Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr informiert über die im Fachbereich Umwelt geplanten Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022. Die Mittelansätze für das Produkt 55120 „Kreisstraßen“ wurden bereits im eigenen Fachausschuss für Kreisstraßen beraten und beschlossen (siehe Drucksache AfK/2021/181).

 

Die mit der Einladung versandten Teilergebnispläne weisen noch nicht die fachlich durch andere Fachbereiche zu planenden Aufwendungen für Personal, Abschreibungen und Interne Leistungsverrechnung aus. Insofern sind die ausgewiesenen Summen nicht endgültig.

 

Baudirektor Wehr beschränkt sich daher auf die fachbezogenen Ansätze in den Kernprodukten und erläutert die nicht unerheblichen Änderungen gegenüber den Vorjahresansätzen. Er verweist auf den späteren komplettierten Informations- und Beschlusstransfer über den Ausschuss für Finanzen und Personal (AFP) und Kreisausschuss (KA) in den Kreistag (KT).

 

Der Fachdienst 551 Umweltrecht und Kreisstraßen plant im Produkt 55110 Bodenschutz, Altlasten über das Produktkonto 427100 Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie Gefährdungsabschätzungen i.H.v. 178.000,- € (ggü. 277.000,- € in 2021).

 

Die Fortführung des Programms zur Erfassung der im Landkreis Nienburg gemeldeten Bohrschlammgruben wird an 5 Standorten in Phase I bzw. II untersucht (64.000,- €). 80 % der Maßnahmenkosten (51.200,- €) werden als Zuweisungen durch das Land gefördert. Geplant ist zudem die Untersuchung von 3 Bohrschlammgruben in Phase III (54.000,- €). Zuweisungen durch das Land werden i.H.v. 43.200,- € (80 %) erwartet.

Für Orientierende Untersuchungen an Altstandorten werden 50.000,- € und für Maßnahmen der Gefahrenabwehr 10.000,- € als Vorhaltepositionen eingeplant.

Unter Berücksichtigung der Zuweisungen durch das Land beträgt die Netto-Belastung somit 83.600,- €.

 

Im Produkt 55140 Abfallbehörde erläutert er die Anpassung der Zielkennzahlen in der Produktbeschreibung.

Die Gesamtzahl der abfallrechtlichen Fälle nimmt aufgrund der durchzuführenden Regelüberwachung nach § 47 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG) auf 900 abfallrechtliche Fälle (ggü. 800 in 2021) zu.

Der Ansatz für die öffentlich-rechtliche Entgelte (Konto 331100) wird entsprechend auf 40.000,- € angepasst.

 

Der Vollständigkeit halber wird das Produkt 55150 ehem. Labor mit 0,- € Ansätzen dargestellt.

Der Betrieb des kreiseigenen Labors wurde zum 31.05.2021 eingestellt. Der Beschluss hierfür traf der Kreisausschusses am 22.03.2021 (Drucksache KA/2021/012).

 

Die Fortführung der Aufgabe wird durch den Fachdienst 552 Wasserwirtschaft mittels Beauftragung eines externen Labors sichergestellt.

 

Die Zielkennzahl „Anzahl Indirekt-/Abwassereinleitungen“ im Produkt 55210 Abwasserentsorgung wird im Rahmen der neuen Zuordnung der Einleiterüberwachung zu einzelnen Gewässerbenutzern auf einen Wert von 121 (ggü. 155 in 2021) korrigiert.

Der Wert für die „Einleitung von Niederschlagswasser“ wird von 2.070 (2021) auf 2.200 angepasst. Der anhaltende Bau-Boom sorgt hier mit seiner zunehmenden Flächenversiegelung für einen spürbaren Anstieg der Zahlen.

Der Ansatz 2022 für die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten, hier insbesondere die Verwaltungsgebühren aus der Einleiterüberwachung (Produktkonto 331100) wird entsprechend von 100.000,- € (Ansatz 2021) auf       114.000,- € angehoben.

Aufgrund der Auflösung des Labors im Mai 2021 findet hier eine Umschichtung der Erträge statt. Der Ansatz für 2022 und Folgejahre bezieht sich jeweils auf das komplette Haushaltsjahr.

 

Im Produkt 55211 Gewässerbenutzungen und –schutz wird die Zielkennzahl „Wasserschutzgebiete und Wassergewinnungsgebiete“ um das WSG Stolzenau auf 9 erweitert.

Mit der Zielkennzahl „Grundwasserentnahmen“ wird der seit den letzten Jahren steigende Trend der Antragsannahmen zur Feldberegnung dokumentiert.

 

Im Rahmen der Neuzuordnung von Kennzahlen des Fachdienstes wird zudem die Zielkennzahl „Anzeige-, oder überwachungspflichtige Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV, JGS, Biogas, Geothermie)“ auf einen Wert von 6.642 (ggü. 8.500 in 2021) korrigiert.

 

Die Erträge aus Verwaltungsgebühren (Konto 331100) werden auf 40.000,- € angepasst.

 

Kostenerstattungen vom Land (Konto 348100) werden 2022 mit einem Ansatz von 18.000,- € ausgewiesen. Der Ansatz in 2021 (236.000,- €) berücksichtigte bereits 216.000,- € für die Erstellung des Wassermengenmanagementkonzepts, das Anfang 2022 fertiggestellt wird.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen übernimmt die Erläuterungen zu den fachbezogenen Ansätzen des  Fachdienstes 554 Naturschutz.

 

Zunächst gibt er einen Überblick über die neuen Ziele für 2022.

Im Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung werden neben der Umsetzung der Rechtsfolgen des sog. „Niedersächsischen Weges“ (Schaffung Biotopverbund, Dauergrünlanderhalt, gesetzlicher Biotopschutz jetzt auch für Streuobstwiesen und mesophiles Grünland) auch die Beantragung von und der Einstieg in Pflegeprojekten im NSG Uchter Moor und NSG Rehburger Moore über die Förderrichtlinie SAB (Spezieller Arten- und Biotopschutz) beherrschende Themen sein.

 

Die Umsetzung der Rechtsfolgen des „Niedersächsischen Weges“ (u.a. neue Genehmigungsverfahren für Gehölzentfernungen und andere bisher genehmigungsfreie Eingriffe nach § 17 Abs. 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) wird ebenso das Produkt 55411 Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeit von Vorhaben beschäftigen.

 

Das Produktziel 55430 Waldangelegenheiten zum Erhalt und zur Mehrung des Waldbestandes wird ergänzt um Nachhaltigkeit und Klimawandel.

 

Er weist daraufhin, dass die Darstellung in den Teilergebnisplänen des Jahresergebnisses 2021 die Personalkosten, Abschreibungen und internen Leistungsbeziehungen berücksichtigt, diese für 2022 ff. jedoch noch fehlen und nicht durch den FD Naturschutz beplant werden.

 

Die Erträge und Aufwendungen zu den Naturschutzflächen und Eigenjagdbezirken (Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung) werden ab 2022 über den FD 554 geführt (vorher FD Liegenschaften).

Dadurch erhöhen sich die Pachteinnahmen (Kto. 341100) um die Jagdpachteinnahmen in den Eigenjagden. Im Gegenzuge sind Aufwandsentschädigungen für Enklaven in den Eigenjagden (Kto. 423100), Grundsteuern und Wasserverbandsbeiträge (Kto. 424100) und Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (Kto. 444100) zu zahlen. Die Mehrkosten 2022 betragen ca. 34.000,- €.

 

Das KliMo-Projekt Lichtenmoor (Kto. 429102) läuft zum 30.06.2022 aus (427.000,- €). Ab 2022 soll das KliMo-Projekt Krähenmoor (Kto. 424101) erneut beantragt werden - abhängig vom Zeitpunkt der Bereitstellung angekündigter Förderprogramme (je 200.000,- € für 2022 – 2024).

2022 sollen zudem die SAB-Projekte Uchter Moor und Rehburger Moore (Kto. 424100) beantragt werden (530.000,- €). Bereits rückwirkend seit 2021 werden vom Land Erträge für den zusätzlichen Personalaufwand für den „Niedersächsischen Weg“ (Kto. 348101) erstattet (143.800,- €).

 

Hinsichtlich der Investitionen im Produkt 55410 weist Landschaftsarchitekt Gänsslen auf das ausgewiesene Budget lt. dem Eckwertebeschluss des Kreisausschusses vom 18.06.2018 (10.000,- €/Jahr) hin.

 

Aufgeteilt stehen so je 1.500,- € für Arbeitsgeräte und Nist-/Bruthilfen sowie verbleibend lediglich noch 7.000,- € für Flächenerwerb zur Verfügung. Die Möglichkeiten zum Flächenerwerb sind angesichts der allgemein weiter ansteigenden Grundstückspreise damit sehr eingeschränkt.

 

KTA Schnitzler erinnert an die Abwägung des Kreisausschusses zur finanziellen Einschränkung der Investitionen im Kreishaushalt über den sog. Eckwertebeschluss. Insofern dringend benötigte Mittel nicht auskömmlich sind, bestehe immer die Möglichkeit eines begründeten Antrages.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen versichert das wirtschaftliche Bemühen der Verwaltung.

Bis auf die 10.000,- € (Eckwertebeschluss) werden alle anderen Investitionen zu 100 % durch Fördergelder und/oder Übertragung aus Ersatzgeldern erstattet (u.a. Flächenankaufprogramm „NSG Krähenmoor II“) oder unterliegen bereits erfolgter besonderer Beschlüsse (u.a. Flurbereinigung Lichtenmoor).

 

Die Vorgaben des Landes Niedersachsen zur NATURA 2000 – Sicherung berücksichtigen hinsichtlich der Verordnungsinhalte nicht die Aufnahme der konkreten Maßnahmen, wie dies von der EU gefordert wird. Die Aufnahme von konkreten Maßnahmen, Nennung konkreter Umsetzungszeitpunkte, erforderlicher Genehmigungen, Erschwernisausgleich usw. in die Verordnung ist nach nationalem Recht so nicht umsetzbar.

Mit der ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Umsetzung der Sicherung von NATURA 2000 – Flächen ergeben sich ggf. überarbeitete Vorgaben und daraus noch weitere Mittel- und Personalbedarfe.

 

Der allgemeine Fokus des Fachdienstes Naturschutz liegt nun auf der Umsetzung von Bausteinen der Managementpläne. Neue Schutzgebietsausweisungen stehen zunächst nicht mehr an (abhängig von der ausstehenden EuGH-Entscheidung).

 

Auf Nachfrage des stellv. Mitglieds mit beratender Stimme Dr. Thijsen, ob angesichts des zusätzlichen Personalaufwands für den „Niedersächsischen Weg“ bereits Stellen geschaffen wurden, erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass 1,5 Stellen mit dem Stellenplan für 2022 beantragt sind (1,3 durch Refinanzierung durch das Land und 0,2 aufgrund Aufstockung und gleichzeitiger dauerhafter Reduzierung um 0,2 bei einer anderen Person). Der Beschluss des Kreistages hierzu steht aber noch aus.

 

KTA Höper spricht sich für eine Besetzung mit vorwiegend praktisch veranlagten Aufgaben aus. Seines Erachtens wäre bspw. die Erstellung eines Phänologischen Kalenders, der u.a. Brutzeiten mit Daten des Deutschen Wetterdienstes (Frosttage usw.) verbindet, eine sinnvolle und praxisnahe Tätigkeit des „gelebten“ Naturschutzes.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt, dass 1,5 Ingenieur-Stellen, davon eine 0,5 Stelle „Biologie“ und eine 1,0 Stelle „Geographie, Master in Nachhaltigkeitswissenschaft“ bereits besetzt sind, sich bewährt haben und zur Entfristung beantragt sind. Die Aufgabengebiete beinhalten ingenieurtechnische, praktische wie verwaltungsseitige Tätigkeitsfelder.

 

KTA Hille fragt nach einer Erklärung für die volatile Zielkennzahl „Schutzobjekte, wie Wallhecken“ im Produkt 55410.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert, dass bis 2020 hierzu auch die geschützten Landschaftsbestandteile zu zählen waren. Mit der 1. Änderung des NAGBNatSchG sind die mesophilen Grünländer und Ödlandflächen aus der Zählung herausgefallen.

Mit Einführung des „Niedersächsischen Weges“ wurde den mesophilen Grünländern zum 01.01. dann aber ein schärferer Schutzstatus gegeben, so dass diese wieder zu erfassen sein werden.

 

Auf Nachfrage des Mitglieds mit beratender Stimme Dallmeyer, welche Kosten durch die neu geschaffenen 1,5 Ingenieur-Stellen entstehen, entgegnet Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass diese Kosten im Rahmen des Programms „Niedersächsischer Weg“ vom Land erstattet werden.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.