Sitzung: 18.01.2022 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Vorlage: 2021/235
Beratungsgang:
Verwaltungsfachwirt Hartmann stellt
den Sachverhalt vor.
KTA Iraki hinterfragt, ob eine
Aufhebung der in § 2 der Satzung aufgeführten Kilometergrenzen sinnvoll wäre
und welche Kosten diese verursachen würde.
Kreisrätin Woltert entgegnet, dass
aufgrund der fehlenden Schulbezirke bei einem Wegfall der Kilometergrenze nicht
abzuschätzen wäre, welche Schule die Schüler:innen wählen. Dadurch könne nicht
mehr eingeschätzt werden, wie viele Kinder befördert werden und wie viele
Mittel eingeplant werden müssten.
KTA Höper ergänzt, dass eine
Streichung der Kilometergrenze eine Erhöhung des organisatorischen Aufwands zur
Folge haben würde.
KTA Sievers stellt einen Antrag auf
Vertagung des Tagesordnungspunktes, da die Satzung nochmals gesondert innerhalb
der Fraktion besprochen werden solle.
KTA Heitmüller fragt, ob es möglich
wäre die komplette Satzung zu bekommen.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
entgegnet, dass die vollständige Version der Satzung der Beschlussvorlage als
Anlage 2 angefügt sei.
KTA Sievers hinterfragt, wie der
Landkreis die Fahrtkostenerstattung für die Schulen berechnet.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
entgegnet, dass die Beförderungskosten bis zur nächsten Schule der Schulform
übernommen würden. Bei einem Besuch der nicht nächsten Schule werde eine
Vergleichsberechnung der Tarifzonen durchgeführt. Es würden lediglich die Beförderungskosten
der zusätzlichen Tarifzonen nicht gedeckt.
Der Vertagungsantrag von Frau Sievers wurde einstimmig beschlossen.
Anmerkung der Verwaltung: Im
Nachgang wurde auf einen Hinweis der SPD-Fraktion festgestellt, dass der im
Beschlussentwurf als Anlage 2 angeführte Entwurf der neuen
Schülerbeförderungssatzung auf eine, veralteten Satzungsentwurf basiert. Eine
berichtigte Fassung wird dem Protokoll beigefügt. Die fehlerhaften Passagen
befinden sich im §§ 5 (2) und 6 (1) der Satzung. Die richtigen Formulierungen
sind in grün hinterlegt.