Sitzung: 08.12.2021 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/210
Beschluss:
Den
Mittelanmeldungen wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr informiert über die im
Fachbereich Umwelt geplanten Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022. Die
Mittelansätze für das Produkt 55120 „Kreisstraßen“ wurden bereits im eigenen
Fachausschuss für Kreisstraßen beraten und beschlossen (siehe Drucksache
AfK/2021/181).
Die
mit der Einladung versandten Teilergebnispläne weisen noch nicht die fachlich
durch andere Fachbereiche zu planenden Aufwendungen für Personal, Abschreibungen
und Interne Leistungsverrechnung aus. Insofern sind die ausgewiesenen Summen
nicht endgültig.
Baudirektor
Wehr beschränkt sich daher auf die
fachbezogenen Ansätze in den Kernprodukten und erläutert die nicht
unerheblichen Änderungen gegenüber den Vorjahresansätzen. Er verweist auf den
späteren komplettierten Informations- und Beschlusstransfer über den Ausschuss
für Finanzen und Personal (AFP) und Kreisausschuss (KA) in den Kreistag (KT).
Der
Fachdienst 551 Umweltrecht und
Kreisstraßen plant im Produkt 55110 Bodenschutz, Altlasten über das Produktkonto
427100 Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie
Gefährdungsabschätzungen i.H.v. 178.000,- € (ggü. 277.000,- € in 2021).
Die
Fortführung des Programms zur Erfassung der im Landkreis Nienburg gemeldeten
Bohrschlammgruben wird an 5 Standorten in Phase I bzw. II untersucht (64.000,-
€). 80 % der Maßnahmenkosten (51.200,- €) werden als Zuweisungen durch das Land
gefördert. Geplant ist zudem die Untersuchung von 3 Bohrschlammgruben in Phase
III (54.000,- €). Zuweisungen durch das Land werden i.H.v. 43.200,- € (80 %)
erwartet.
Für
Orientierende Untersuchungen an Altstandorten werden 50.000,- € und für Maßnahmen
der Gefahrenabwehr 10.000,- € als Vorhaltepositionen eingeplant.
Unter
Berücksichtigung der Zuweisungen durch das Land beträgt die Netto-Belastung
somit 83.600,- €.
Im
Produkt 55140 Abfallbehörde erläutert er die Anpassung der Zielkennzahlen in
der Produktbeschreibung.
Die
Gesamtzahl der abfallrechtlichen Fälle nimmt aufgrund der durchzuführenden
Regelüberwachung nach § 47 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG) auf 900
abfallrechtliche Fälle (ggü. 800 in 2021) zu.
Der
Ansatz für die öffentlich-rechtliche Entgelte (Konto 331100) wird entsprechend
auf 40.000,- € angepasst.
Der
Vollständigkeit halber wird das Produkt 55150 ehem. Labor mit 0,- € Ansätzen
dargestellt.
Der
Betrieb des kreiseigenen Labors wurde zum 31.05.2021 eingestellt. Der Beschluss
hierfür traf der Kreisausschusses am 22.03.2021 (Drucksache KA/2021/012).
Die
Fortführung der Aufgabe wird durch den Fachdienst
552 Wasserwirtschaft mittels Beauftragung eines externen Labors
sichergestellt.
Die
Zielkennzahl „Anzahl Indirekt-/Abwassereinleitungen“ im Produkt 55210 Abwasserentsorgung
wird im Rahmen der neuen Zuordnung der Einleiterüberwachung zu einzelnen Gewässerbenutzern
auf einen Wert von 121 (ggü. 155 in 2021) korrigiert.
Der
Wert für die „Einleitung von Niederschlagswasser“ wird von 2.070 (2021) auf
2.200 angepasst. Der anhaltende Bau-Boom sorgt hier mit seiner zunehmenden Flächenversiegelung
für einen spürbaren Anstieg der Zahlen.
Der
Ansatz 2022 für die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten, hier insbesondere
die Verwaltungsgebühren aus der Einleiterüberwachung (Produktkonto 331100) wird
entsprechend von 100.000,- € (Ansatz 2021) auf 114.000,-
€ angehoben.
Aufgrund
der Auflösung des Labors im Mai 2021 findet hier eine Umschichtung der Erträge
statt. Der Ansatz für 2022 und Folgejahre bezieht sich jeweils auf das komplette
Haushaltsjahr.
Im
Produkt 55211 Gewässerbenutzungen und –schutz wird die Zielkennzahl „Wasserschutzgebiete
und Wassergewinnungsgebiete“ um das WSG Stolzenau auf 9 erweitert.
Mit
der Zielkennzahl „Grundwasserentnahmen“ wird der seit den letzten Jahren steigende
Trend der Antragsannahmen zur Feldberegnung dokumentiert.
Im
Rahmen der Neuzuordnung von Kennzahlen des Fachdienstes wird zudem die
Zielkennzahl „Anzeige-, oder überwachungspflichtige Anlagen mit wassergefährdenden
Stoffen (AwSV, JGS, Biogas, Geothermie)“ auf einen Wert von 6.642 (ggü. 8.500
in 2021) korrigiert.
Die
Erträge aus Verwaltungsgebühren (Konto 331100) werden auf 40.000,- € angepasst.
Kostenerstattungen
vom Land (Konto 348100) werden 2022 mit einem Ansatz von 18.000,- €
ausgewiesen. Der Ansatz in 2021 (236.000,- €) berücksichtigte bereits 216.000,-
€ für die Erstellung des Wassermengenmanagementkonzepts, das Anfang 2022
fertiggestellt wird.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen übernimmt die Erläuterungen
zu den fachbezogenen Ansätzen des Fachdienstes 554 Naturschutz.
Zunächst
gibt er einen Überblick über die neuen Ziele für 2022.
Im
Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung werden neben
der Umsetzung der Rechtsfolgen des sog. „Niedersächsischen Weges“ (Schaffung
Biotopverbund, Dauergrünlanderhalt, gesetzlicher Biotopschutz jetzt auch für
Streuobstwiesen und mesophiles Grünland) auch die Beantragung von und der Einstieg
in Pflegeprojekten im NSG Uchter Moor und NSG Rehburger Moore über die
Förderrichtlinie SAB (Spezieller Arten- und Biotopschutz) beherrschende Themen
sein.
Die
Umsetzung der Rechtsfolgen des „Niedersächsischen Weges“ (u.a. neue Genehmigungsverfahren
für Gehölzentfernungen und andere bisher genehmigungsfreie Eingriffe nach § 17
Abs. 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(NAGBNatSchG) wird ebenso das Produkt 55411 Eingriffsregelung und
Umweltverträglichkeit von Vorhaben beschäftigen.
Das
Produktziel 55430 Waldangelegenheiten zum Erhalt und zur Mehrung des
Waldbestandes wird ergänzt um Nachhaltigkeit und Klimawandel.
Er
weist daraufhin, dass die Darstellung in den Teilergebnisplänen des Jahresergebnisses
2021 die Personalkosten, Abschreibungen und internen Leistungsbeziehungen
berücksichtigt, diese für 2022 ff. jedoch noch fehlen und nicht durch den FD Naturschutz
beplant werden.
Die
Erträge und Aufwendungen zu den Naturschutzflächen und Eigenjagdbezirken
(Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung) werden ab
2022 über den FD 554 geführt (vorher FD Liegenschaften).
Dadurch
erhöhen sich die Pachteinnahmen (Kto. 341100) um die Jagdpachteinnahmen in den
Eigenjagden. Im Gegenzuge sind Aufwandsentschädigungen für Enklaven in den
Eigenjagden (Kto. 423100), Grundsteuern und Wasserverbandsbeiträge (Kto.
424100) und Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (Kto.
444100) zu zahlen. Die Mehrkosten 2022 betragen ca. 34.000,- €.
Das
KliMo-Projekt Lichtenmoor (Kto. 429102) läuft zum 30.06.2022 aus (427.000,- €).
Ab 2022 soll das KliMo-Projekt Krähenmoor (Kto. 424101) erneut beantragt werden
- abhängig vom Zeitpunkt der Bereitstellung angekündigter Förderprogramme (je
200.000,- € für 2022 – 2024).
2022
sollen zudem die SAB-Projekte Uchter Moor und Rehburger Moore (Kto. 424100)
beantragt werden (530.000,- €). Bereits rückwirkend seit 2021 werden vom Land
Erträge für den zusätzlichen Personalaufwand für den „Niedersächsischen Weg“
(Kto. 348101) erstattet (143.800,- €).
Hinsichtlich
der Investitionen im Produkt 55410 weist Landschaftsarchitekt Gänsslen
auf das ausgewiesene Budget lt. dem Eckwertebeschluss des Kreisausschusses vom
18.06.2018 (10.000,- €/Jahr) hin.
Aufgeteilt
stehen so je 1.500,- € für Arbeitsgeräte und Nist-/Bruthilfen sowie verbleibend
lediglich noch 7.000,- € für Flächenerwerb zur Verfügung. Die Möglichkeiten zum
Flächenerwerb sind angesichts der allgemein weiter ansteigenden Grundstückspreise
damit sehr eingeschränkt.
KTA
Schnitzler erinnert an die Abwägung
des Kreisausschusses zur finanziellen Einschränkung der Investitionen im
Kreishaushalt über den sog. Eckwertebeschluss. Insofern dringend benötigte
Mittel nicht auskömmlich sind, bestehe immer die Möglichkeit eines begründeten
Antrages.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen versichert das
wirtschaftliche Bemühen der Verwaltung.
Bis
auf die 10.000,- € (Eckwertebeschluss) werden alle anderen Investitionen zu 100
% durch Fördergelder und/oder Übertragung aus Ersatzgeldern erstattet (u.a. Flächenankaufprogramm
„NSG Krähenmoor II“) oder unterliegen bereits erfolgter besonderer Beschlüsse
(u.a. Flurbereinigung Lichtenmoor).
Die
Vorgaben des Landes Niedersachsen zur NATURA 2000 – Sicherung berücksichtigen
hinsichtlich der Verordnungsinhalte nicht die Aufnahme der konkreten Maßnahmen,
wie dies von der EU gefordert wird. Die Aufnahme von konkreten Maßnahmen,
Nennung konkreter Umsetzungszeitpunkte, erforderlicher Genehmigungen,
Erschwernisausgleich usw. in die Verordnung ist nach nationalem Recht so nicht
umsetzbar.
Mit
der ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur
Umsetzung der Sicherung von NATURA 2000 – Flächen ergeben sich ggf. überarbeitete
Vorgaben und daraus noch weitere Mittel- und Personalbedarfe.
Der
allgemeine Fokus des Fachdienstes Naturschutz liegt nun auf der Umsetzung von
Bausteinen der Managementpläne. Neue Schutzgebietsausweisungen stehen zunächst
nicht mehr an (abhängig von der ausstehenden EuGH-Entscheidung).
Auf
Nachfrage des stellv. Mitglieds mit beratender Stimme Dr. Thijsen, ob
angesichts des zusätzlichen Personalaufwands für den „Niedersächsischen Weg“
bereits Stellen geschaffen wurden, erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen,
dass 1,5 Stellen mit dem Stellenplan für 2022 beantragt sind (1,3 durch
Refinanzierung durch das Land und 0,2 aufgrund Aufstockung und gleichzeitiger
dauerhafter Reduzierung um 0,2 bei einer anderen Person). Der Beschluss des
Kreistages hierzu steht aber noch aus.
KTA
Höper spricht sich für eine Besetzung
mit vorwiegend praktisch veranlagten Aufgaben aus. Seines Erachtens wäre bspw.
die Erstellung eines Phänologischen Kalenders, der u.a. Brutzeiten mit Daten
des Deutschen Wetterdienstes (Frosttage usw.) verbindet, eine sinnvolle und
praxisnahe Tätigkeit des „gelebten“ Naturschutzes.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erklärt, dass 1,5
Ingenieur-Stellen, davon eine 0,5 Stelle „Biologie“ und eine 1,0 Stelle
„Geographie, Master in Nachhaltigkeitswissenschaft“ bereits besetzt sind, sich
bewährt haben und zur Entfristung beantragt sind. Die Aufgabengebiete
beinhalten ingenieurtechnische, praktische wie verwaltungsseitige
Tätigkeitsfelder.
KTA
Hille fragt nach einer Erklärung für
die volatile Zielkennzahl „Schutzobjekte, wie Wallhecken“ im Produkt 55410.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erläutert, dass bis 2020
hierzu auch die geschützten Landschaftsbestandteile zu zählen waren. Mit der 1.
Änderung des NAGBNatSchG sind die mesophilen Grünländer und Ödlandflächen aus
der Zählung herausgefallen.
Mit
Einführung des „Niedersächsischen Weges“ wurde den mesophilen Grünländern zum
01.01. dann aber ein schärferer Schutzstatus gegeben, so dass diese wieder zu
erfassen sein werden.
Auf
Nachfrage des Mitglieds mit beratender Stimme Dallmeyer, welche Kosten
durch die neu geschaffenen 1,5 Ingenieur-Stellen entstehen, entgegnet Landschaftsarchitekt
Gänsslen, dass diese Kosten im Rahmen des Programms „Niedersächsischer Weg“
vom Land erstattet werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.