Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.


Beratungsgang:

 

KTA Hille führt aus, das Ergebnis der Kommunalwahl spiegele sich durch die aktuelle Änderung des NKomVG nicht mehr in der Zusammensetzung der Ausschüsse wider. Um das gute Miteinander im Kreistag zu bewahren, solle dieser ein abweichendes Verfahren gem. § 71 Absatz 10 NKomVG beschließen. 

Die FDP-Fraktion und die Wählergemeinschaft würden daher beantragen, die
     vorgelegte Geschäftsordnung mit folgender Änderung zu beschließen (siehe  
/    ergänzend Anlage 1):

„Als neuer § 26 a wird ergänzt:

§ 26 a Abweichendes Verfahren

Die Sitze in den Ausschüssen und Gremien des Kreistages werden den einzelnen Fraktionen und Gruppen abweichend von der derzeit geltenden Fassung des § 71 NKomVG zugeteilt. Angewandt wird stattdessen das Verfahren („Hare/Niemeyer“), das am 12. September 2021 (Tag der Kommunalwahl) im entsprechenden Paragrafen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vorgesehen war.“

KTA Heineking erwidert, sowohl das Verfahren nach d’Hondt als auch das Verfahren nach Hare-Niemeyer würden demokratische Besetzungsverfahren darstellen. Die Änderung des NKomVG sei daher vertretbar. Die Fraktionen hätten in Vorbereitung auf die Konstituierung des Kreistages die Ausschussbesetzungen vorbereitet und die Vorsitzvergaben miteinander abgestimmt. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

KTA Kuhlmann bekräftigt, beide Verfahren seien rechtens. Die Meinungen der kleinen Fraktionen würden in den Ausschüssen von diesen einbracht und auch gehört. Einer guten Zusammenarbeit würde daher auch ohne Berücksichtigung des Änderungsantrages nichts entgegenstehen.

KTA Schnitzler führt aus, das Verfahren nach Hare-Niemeyer würde den Wählerwillen deutlich besser abbilden. Alle Fraktionen hätten sich auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung auf die Konstituierung vorbereitet. Eine kurzfristige Änderung des Besetzungsverfahrens sei daher wenig hilfreich.

Der gemeinsame Antrag der FDP-Kreistagsfraktion und der Wählergemeinschaft wird mit 9 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und 31 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

KTA Schnitzler beantragt für die Gruppe BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE., in § 5 der Geschäftsordnung die „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ vorzuziehen und vor e) aufzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern würde damit die Möglichkeit geben, Frage zu stellen und sich einzubringen, bevor es zur Beschlussfassung komme. Dies sei ein Stück gelebte Bürgerbeteiligung. Die Möglichkeit, die Reihenfolge jetzt zu ändern solle genutzt werden.

KTA Kuhlmann erwidert, es wäre sinnvoll, wenn die Fraktionen Anträge frühzeitig stellen würden, damit diese auch im Vorfeld in den anderen Fraktionen beraten werden könnten. Es sei bereits jetzt geübte Praxis, dass die Ausschussvorsitzenden ggf. eine Sitzung unterbrechen würden, um Einwohnerinnen und Einwohner einzubinden, wenn diese zahlreich zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt erscheinen würden.

KTA Hille betont, der Antrag komme etwas kurzfristig. Es sei jedoch sinnvoll im Rahmen einer Novelle der Geschäftsordnung nochmals über das Thema zu sprechen. Ggf. mache es auch Sinn, am Anfang und am Ende eine Fragestunde vorzusehen. Das löse vielleicht Probleme, schaffe aber auch neue.

KTA Sommerfeld begrüßt grundsätzlich den Vorschlag, betont aber, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der Fragestunde jedoch keinen Anspruch auf eine Antwort hätten. Er erachte es als sinnvoller, im Zweifel während der Tagesordnung Gelegenheit zu geben, sich zum Beratungsgegenstand zu äußern. 

KTA Heineking bekräftigt, dass es die Möglichkeit der Sitzungsunterbrechung gebe. Schwierige Inhalte seien oft angekündigt und öffentlich diskutiert. Sollten im Rahmen der Sitzungsunterbrechung Aspekte auftauchen, die bisher nicht hätten berücksichtigt werden können, gebe es auch die Möglichkeit die Entscheidungen zu vertagen.

KTA Fick führt aus, die Gemeinde Rodewald habe vor fünf Jahren die Änderung umgesetzt. Dies habe jedoch nicht zu mehr Beteiligung und Fragen geführt. Vielmehr sei ihr Eindruck, dass die Fragestunde am Ende früher deutlich mehr genutzt worden sei. Die Änderung sei daher nicht zielführend.

KTA Dr. Schmädeke ergänzt, dass die Entscheidungen nicht im Moment der Sitzung fallen würden. Einwohnerinnen und Einwohner hätten auch im Vorfeld der öffentlichen Beratungen Möglichkeiten, Kontakt zu den Fraktionen und Abgeordneten aufzunehmen, um ihre Belange und Sichtweisen einzubringen. Hiervon werde vielfältig Gebrauch gemacht. Eine Änderung der Geschäftsordnung sei nicht notwendig

KTA Heusmann führt aus, ehrenamtliche Politik beklage mangelnde Beteiligung und Politikverdrossenheit. Mit einer kaum aufwändigen Änderung könnte hier eine Maßnahme zu mehr Beteiligung geschaffen werden. Sie werbe für die Zustimmung zum Änderungsantrag.

Der Antrag der Gruppe BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. wird mit 9 Ja- Stimmen, 5 Enthaltungen und 32 Nein-Stimmen abgelehnt.

  


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 3 Enthaltungen