Sitzung: 18.01.2022 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2021/214
Besuchen
Schüler:innen mit einem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“
die Förderschulen der Stiftung Bethel in Freistatt oder die
Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule in Borstel des Stephansstifts Hannover, zahlt der
Landkreis Nienburg/Weser denjenigen Schulrestkostensatz, den die jeweilige
Schule mit dem kommunalen Schulträger verhandelt hat.
Für die
Ita-Wegmann-Schule werden die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt,
höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule
Nienburg (CJD) anfällt.
Beratungsgang:
Verwaltungsfachwirt Hartmann stellt
den Sachverhalt vor.
KTA Köhler hinterfragt, warum
anstelle einer Abrechnung nach der reinen beschulten Zeit kalendertäglich
abgerechnet wird.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
entgegnet, dass der Schulträger diese Art der Berechnung vorgebe.
KTA Sievers fragt, warum die
Schüler:innen weite Strecken bis in den Heidekreis, trotz teilweise schwieriger
finanzieller Situationen, auf sich nähmen.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
erwidert, dass das pädagogische Konzept der Schulen den Eltern zusage und zu
den Bedürfnissen ihrer Kinder passe. Darüber hinaus wäre diese spezielle
Schulform der Waldorfpädagogik nicht in näherer Umgebung zu finden.
KTA Sievers fragt, ob die
anfallenden Kosten den betroffenen Eltern zugemutet werden können.
KTA Kuhlmann fragt ergänzend, was
passiere, wenn Schüler:innen zu einer weit entfernten Schule gehen müssen, weil
näher gelegene Schulen keine freien Plätze aufweisen.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
antwortet, dass anfallende Beförderungskosten zu den Schulen stets übernommen
werden. Bezüglich gegebenenfalls anfallender Schulrestkosten bestehe noch
Klärungsbedarf.
Stellv. Landrätin Altmann
ergänzt, dass von Seiten der Verwaltung eine Klärung zu dem Thema der Übernahme
der Schulrestkosten beim Besuch der Ita-Wegmann-Schule erfolgen werde.
Anmerkung der Verwaltung:
Bei einem Besuch der Ita-Wegmann-Schule erfolgt keine Umlegung der nicht
gezahlten Schulrestkosten auf die Erziehungsberechtigten. Die Schule verzichtet
zurzeit auf diese nicht gezahlten Beträge.
Beratungsergebnis:
Einstimmig