Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Beschluss zu a:

 

Dem Kreisausschuss gehören vier weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete an.

 

Beschluss zu b:

 

Die nachstehend genannte Ausschussbesetzung wird festgestellt.

 

Mitglied

stellv. Mitglied

2. stellv. Mitglied

Landrat Kohlmeier (Vors.)

Abg. Beermann

Abg. Kruse

 

Abg. Hauschildt

Abg. Schlemermeyer

 

Abg. Heineking

Abg. Plate

 

Abg. Kurowski

Abg. Weißenborn

 

Abg. Dr. Schmädeke

Abg. Kopp

 

Abg. Altmann

Abg. Völlers

 

Abg. Heckmann

Abg. Niepel

 

Abg. Kuhlmann

Abg. Wirtz-Naujoks

 

Abg. Iraki

Abg. Dr. Richter

 

Abg. Schnitzler

Abg. Kretschmer

 

Erster Kreisrat Hoffmann

 

 

 

Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG

 

Abg. Köhler

Abg. Schiemann

 

Abg. Podehl

Abg. Fick

Abg. Lange

Abg. Werner

Abg. Hille

Abg. van den Born

 


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig