Sitzung: 17.11.2021 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2021/184
Beschlussvorschlag
Maßnahme 2105: Zur Finanzierung von zwei
Haltestellen durch die Samtgemeinde Flecken Steyerberg sollen 26.500,00 € aus
den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2107: Zur Kofinanzierung der
Haltestellensanierung durch die Stadt Nienburg im Jahr 2022 sollen 85.000,00 €
aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme
2108: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die Samtgemeinde
Uchte im Jahr 2022 sollen 82.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme 2114: Zur Finanzierung von
Maßnahmen an vier Haltestellen in der Samtgemeinde Mittelweser im Jahr 2022
sollen 11.900,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme
2115: Zuschuss zum VBN Tarif der SG Grafschaft Hoya mit einem Kostenrahmen
von 3.000 € für die Jahre 2022-2024. Die Kosten können aus den Mitteln nach § 7
NNVG finanziert werden.
Maßnahme 2116: Anschaffung von echtzeitfähigen Druckern für die VGH mit einem Kostenrahmen von 270.000 €. Die Kosten können aus den Mitteln nach § 7 NNVG finanziert werden.
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Rühe erläutert zunächst die Maßnahmen 2105, 2107, 2108 und 2114.
KTA Wirtz-Naujoks fragt in Bezug auf Maßnahme 2114 an, ob der Einbau taktiler
Elemente nicht von vornherein beim Ausbau der Haltestellen mit vorgenommen werden
kann.
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass dieses beim Ausbau der in Maßnahme 2114 genannten
Haltestellen nicht berücksichtigt worden ist. Bei künftigen Ausbauten wird die
Barrierefreiheit zu 100 %, das heißt incl. taktiler Leitstreifen, hergestellt.
KTA Wirtz-Naujoks fragt an, wie viele der eingesetzten Busse zu 100 %
barrierefrei sind.
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass aktuell 90 % der eingesetzten Fahrzeuge komplett
barrierefrei sind. Bei den verbleibenden 10 % handelt es sich hauptsächlich um
Verstärkerbusse.
Herr Schäfer bemängelt die Maßnahme 2114, da hier seiner Ansicht nach
durch die SG Mittelweser wieder zu geringe Mittel eingesetzt werden, um die
Vorgaben zur Barrierefreiheit der
Haltestellen zu erfüllen. Herr Schäfer empfiehlt daher, der Maßnahme
2114 nicht zuzustimmen und die SG Mittelweser zur Nachbesserung aufzufordern.
EKR Hoffmann schlägt vor, über die Maßnahme im nächsten Ausschuss anhand
von Fotos zu beraten und diese zunächst aus dem Beschluss zu nehmen.
Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Maßnahme 2115. Dazu ergeben sich im Gremium
keine Fragen.
Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Maßnahme 2116.
KTA Weißenborn hinterfragt, ob vorab geprüft wurde, die Anschaffung der Drucker
durch Fördermittel der NBank fördern zu lassen. Dort sind Förderanträge bis zum
31.12.2021 für derartige Investitionen möglich.
KTA Hille entgegnet, dass im Gremium bisher immer Einigkeit darüber bestand, die
beantragten Maßnahmen zu bezuschussen und die Frage der Fördertöpfe Sache der
Verwaltung ist. KTA Hille fragt daher an, ob das auch künftig so bleiben
soll.
EKR Hoffmann beantwortet dieses mit Ja.
KTA Hille fragt an, ob die vorhandenen Verkehrsampeln mit den neuen Druckern steuerbar
sind.
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass einige Ampeln steuerbar sind, andere jedoch
nicht.
KTA Köhler begrüßt die Anschaffung der Drucker, gibt aber zu Bedenken,
dass durch die Anschaffung auch jährliche Hostingkosten entstehen und fragt an,
in welcher Höhe sich diese belaufen und wer die Hostingkosten für den Bürgerbus
trägt.
EKR Hoffmann teilt mit, dass die Betriebskosten durch die VGH zu tragen
sind.
Dipl. Geogr. Rühe ergänzt, dass sich diese voraussichtlich im 5-stelligen
Bereich bewegen. Bei der Einführung neuer Systeme lassen sich Mehrkosten nicht
ausschließen. Dem Gegenüber werden jedoch Einsparungen durch Digitalisierung
und Zeitersparnis erwartet.
KTA Köhler fragt an, ob eine Kooperation mit der Transdev möglich ist,
um Kosten zu minimieren.
Dipl. Geogr. Rühe erläutert, dass die VGH ihre Fahrpläne selber pflegt und die
Drucker die Fahrer über alle relevanten Aktionen, z.b. Abfahrtszeiten,
informieren. Ob sich ein Effizienzgewinn durch Zusammenschluss ergibt, ist
nicht klar.
EKR Hoffmann sieht im Ausschuss eine mehrheitliche Meinung zur
Anschaffung der Drucker, schlägt jedoch vor, die Beschlussempfehlung
umzuformulieren.
KTA Wittenberg frag an, wie viele Fahrzeuge mit den Druckern ausgestattet
werden sollen.
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass es sich um 34 Fahrzeuge handelt.
Dipl. Geogr. Arndt weist darauf hin, dass sich diese Maßnahme für die Förderung
mit Mitteln gem. § 7b NNVG eignet.
EKR Hoffmann ergänzt, dass die 7b-Mittel zurückgezahlt werden müssen,
sofern sie nicht in einem Dreijahreszeitraum ausgegeben werden.
Das Gremium beschließt die
Maßnahme einstimmig mit folgende Änderungen:
Der Beschluss über die Maßnahme 2114 wird vertagt, da die Vorgaben zur Barrierefreiheit der Haltestellen durch den Einsatz der beantragten Mittel nach Auffassung des Gremiums nicht erfüllt werden können und die Samtgemeinde Mittelweser zur Nachbesserung ihres Antrages aufgefordert werden soll.
Der Beschluss über die Maßnahme
2116 wird wie folgt geändert:
Anschaffung von echtzeitfähigen Druckern für die VGH mit einem Kostenrahmen von 270.000 €. Die Finanzierung soll mit Finanzmitteln gem. § 7 NNVG sowie nach Möglichkeit auch mit darüber hinausgehenden Fördermitteln erfolgen. Daher soll geprüft werden, ob von der N-Bank Fördermittel hierfür zur Verfügung gestellt werden können.
Beratungsergebnis:
Einstimmig