Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt informiert über den aktuellen Stand von Stromnetzausbauvorhaben im Landkreis Nienburg/Weser. Der dem Bundesbedarfsplangesetz beigefügte Bundesbedarfsplan (BBPl) enthält derzeit 7 große Ausbauvorhaben, die den Landkreis betreffen bzw. betreffen könnten. Mit der Festlegung im BBPl ist eine Maßnahme abschließend beschlossen, d.h., eine weitere Prüfung, ob die Maßnahme wirklich erforderlich ist, ist nicht mehr möglich.

Die beiden Maßnahmen Nr. 3 und 4 BBPl „SüdLink“ werden in Niedersachsen in einer gemeinsamen Trasse geführt und berühren den Landkreis nur im Norden der Gemeinde Rodewald auf wenigen 100-Metern.

Für die Maßnahme Nr. 7 BBPl „Stade – Landesbergen“ wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Durch den Ersatzneubau einer 380-kV-Leitung soll eine heute bestehende 220 kV-Leitung ersetzt werden. Das neue Umspannwerk in Mehringen ist bereits im Bau, für die Planfeststellungsabschnitte im Kreisgebiet (PFA 5, 6 und 7) wurden die Planfeststellungsunterlagen bereits eingereicht bzw. soll dies in den nächsten Wochen erfolgen.

Die Maßnahme Nr. 57 BBPl „Dollern – Ovenstädt“ sieht einen Ersatzneubau einer 380 kV-Leitung vor, der aus dem Norden des Landkreises kommend, parallel zur Nr. 7 verlaufen und dann ab Steyerberg aber auf weitgehend neuer Trasse bis nach Ovenstädt im Kreis Minden-Lübbecke geführt werden soll. Aufgrund der Festlegungen im BBPl ist das Verfahren für die Trasse von der Bundesnetzagentur durchzuführen. Dabei soll aber auf Durchführung eines Bundesfachplanungsverfahrens verzichtet werden, weil die Trasse im nördlichen Abschnitt (bis Steyerberg) parallel zur Nr. 7 gebaut werden soll, für die ja die Ergebnisse eines Raumordnungsverfahrens vorliegen. Ferner ist keine Erdkabeloption für diese Maßnahme gegeben. Die Maßnahme befindet sich im Vorplanungsstadium.

Die Maßnahme Nr. 59 BBPl „Landesbergen-Mehrum“ sieht den Ersatzneubau einer 380-kV-Leitung für eine heute bestehende 220-kV-Leitung vor. Für diese Leitung wird vermutlich vom Amt für Regionale Landesentwicklung ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Eine Erdkabeloption ist nicht gegeben. Die bestehende 220-kV-Leitung muss mindestens bis zur Inbetriebnahme der neuen Leitung stehen bleiben. Ob danach ein Abbau der Leitung möglich ist, hängt davon, ob eine 110-kV-Leitung, die sich bisher auf dem Gestänge der 220-kV-Leitung befindet, mit auf die neue Leitung genommen werden kann.

Die Maßnahmen Nr. 48 und 49 BBPl sollen zusammen im B-Korridor als Erdkabel verlegt werden. Teile des Landkreises sind im sog. Datenvorhalteraum. Mittlerweile zeichnet sich aber ein möglicher Trassenraum weit westlich des Kreisgebietes ab.

Tabelle: Übersicht über die Stromnetzausbauvorhaben im LK Nienburg/Weser

Karte: Übersicht über die Stromnetzausbauvorhaben im LK Nienburg/Weser

Quelle: eigene Darstellung. Kartengrundlage: LGLN.