Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Besuchen Schüler:innen mit einem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ die Förderschulen der Stiftung Bethel in Freistatt oder die Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule in Borstel des Stephansstifts Hannover, zahlt der Landkreis Nienburg/Weser denjenigen Schulrestkostensatz, den die jeweilige Schule mit dem kommunalen Schulträger verhandelt hat.

 

Für die Ita-Wegmann-Schule werden die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg (CJD) anfällt.

 


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Hartmann stellt den Sachverhalt vor.

KTA Köhler hinterfragt, warum anstelle einer Abrechnung nach der reinen beschulten Zeit kalendertäglich abgerechnet wird.

Verwaltungsfachwirt Hartmann entgegnet, dass der Schulträger diese Art der Berechnung vorgebe.

KTA Sievers fragt, warum die Schüler:innen weite Strecken bis in den Heidekreis, trotz teilweise schwieriger finanzieller Situationen, auf sich nähmen.

Verwaltungsfachwirt Hartmann erwidert, dass das pädagogische Konzept der Schulen den Eltern zusage und zu den Bedürfnissen ihrer Kinder passe. Darüber hinaus wäre diese spezielle Schulform der Waldorfpädagogik nicht in näherer Umgebung zu finden.

KTA Sievers fragt, ob die anfallenden Kosten den betroffenen Eltern zugemutet werden können.

KTA Kuhlmann fragt ergänzend, was passiere, wenn Schüler:innen zu einer weit entfernten Schule gehen müssen, weil näher gelegene Schulen keine freien Plätze aufweisen.

Verwaltungsfachwirt Hartmann antwortet, dass anfallende Beförderungskosten zu den Schulen stets übernommen werden. Bezüglich gegebenenfalls anfallender Schulrestkosten bestehe noch Klärungsbedarf.

Stellv. Landrätin Altmann ergänzt, dass von Seiten der Verwaltung eine Klärung zu dem Thema der Übernahme der Schulrestkosten beim Besuch der Ita-Wegmann-Schule erfolgen werde.

Anmerkung der Verwaltung:

Bei einem Besuch der Ita-Wegmann-Schule erfolgt keine Umlegung der nicht gezahlten Schulrestkosten auf die Erziehungsberechtigten. Die Schule verzichtet zurzeit auf diese nicht gezahlten Beträge.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig