Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

Frau Mühlenbruch erläutert die gemeldeten Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen für das Haushaltsjahr 2022 anhand der Anlagen zur Drucksache Nr. 2021/181.

 

Im Teilergebnisplan sei als wichtigster Posten der Ansatz 55120.421200 für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Pos. 15) mit 1.863.000 € zu nennen. Im Vergleich läge dieser Ansatz um 87.000 € unter dem des Vorjahres.

 

Anschließend wurde dargestellt, aus welchen einzelnen Positionen sich der v. g. Ansatz zusammensetze.

 

Im investiven Bereich wurden die Maßnahmen mit Förderung vom Land und die eigenfinanzierten Maßnahmen im Einzelnen näher erläutert. Die Umsetzung aller geplanten Fördermaßnahmen stünde immer unter dem Vorbehalt der Aufnahme in das Jahresbauprogramm des Landes.

 

In der Gesamtsumme seien Investitionsmittel in Höhe von 1.068.500 € veranschlagt, wovon nach Abzug der zu erwartenden Zuwendungen (Land 523.700 € und Stadt/Gemeinde/Sonstige 500.800 €) ein Eigenanteil für den Landkreis in Höhe von 44.000 € verbliebe.

 

Ferner seien Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 247.000 € angemeldet worden.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 benötige der Landkreis insgesamt Eigenmittel in Höhe von 1.907.000 € (davon 44.000 € für Investitionsmaßnahmen und 1.863.000 € für die Unterhaltung des Kreisstraßenvermögens).

 

Frau Mühlenbruch verweist auf die mit der Einladung übersandten Anlage 3 zu diesem TOP. Hieraus ergibt sich die Aufteilung der Gesamtkosten für jede einzelne Baumaßnahme sowohl für das Jahr 2022 als auch auf die künftigen Haushaltsjahre.

 

 

KTA Heusmann stellt die Frage, inwiefern die Planungen von Windkraftanlagen im Bereich von Kreisstraßen bei der Umsetzung von Kreisstraßenbaumaßnahmen Berücksichtigung finden.

 

FDL Witt beantwortet die Frage dahingehend, dass bei umfangreichen Planungsvorhaben im Rahmen der TÖB auch eine Beteiligung des Bereiches „Kreisstraßen“ erfolgt und damit eine Kenntnis über die geplanten Bauvorhaben im Hinblick auf anstehende oder geplante Straßenbauvorhaben bestehe.

 

KTA Höper möchte wissen, wie sich Kostensteigerungen im Hinblick auf die erforderliche wiederkehrende Verschiebung einzelner Baumaßnahmen auswirken. Es sei davon auszugehen, dass Maßnahmen, welche sich unter Umständen über mehrere Jahre verschieben würden, alleine durch die allgemeinen Preissteigerungen erheblich teurer würden, als ursprünglich geplant.

 

Ltd. BD Schindler führt hierzu aus, dass sich die Höhe der Kostensteigerung nicht in einem prozentualen Wert festschreiben ließe. Verschiedene Faktoren, wie z.B. die jeweilige Auslastung der Baufirmen oder auch temporäre Lieferengpässe bei Sand, Mineralgemisch oder Schotter, würden sich auf die Höhe der Baukosten auswirken. Dazu kämen die ständigen Schwankungen bei den Rohölpreisen bzw. der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Asphaltpreise.

 

KSM Lindemann ergänzt hierzu, dass bei aktuellen Baumaßnahmen wiederholt bereits Lieferengpässe einzelner Baumaterialien (z.B. Rohrleitungen) zu Kostensteigerungen führen würden. Hier müsse man unter Umständen auf andere, dann kostenintensivere, Materialien, ausweichen, um überhaupt weiter bauen zu können. An einem festen Prozentsatz ließe sich dies jedoch nicht einheitlich festmachen.

 

KTA Höper macht deutlich, dass er neben der Verwaltung auch das Gremium in der Pflicht sehe, diesbezüglich bei den entsprechenden Stellen den Kontakt zu suchen, sollten sich durch erforderliche Verschiebungen von einzelnen Baumaßnahmen Kostensteigerungen und damit höhere Eigenanteile für den Landkreis ergeben. Er geht auch noch mal auf die unbefriedigende Personalsituation beim Land ein.

 

KTA Köhler weist auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorgaben aus dem Eckwertebeschluss des Landkreises hin. Man solle dies, auch im Hinblick auf die in absehbare Zeit anstehenden kostenintensiven Baumaßnahmen, stets im Auge behalten.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig (10 Ja-Stimmen) mit 0 Enthaltungen