Sitzung: 27.01.2022 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2021/237
KVR
Dachs erläutert anhand einer
Präsentation den 1. Entwurf des Haushalts 2022.
Zunächst
führt sie aus, dass dieser Haushalt viele Unwägbarkeiten beinhalte. Insbesondere
der Finanzausgleich sei, mit Blick auf die geänderte Berechnungsmodalitäten,
mit Risiken behaftet. Ferner seien die Kosten für die Kinderbetreuungskosten
noch nicht vollständig berücksichtigt.
Die
Haushaltssatzung sehe einen Fehlbetrag in Höhe von 13,2 Mio. Euro vor. Kredite
würden nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen seien in Höhe von 65,5 Mio.
Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite sei auf 40 Mio. Euro
festgesetzt. Die Umlagesätze für die Kreisumlage wären mit 49% von der Steuerkraft
und 43% von 90% der Schlüsselzuweisung, auch in der mittelfristigen Planung, vorgesehen.
Die Erträge in 2022 beliefen sich auf 261,5 Mio. Euro, die Aufwendungen auf 274,5 Mio. Euro.
Die Produktbereiche Soziales und Jugend machten einen Anteil von 49 % am
Gesamtzuschussbedarf aus.
Investitionen
würden in 2022 u.a. im Bereich Kreisstraßen, für den Breitbandausbau, die
Kreisschulbaukasse sowie die Krankenhausumlage getätigt.
Verpflichtungsermächtigungen
würden in 2022 u.a. für die FTZ, die OBS Marklohe und den Bildungscampus
bereitgestellt.
Die
Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei anhand der aktuell bekannten Zahlen erfolgt.
Hierbei würden insbesondere die vorläufigen Jahresergebnisse 2020 berücksichtigt,
da noch keine Haushaltspläne für 2022 vorlägen.
Die
Fehlbeträge in 2022 und in der mittelfristigen Planung können durch die Überschussrücklage
ausgeglichen werden, somit sei kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.
Die
Summe der investiven Verschuldung wachse bis 2025 auf 103,2 Mio. Euro
an.
Die
Anhörung der Kommunen erfolgte am 10. Januar 2022. In der Stellungnahme vom 24. Januar
2022 würden die Kommunen eine weitere Senkung der Kreisumlage sowie eine
spürbare Anhebung der Betriebs- und Folgekostenförderung für gerechtfertigt
halten.
Die
Einhaltung des Eckwertebeschlusse für Investitionen gestalte sich aufgrund der
anstehenden Großprojekte und der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen
Investitionen als problematisch. Eine Differenzierung sei sinnvoll, damit ein
Eckwert für die steuerbaren Investitionen festgelegt werden könne. Die
Verwaltung schlage ein Volumen von 7,2 Mio. € vor.
Auf
die Frage von KTA Bergmann-Kramer, ob das Gesamtvolumen der jährlichen
Netto-Investitionen weiterhin auf 12 Mio. Euro begrenzt sei, antwortet KVR
Dachs, dass aufgrund der Differenzierung lediglich die steuerbaren
Investitionen begrenzt würden. Die restlichen Investitionen ergäben sich durch
vertragliche bzw. gesetzli-che Verpflichtungen oder politische Beschlüsse.
Landrat
Kohlmeier unterstreicht, dass die
Politik über das Gesamtvolumen des Eck-wertes und die Projekte bestimmen würde.
KTA
Bergmann-Kramer stellt fest, dass der
Zuschuss zu den aktuellen Kinderbetreuungskosten ca. 3,5-4 %-Punkte der
Kreisumlage ausmache. Die von den Kommunen geforderte Erhöhung um jährlich 11
Mio. Euro belaste das Ergebnis deutlich.
KVR
Dachs weist darauf hin, dass 27
Kommunen und Gemeindeverbände eine positive Liquidität hätten, 16 Kommunen und
Gemeindeverbände hätten ein negatives Ergebnis.
Auf
Nachfrage von KTA Schnitzler, wann mit den Verhandlungsergebnissen
hinsichtlich der Höhe des Zuschusses für die Kinderbetreuung zu rechnen sei,
erklärt Landrat Kohlmeier, dass für Mitte Februar ein weiteres Treffen mit
den Kommunen vereinbart wäre. Die
Politik müsse dann darüber abschließend entscheiden. Dies könne voraussichtlich
erst nach dem Haushaltsbeschluss erfolgen. Es sei vorgesehen, ein Gesamtpaket
zu erstellen. Dies solle neben den KiTa-Plätzen auch die Tagespflege umfassen.
KTA
Kuhlmann möchte wissen, wie sich der
Betrag für den Zuschuss zur Kinderbetreuung im Haushalt zusammensetze. Landrat
Kohlmeier teilt mit, dass für das erste Halbjahr mit dem aktuellen
Fördervolumen und für das zweite Halbjahr mit einem erhöhten Fördervolumen in
Höhe von 10 Mio. € geplant worden sei.