Sitzung: 18.11.2021 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/181
Beratungsgang:
Frau Mühlenbruch erläutert die gemeldeten Mittelansätze im
Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen
für das Haushaltsjahr 2022 anhand der Anlagen zur Drucksache Nr. 2021/181.
Im Teilergebnisplan sei als
wichtigster Posten der Ansatz 55120.421200 für die Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens (Pos. 15) mit 1.863.000 € zu nennen. Im Vergleich läge
dieser Ansatz um 87.000 € unter dem des Vorjahres.
Anschließend wurde
dargestellt, aus welchen einzelnen Positionen sich der v. g. Ansatz
zusammensetze.
Im investiven Bereich wurden
die Maßnahmen mit Förderung vom Land und die eigenfinanzierten Maßnahmen im
Einzelnen näher erläutert. Die Umsetzung aller geplanten Fördermaßnahmen stünde
immer unter dem Vorbehalt der Aufnahme in das Jahresbauprogramm des Landes.
In der Gesamtsumme seien
Investitionsmittel in Höhe von 1.068.500 € veranschlagt, wovon nach Abzug der
zu erwartenden Zuwendungen (Land 523.700 € und Stadt/Gemeinde/Sonstige 500.800
€) ein Eigenanteil für den Landkreis in Höhe von 44.000 € verbliebe.
Ferner seien
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 247.000 € angemeldet worden.
Für das Haushaltsjahr 2022
benötige der Landkreis insgesamt Eigenmittel in Höhe von 1.907.000 € (davon
44.000 € für Investitionsmaßnahmen und 1.863.000 € für die Unterhaltung des
Kreisstraßenvermögens).
Frau Mühlenbruch verweist auf die mit der Einladung übersandten Anlage
3 zu diesem TOP. Hieraus ergibt sich die Aufteilung der Gesamtkosten für jede
einzelne Baumaßnahme sowohl für das Jahr 2022 als auch auf die künftigen
Haushaltsjahre.
KTA Heusmann stellt die Frage, inwiefern die Planungen von
Windkraftanlagen im Bereich von Kreisstraßen bei der Umsetzung von
Kreisstraßenbaumaßnahmen Berücksichtigung finden.
FDL Witt beantwortet die Frage dahingehend, dass bei
umfangreichen Planungsvorhaben im Rahmen der TÖB auch eine Beteiligung des
Bereiches „Kreisstraßen“ erfolgt und damit eine Kenntnis über die geplanten
Bauvorhaben im Hinblick auf anstehende oder geplante Straßenbauvorhaben
bestehe.
KTA Höper möchte wissen, wie sich Kostensteigerungen im
Hinblick auf die erforderliche wiederkehrende Verschiebung einzelner
Baumaßnahmen auswirken. Es sei davon auszugehen, dass Maßnahmen, welche sich
unter Umständen über mehrere Jahre verschieben würden, alleine durch die
allgemeinen Preissteigerungen erheblich teurer würden, als ursprünglich
geplant.
Ltd. BD Schindler führt hierzu aus, dass sich die Höhe der
Kostensteigerung nicht in einem prozentualen Wert festschreiben ließe.
Verschiedene Faktoren, wie z.B. die jeweilige Auslastung der Baufirmen oder
auch temporäre Lieferengpässe bei Sand, Mineralgemisch oder Schotter, würden
sich auf die Höhe der Baukosten auswirken. Dazu kämen die ständigen
Schwankungen bei den Rohölpreisen bzw. der daraus resultierenden Auswirkungen
auf die Entwicklung der Asphaltpreise.
KSM Lindemann ergänzt hierzu, dass bei aktuellen Baumaßnahmen
wiederholt bereits Lieferengpässe einzelner Baumaterialien (z.B. Rohrleitungen)
zu Kostensteigerungen führen würden. Hier müsse man unter Umständen auf andere,
dann kostenintensivere, Materialien, ausweichen, um überhaupt weiter bauen zu
können. An einem festen Prozentsatz ließe sich dies jedoch nicht einheitlich
festmachen.
KTA Höper macht deutlich, dass er neben der Verwaltung auch das
Gremium in der Pflicht sehe, diesbezüglich bei den entsprechenden Stellen den
Kontakt zu suchen, sollten sich durch erforderliche Verschiebungen von
einzelnen Baumaßnahmen Kostensteigerungen und damit höhere Eigenanteile für den
Landkreis ergeben. Er geht auch noch mal auf die unbefriedigende
Personalsituation beim Land ein.
KTA Köhler weist auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorgaben
aus dem Eckwertebeschluss des Landkreises hin. Man solle dies, auch im Hinblick
auf die in absehbare Zeit anstehenden kostenintensiven Baumaßnahmen, stets im
Auge behalten.