftsordnung nochmals über das Thema zu sprechen. Ggf. mache es auch Sinn,
am Anfang und am Ende eine Fragestunde vorzusehen. Das löse vielleicht
Probleme, schaffe aber auch neue.
KTA
Sommerfeld begrüßt grundsätzlich den
Vorschlag, betont aber, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der Fragestunde
jedoch keinen Anspruch auf eine Antwort hätten. Er erachte es als sinnvoller,
im Zweifel während der Tagesordnung Gelegenheit zu geben, sich zum Beratungsgegenstand
zu äußern.
KTA
Heineking bekräftigt, dass es die
Möglichkeit der Sitzungsunterbrechung gebe. Schwierige Inhalte seien oft
angekündigt und öffentlich diskutiert. Sollten im Rahmen der
Sitzungsunterbrechung Aspekte auftauchen, die bisher nicht hätten berücksichtigt
werden können, gebe es auch die Möglichkeit die Entscheidungen zu vertagen.
KTA
Fick führt aus, die Gemeinde Rodewald
habe vor fünf Jahren die Änderung umgesetzt. Dies habe jedoch nicht zu mehr
Beteiligung und Fragen geführt. Vielmehr sei ihr Eindruck, dass die Fragestunde
am Ende früher deutlich mehr genutzt worden sei. Die Änderung sei daher nicht
zielführend.
KTA
Dr. Schmädeke ergänzt, dass die
Entscheidungen nicht im Moment der Sitzung fallen würden. Einwohnerinnen und
Einwohner hätten auch im Vorfeld der
öffentlichen Beratungen Möglichkeiten, Kontakt zu den Fraktionen und
Abgeordneten aufzunehmen, um ihre Belange und Sichtweisen einzubringen. Hiervon
werde vielfältig Gebrauch gemacht. Eine Änderung der Geschäftsordnung sei nicht
notwendig
KTA
Heusmann führt aus, ehrenamtliche
Politik beklage mangelnde Beteiligung und Politikverdrossenheit. Mit einer
kaum aufwändigen Änderung könnte hier eine Maßnahme
zu mehr Beteiligung geschaffen werden. Sie werbe für die Zustimmung zum Änderungsantrag.
Der Antrag der Gruppe BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. wird mit 9 Ja- Stimmen, 5 Enthaltungen und 32
Nein-Stimmen abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 3 Enthaltungen