Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

KVR Dachs erläutert anhand einer Präsentation den 1. Entwurf des Haushalts 2022.

Zunächst führt sie aus, dass dieser Haushalt viele Unwägbarkeiten beinhalte. Insbesondere der Finanzausgleich sei, mit Blick auf die geänderte Berechnungsmodalitäten, mit Risiken behaftet. Ferner seien die Kosten für die Kinderbetreuungskosten noch nicht vollständig berücksichtigt.

Die Haushaltssatzung sehe einen Fehlbetrag in Höhe von 13,2 Mio. Euro vor. Kredite würden nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen seien in Höhe von 65,5 Mio. Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite sei auf 40 Mio. Euro festgesetzt. Die Umlagesätze für die Kreisumlage wären mit 49% von der Steuerkraft und 43% von 90% der Schlüsselzuweisung, auch in der mittelfristigen Planung, vorgesehen.
Die Erträge in 2022 beliefen sich auf 261,5 Mio. Euro, die Aufwendungen auf 274,5 Mio. Euro. Die Produktbereiche Soziales und Jugend machten einen Anteil von 49 % am Gesamtzuschussbedarf aus.

Investitionen würden in 2022 u.a. im Bereich Kreisstraßen, für den Breitbandausbau, die Kreisschulbaukasse sowie die Krankenhausumlage getätigt.

Verpflichtungsermächtigungen würden in 2022 u.a. für die FTZ, die OBS Marklohe und den Bildungscampus bereitgestellt.

Die Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei anhand der aktuell bekannten Zahlen erfolgt. Hierbei würden insbesondere die vorläufigen Jahresergebnisse 2020 berücksichtigt, da noch keine Haushaltspläne für 2022 vorlägen.

Die Fehlbeträge in 2022 und in der mittelfristigen Planung können durch die Überschussrücklage ausgeglichen werden, somit sei kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.

Die Summe der investiven Verschuldung wachse bis 2025 auf 103,2 Mio. Euro an.

Die Anhörung der Kommunen erfolgte am 10. Januar 2022. In der Stellungnahme vom 24. Januar 2022 würden die Kommunen eine weitere Senkung der Kreisumlage sowie eine spürbare Anhebung der Betriebs- und Folgekostenförderung für gerechtfertigt halten.

Die Einhaltung des Eckwertebeschlusse für Investitionen gestalte sich aufgrund der anstehenden Großprojekte und der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Investitionen als problematisch. Eine Differenzierung sei sinnvoll, damit ein Eckwert für die steuerbaren Investitionen festgelegt werden könne. Die Verwaltung schlage ein Volumen von 7,2 Mio. € vor.

Auf die Frage von KTA Bergmann-Kramer, ob das Gesamtvolumen der jährlichen Netto-Investitionen weiterhin auf 12 Mio. Euro begrenzt sei, antwortet KVR Dachs, dass aufgrund der Differenzierung lediglich die steuerbaren Investitionen begrenzt würden. Die restlichen Investitionen ergäben sich durch vertragliche bzw. gesetzli-che Verpflichtungen oder politische Beschlüsse.

Landrat Kohlmeier unterstreicht, dass die Politik über das Gesamtvolumen des Eck-wertes und die Projekte bestimmen würde.

KTA Bergmann-Kramer stellt fest, dass der Zuschuss zu den aktuellen Kinderbetreuungskosten ca. 3,5-4 %-Punkte der Kreisumlage ausmache. Die von den Kommunen geforderte Erhöhung um jährlich 11 Mio. Euro belaste das Ergebnis deutlich.

KVR Dachs weist darauf hin, dass 27 Kommunen und Gemeindeverbände eine positive Liquidität hätten, 16 Kommunen und Gemeindeverbände hätten ein negatives Ergebnis.

Auf Nachfrage von KTA Schnitzler, wann mit den Verhandlungsergebnissen hinsichtlich der Höhe des Zuschusses für die Kinderbetreuung zu rechnen sei, erklärt Landrat Kohlmeier, dass für Mitte Februar ein weiteres Treffen mit den Kommunen  vereinbart wäre. Die Politik müsse dann darüber abschließend entscheiden. Dies könne voraussichtlich erst nach dem Haushaltsbeschluss erfolgen. Es sei vorgesehen, ein Gesamtpaket zu erstellen. Dies solle neben den KiTa-Plätzen auch die Tagespflege umfassen.

KTA Kuhlmann möchte wissen, wie sich der Betrag für den Zuschuss zur Kinderbetreuung im Haushalt zusammensetze. Landrat Kohlmeier teilt mit, dass für das erste Halbjahr mit dem aktuellen Fördervolumen und für das zweite Halbjahr mit einem erhöhten Fördervolumen in Höhe von 10 Mio. € geplant worden sei.