Die Verordnung zur Sicherung, Änderung und Aufhebung von Naturdenkmälern im Landkreis Nienburg (Weser) nebst Anlage 1 (Tabelle) und Anlage 2 (Karten) wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

Stellv. Landrat Dr. Schmädeke betont, dass die Überarbeitung der Verordnung gut durch die Verwaltung vorbereitet worden sei. Insbesondere sei es ihr gelungen, die Eigentümer der Naturdenkmäler und Bewirtschaftenden der betroffenen Flächen zu beteiligen und mitzunehmen. Da die Eigentümer weiterhin für die Verkehrssicherung verantwortlich bleiben würden, sei dies von besonderer Bedeutung.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig