Sitzung: 21.01.2022 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2021/227
Beratungsgang:
Herr Fröhlich (M. Sc.) stellt den Bericht anhand einer
PowerPoint-Präsentation dar.
KTA Kruse fragt an, worin der Unterschied zwischen Vorbehalts-
und Vorranggebieten zu sehen ist und ob diese ausgewiesen werden müssen. Welche
Auswirkungen kann das auf das Trinkwasser haben und woher kommen die Werte für
die dargestellten Gebiete, da dass Gebiet bei Stolzenau ziemlich groß
erscheint. Ist es denkbar, dass der Hochwasserschutzbereich in Stolzenau
verkleinert werden kann? In derzeit dargestellten Hochwasserschutzbereichen
liegen schon vorhandene Bebauungen vor.
Herr Fröhlich (M. Sc.) antwortet, dass ein Teil der Vorranggebiete
aus dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) und dem aktuellem
Änderungsentwurf stammen. Die Vorranggebiete sind als Ziel der Raumordnung
anzusehen. In enger Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde wurden
ergänzend die Trinkwasserschutzgebiete als Vorranggebiet im dargestellten
Entwurf aufgenommen. Die Vorbehaltsgebiete sind als langfristige Reservegebiete
zu verstehen, wo noch keine Erschließungsabsichten bestehen. Zur Beantwortung
des Vorbehaltsgebiets Trinkwassergewinnung erfolgt eine nochmalige Prüfung in
Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde. Der Hochwasserschutz in Stolzenau
unterteilt sich in natürliche und verordnete Überschwemmungsgebiete. Die
verordneten Flächen sind Flächen, dessen Grundlage die potenziellen HQ100
Hochwasser sind. Aufgrund der gesetzlichen Festsetzungen sind Ausnahmen nur
denkbar, wenn diese mit dem Hochwasserschutz vereinbar sind. Bezüglich der
zeichnerischen Darstellungen bei Stolzenau erfolgt eine erneute Prüfung durch
Herrn Fröhlich in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde.
Dipl. Geogr. Arndt
bestätigt die Ausführungen von Herrn Fröhlich, dass die Vorranggebiete
des LROP auf das RROP übertragen werden und entsprechend durch die
Festsetzungen des LROP erweitert werden müssen. Es gibt nur im Umgang mit den
Vorbehaltsgebieten Spielraum, da diese als Grundsatz zu verstehen sind.
KTA Kuhlmann verweist darauf, dass bestehende Deiche auf der Karte
nicht zu erkennen sind.
KTA Dr. Richter teilt mit, dass er nicht weiß, ob diese Frage in
diesen Ausschuss gehört. Für den Bereich Gewässerunterhaltung vermisse er ein
Konzept. Die Schau- und Unterhaltungsordnung aus dem Jahre 1978 ist veraltet
und er vermisst neuere Regeln.
EKR Hoffmann sagt eine Klärung über den ALNU zu.