Sitzung: 21.01.2022 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2021/183
Beratungsgang:
Herr Fröhlich (M. Sc.) erläutert den Bericht anhand einer
PowerPoint-Präsentation.
KTA Heitmüller begrüßt zunächst die Festlegungen von
Vorranggebieten Kulturelles Sachgut, insbesondere des Kloster Schinna und die
Wiesen zum Kloster im dargelegten Vorentwurf. Sie fragt an, was zu dem Kloster
und in Hinblick auf die Rohstoffgewinnung zu den Wiesen zum Kloster gehört?
Herr Fröhlich (M. Sc.) antwortet, dass alle
Gebiete in Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem
Kommunalarchäologen abgestimmt wurden. Der unteren Denkmalschutzbehörde war es
in diesem Zusammenhang neben dem Kloster auch wichtig, die dazugehörigen Wiesen
zu schützen. Hier ist angedacht, die östlich angrenzenden Wiesen des Klosters mit einzubeziehen, um das
Kloster und die dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen als Ganzes zu
sichern. Genaue Gebietsabgrenzungen konnten bisher noch nicht genauer getroffen
werden, da derzeit Anträge für die Änderung des Abbaugebietes vorliegen. Zur
Klarstellung des Gebietes wird es weiterhin Abstimmungen mit der unteren
Denkmalschutzbehörde geben.
Herr Fröhlich (M. Sc.) stellt
in seinem Bericht die Baudenkmäler/ Bodendenkmäler und die kulturhistorischen
Landschaften der Vorlage vor.
Auf
Seite 1-2 des Beitrags „Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften“ wird angemerkt,
dass Planungen und Vorhaben unzulässig sind, wenn diese Vorranggebiete
erheblich beeinträchtigt werden.
KTA
Köhler
fragt, was unter "erhebliche Beeinträchtigungen" zu verstehen ist.
Herr Fröhlich (M. Sc.) antwortet,
dass dies z. B. raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen sind, die die
wertgebenden Elemente eines Vorranggebietes nicht erhalten. Ob die Schwelle zur
Erheblichkeit überschritten wird, muss im Einzelfall zusammen mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde geprüft und bewertet werden.
EKR
Hoffmann
ergänzt, dass es auf diese Frage keine generelle und abschließende Antwort gibt
und man sich den Einzelfall anschauen muss, um entscheiden zu können.
KTA Köhler fragt Herrn Dipl.
Geogr. Arndt, wieviel Hektar im LROP bis zum Jahre 2040 für die Freiflächen
PV Anlagen im LK Nienburg vorgesehen sind?"
Herr Dipl. Geogr. Arndt antwortet, dass,
wenn die Leistungsvorgabe im LROP auf die Fläche des Landkreises heruntergebrochen
wird, dann eine Fläche von etwas mehr als 600 Hektar für Freiflächen-Photovoltaik
zur Verfügung gestellt werden müsste.