Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Herr Fröhlich (M. Sc.) stellt den Bericht anhand einer PowerPoint-Präsentation dar.

 

KTA Kruse fragt an, worin der Unterschied zwischen Vorbehalts- und Vorranggebieten zu sehen ist und ob diese ausgewiesen werden müssen. Welche Auswirkungen kann das auf das Trinkwasser haben und woher kommen die Werte für die dargestellten Gebiete, da dass Gebiet bei Stolzenau ziemlich groß erscheint. Ist es denkbar, dass der Hochwasserschutzbereich in Stolzenau verkleinert werden kann? In derzeit dargestellten Hochwasserschutzbereichen liegen schon vorhandene Bebauungen vor.

 

Herr Fröhlich (M. Sc.) antwortet, dass ein Teil der Vorranggebiete aus dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) und dem aktuellem Änderungsentwurf stammen. Die Vorranggebiete sind als Ziel der Raumordnung anzusehen. In enger Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde wurden ergänzend die Trinkwasserschutzgebiete als Vorranggebiet im dargestellten Entwurf aufgenommen. Die Vorbehaltsgebiete sind als langfristige Reservegebiete zu verstehen, wo noch keine Erschließungsabsichten bestehen. Zur Beantwortung des Vorbehaltsgebiets Trinkwassergewinnung erfolgt eine nochmalige Prüfung in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde. Der Hochwasserschutz in Stolzenau unterteilt sich in natürliche und verordnete Überschwemmungsgebiete. Die verordneten Flächen sind Flächen, dessen Grundlage die potenziellen HQ100 Hochwasser sind. Aufgrund der gesetzlichen Festsetzungen sind Ausnahmen nur denkbar, wenn diese mit dem Hochwasserschutz vereinbar sind. Bezüglich der zeichnerischen Darstellungen bei Stolzenau erfolgt eine erneute Prüfung durch Herrn Fröhlich in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde.

 

Dipl. Geogr. Arndt bestätigt die Ausführungen von Herrn Fröhlich, dass die Vorranggebiete des LROP auf das RROP übertragen werden und entsprechend durch die Festsetzungen des LROP erweitert werden müssen. Es gibt nur im Umgang mit den Vorbehaltsgebieten Spielraum, da diese als Grundsatz zu verstehen sind.

 

KTA Kuhlmann verweist darauf, dass bestehende Deiche auf der Karte nicht zu erkennen sind.

 

KTA Dr. Richter teilt mit, dass er nicht weiß, ob diese Frage in diesen Ausschuss gehört. Für den Bereich Gewässerunterhaltung vermisse er ein Konzept. Die Schau- und Unterhaltungsordnung aus dem Jahre 1978 ist veraltet und er vermisst neuere Regeln.

 

EKR Hoffmann sagt eine Klärung über den ALNU zu.