Sitzung: 30.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2021/202
Der Haushalt für das Jahr 2022 wird – wie vom Fachbereich Jugend
vorgeschlagen – veranschlagt.
Beratungsgang:
Frau Dehmel erläutert, dass die
größte
Erhöhung noch kurzfristig in den Haushalt 2022 aufgenommen worden sei. Leider
wurde wegen der Kurzfristigkeit keine Erläuterung beigefügt. Es handelt sich
hier um das Produkt Frühkindliche Bildung und Betreuung. Die Vereinbarung zur
Übernahmen von Aufgaben der Jugendhilfe zwischen den Kommunen und dem Landkreis
läuft zum Sommer 2022 (In Kraft getreten zum 01.07.17, Laufzeit 5 Jahre) aus.
Die Kommunen haben einen erheblich höheren Zuschuss zu den Betriebs- und
Folgekosten bei der Übernahme der Betreuungsaufgaben für Kindertagesbetreuung
beantragt. Hier sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Es wird jedoch
davon ausgegangen, dass der Zuschuss erhöht wird. Somit sind zusätzlich 3.3
Mio. € zum Ansatz 2021 aufgeschlagen worden. Dies ist mit dem LR und der
Kämmerei besprochen. Bereits der Ansatz 2021 hatte nicht ausgereicht und wurde
im Nachtrag um 180.00,00 € erhöht. Zurzeit errechnet sich der Zuschuss an die
Kommunen aus den Betreuungsstunden und dem Stundensatz von 156,00 €.
Eine
weitere höhere Differenz in Höhe von 2.444.000,00 € konnten sie aus dem FD ASD
herauslesen. Diese Summe betrifft zu einem sehr großen Teil die Einnahmen. In
2021 (wie bereits zum Nachtrag berichtet) konnten mehrere Erstattungsfälle abgeschlossen
werden. Insgesamt handelt es sich um höhere Einnahmen bei der Heimerziehung
(36338) und der Vollzeitpflege (36345) – insgesamt 1.612.000,00 €. Da die über
Jahre dauernden Erstattungsfälle nun abgeschlossen sind, können nur noch die
Einnahmen im ursprünglichen Ansatz berücksichtigt werden.
Die Ausgaben beim Produkt Erziehungsbeistand
waren zunächst Corona bedingt rückläufig und werden sich in 2022 auf das Niveau
vor Corona wieder einpendeln (plus 95.000,00). Die Fallzahlen für sozialpädagogische
Familienhilfe steigen weiter an. Daher ist hier der Ansatz zu erhöhen (36335).
Ebenso sind die Fallzahlen in der Heimunterbringung (36338) schon in 2021
gestiegen. Daher hatten sie bereits der Ansatzerhöhung im Nachtrag zugestimmt.
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen kurzfristig absenken.
Der Ansatz 2022 ist somit noch einmal anzupassen. Das Gleiche gilt für junge
Volljährige in der Heimerziehung.
Im
Produkt 36410 ist die Inselklasse verortet, mit der wir zum 01.02.2022 starten.
Auswirkungen z.B. geringere Fallzahl bei Schulbegleitung ist zurzeit noch nicht
absehbar.
Beratungsergebnis:
Einstimmig