Die
Verordnung zur Sicherung, Änderung und Aufhebung von Naturdenkmälern im
Landkreis Nienburg (Weser) nebst Anlage 1 (Tabelle) und Anlage 2 (Karten) wird
beschlossen.
Beratungsgang:
Stellv. Landrat Dr.
Schmädeke betont, dass die Überarbeitung der Verordnung gut
durch die Verwaltung vorbereitet worden sei. Insbesondere sei es ihr gelungen,
die Eigentümer der Naturdenkmäler und Bewirtschaftenden der betroffenen Flächen
zu beteiligen und mitzunehmen. Da die Eigentümer weiterhin für die
Verkehrssicherung verantwortlich bleiben würden, sei dies von besonderer
Bedeutung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig