Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Hartmann stellt den Sachverhalt vor.

KTA Iraki hinterfragt, ob eine Aufhebung der in § 2 der Satzung aufgeführten Kilometergrenzen sinnvoll wäre und welche Kosten diese verursachen würde.

Kreisrätin Woltert entgegnet, dass aufgrund der fehlenden Schulbezirke bei einem Wegfall der Kilometergrenze nicht abzuschätzen wäre, welche Schule die Schüler:innen wählen. Dadurch könne nicht mehr eingeschätzt werden, wie viele Kinder befördert werden und wie viele Mittel eingeplant werden müssten.

KTA Höper ergänzt, dass eine Streichung der Kilometergrenze eine Erhöhung des organisatorischen Aufwands zur Folge haben würde.

KTA Sievers stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes, da die Satzung nochmals gesondert innerhalb der Fraktion besprochen werden solle.

KTA Heitmüller fragt, ob es möglich wäre die komplette Satzung zu bekommen.

Verwaltungsfachwirt Hartmann entgegnet, dass die vollständige Version der Satzung der Beschlussvorlage als Anlage 2 angefügt sei.

KTA Sievers hinterfragt, wie der Landkreis die Fahrtkostenerstattung für die Schulen berechnet.

Verwaltungsfachwirt Hartmann entgegnet, dass die Beförderungskosten bis zur nächsten Schule der Schulform übernommen würden. Bei einem Besuch der nicht nächsten Schule werde eine Vergleichsberechnung der Tarifzonen durchgeführt. Es würden lediglich die Beförderungskosten der zusätzlichen Tarifzonen nicht gedeckt.

Der Vertagungsantrag von Frau Sievers wurde einstimmig beschlossen.

Anmerkung der Verwaltung: Im Nachgang wurde auf einen Hinweis der SPD-Fraktion festgestellt, dass der im Beschlussentwurf als Anlage 2 angeführte Entwurf der neuen Schülerbeförderungssatzung auf eine, veralteten Satzungsentwurf basiert. Eine berichtigte Fassung wird dem Protokoll beigefügt. Die fehlerhaften Passagen befinden sich im §§ 5 (2) und 6 (1) der Satzung. Die richtigen Formulierungen sind in grün hinterlegt.