Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Herr Fröhlich (M. Sc.) erläutert den Bericht anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

KTA Heitmüller begrüßt zunächst die Festlegungen von Vorranggebieten Kulturelles Sachgut, insbesondere des Kloster Schinna und die Wiesen zum Kloster im dargelegten Vorentwurf. Sie fragt an, was zu dem Kloster und in Hinblick auf die Rohstoffgewinnung zu den Wiesen zum Kloster gehört?

 

Herr Fröhlich (M. Sc.) antwortet, dass alle Gebiete in Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Kommunalarchäologen abgestimmt wurden. Der unteren Denkmalschutzbehörde war es in diesem Zusammenhang neben dem Kloster auch wichtig, die dazugehörigen Wiesen zu schützen. Hier ist angedacht, die östlich angrenzenden Wiesen  des Klosters mit einzubeziehen, um das Kloster und die dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen als Ganzes zu sichern. Genaue Gebietsabgrenzungen konnten bisher noch nicht genauer getroffen werden, da derzeit Anträge für die Änderung des Abbaugebietes vorliegen. Zur Klarstellung des Gebietes wird es weiterhin Abstimmungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde geben.

 

Herr Fröhlich (M. Sc.) stellt in seinem Bericht die Baudenkmäler/ Bodendenkmäler und die kulturhistorischen Landschaften der Vorlage vor.

 

Auf Seite 1-2 des Beitrags „Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften“ wird angemerkt, dass  Planungen und Vorhaben unzulässig sind, wenn diese Vorranggebiete erheblich beeinträchtigt werden.

 

KTA Köhler fragt, was unter "erhebliche Beeinträchtigungen" zu verstehen ist.

 

Herr Fröhlich (M. Sc.) antwortet, dass dies z. B. raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen sind, die die wertgebenden Elemente eines Vorranggebietes nicht erhalten. Ob die Schwelle zur Erheblichkeit überschritten wird, muss im Einzelfall zusammen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und bewertet werden.

 

EKR Hoffmann ergänzt, dass es auf diese Frage keine generelle und abschließende Antwort gibt und man sich den Einzelfall anschauen muss, um entscheiden zu können.

 

KTA Köhler fragt Herrn Dipl. Geogr. Arndt, wieviel Hektar im LROP bis zum Jahre 2040 für die Freiflächen PV Anlagen im LK Nienburg vorgesehen sind?"

 

Herr Dipl. Geogr. Arndt antwortet, dass, wenn die Leistungsvorgabe im LROP auf die Fläche des Landkreises heruntergebrochen wird, dann eine Fläche von etwas mehr als 600 Hektar für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden müsste.