Sitzung: 17.11.2021 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Arndt informiert über den aktuellen Stand von
Stromnetzausbauvorhaben im Landkreis Nienburg/Weser. Der dem
Bundesbedarfsplangesetz beigefügte Bundesbedarfsplan (BBPl) enthält derzeit 7
große Ausbauvorhaben, die den Landkreis betreffen bzw. betreffen könnten. Mit
der Festlegung im BBPl ist eine Maßnahme abschließend beschlossen, d.h., eine
weitere Prüfung, ob die Maßnahme wirklich erforderlich ist, ist nicht mehr
möglich.
Die beiden Maßnahmen Nr. 3 und 4 BBPl „SüdLink“
werden in Niedersachsen in einer gemeinsamen Trasse geführt und berühren den
Landkreis nur im Norden der Gemeinde Rodewald auf wenigen 100-Metern.
Für die Maßnahme Nr. 7 BBPl „Stade – Landesbergen“
wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Durch den Ersatzneubau einer
380-kV-Leitung soll eine heute bestehende 220 kV-Leitung ersetzt werden.
Das neue Umspannwerk in Mehringen ist bereits im Bau, für die
Planfeststellungsabschnitte im Kreisgebiet (PFA 5, 6 und 7) wurden die
Planfeststellungsunterlagen bereits eingereicht bzw. soll dies in den nächsten
Wochen erfolgen.
Die Maßnahme Nr. 57 BBPl „Dollern – Ovenstädt“ sieht
einen Ersatzneubau einer 380 kV-Leitung vor, der aus dem Norden des Landkreises
kommend, parallel zur Nr. 7 verlaufen und dann ab Steyerberg aber auf
weitgehend neuer Trasse bis nach Ovenstädt im Kreis Minden-Lübbecke geführt
werden soll. Aufgrund der Festlegungen im BBPl ist das Verfahren für die Trasse
von der Bundesnetzagentur durchzuführen. Dabei soll aber auf Durchführung eines
Bundesfachplanungsverfahrens verzichtet werden, weil die Trasse im nördlichen
Abschnitt (bis Steyerberg) parallel zur Nr. 7 gebaut werden soll, für die ja
die Ergebnisse eines Raumordnungsverfahrens vorliegen. Ferner ist keine
Erdkabeloption für diese Maßnahme gegeben. Die Maßnahme befindet sich im
Vorplanungsstadium.
Die Maßnahme Nr. 59 BBPl „Landesbergen-Mehrum“ sieht
den Ersatzneubau einer 380-kV-Leitung für eine heute bestehende 220-kV-Leitung
vor. Für diese Leitung wird vermutlich vom Amt für Regionale Landesentwicklung
ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Eine Erdkabeloption ist nicht gegeben.
Die bestehende 220-kV-Leitung muss mindestens bis zur Inbetriebnahme der neuen
Leitung stehen bleiben. Ob danach ein Abbau der Leitung möglich ist, hängt
davon, ob eine 110-kV-Leitung, die sich bisher auf dem Gestänge der
220-kV-Leitung befindet, mit auf die neue Leitung genommen werden kann.
Die Maßnahmen Nr. 48 und 49 BBPl sollen zusammen im
B-Korridor als Erdkabel verlegt werden. Teile des Landkreises sind im sog.
Datenvorhalteraum. Mittlerweile zeichnet sich aber ein möglicher Trassenraum
weit westlich des Kreisgebietes ab.
Tabelle: Übersicht über die
Stromnetzausbauvorhaben im LK Nienburg/Weser
Karte: Übersicht über die Stromnetzausbauvorhaben im
LK Nienburg/Weser
Quelle:
eigene Darstellung. Kartengrundlage: LGLN.