Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9

Der Haushalt für das Jahr 2022 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen – veranschlagt.

 


Beratungsgang:

 

Frau Dehmel erläutert, dass die größte Erhöhung noch kurzfristig in den Haushalt 2022 aufgenommen worden sei. Leider wurde wegen der Kurzfristigkeit keine Erläuterung beigefügt. Es handelt sich hier um das Produkt Frühkindliche Bildung und Betreuung. Die Vereinbarung zur Übernahmen von Aufgaben der Jugendhilfe zwischen den Kommunen und dem Landkreis läuft zum Sommer 2022 (In Kraft getreten zum 01.07.17, Laufzeit 5 Jahre) aus. Die Kommunen haben einen erheblich höheren Zuschuss zu den Betriebs- und Folgekosten bei der Übernahme der Betreuungsaufgaben für Kindertagesbetreuung beantragt. Hier sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Zuschuss erhöht wird. Somit sind zusätzlich 3.3 Mio. € zum Ansatz 2021 aufgeschlagen worden. Dies ist mit dem LR und der Kämmerei besprochen. Bereits der Ansatz 2021 hatte nicht ausgereicht und wurde im Nachtrag um 180.00,00 € erhöht. Zurzeit errechnet sich der Zuschuss an die Kommunen aus den Betreuungsstunden und dem Stundensatz von 156,00 €.

 

Eine weitere höhere Differenz in Höhe von 2.444.000,00 € konnten sie aus dem FD ASD herauslesen. Diese Summe betrifft zu einem sehr großen Teil die Einnahmen. In 2021 (wie bereits zum Nachtrag berichtet) konnten mehrere Erstattungsfälle abgeschlossen werden. Insgesamt handelt es sich um höhere Einnahmen bei der Heimerziehung (36338) und der Vollzeitpflege (36345) – insgesamt 1.612.000,00 €. Da die über Jahre dauernden Erstattungsfälle nun abgeschlossen sind, können nur noch die Einnahmen im ursprünglichen Ansatz berücksichtigt werden.

 Die Ausgaben beim Produkt Erziehungsbeistand waren zunächst Corona bedingt rückläufig und werden sich in 2022 auf das Niveau vor Corona wieder einpendeln (plus 95.000,00). Die Fallzahlen für sozialpädagogische Familienhilfe steigen weiter an. Daher ist hier der Ansatz zu erhöhen (36335). Ebenso sind die Fallzahlen in der Heimunterbringung (36338) schon in 2021 gestiegen. Daher hatten sie bereits der Ansatzerhöhung im Nachtrag zugestimmt. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen kurzfristig absenken. Der Ansatz 2022 ist somit noch einmal anzupassen. Das Gleiche gilt für junge Volljährige in der Heimerziehung.

 

Im Produkt 36410 ist die Inselklasse verortet, mit der wir zum 01.02.2022 starten. Auswirkungen z.B. geringere Fallzahl bei Schulbegleitung ist zurzeit noch nicht absehbar.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig