Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr verweist auf die kurzfristig erfolgende Fertigstellung des Abschlussberichtes zum Integralen Managementkonzeptes zur Bewirtschaftung der Wassermengen (Wassermengenmanagementkonzept, WMMK) und die Präsentation hierzu im Vorfeld der Sitzung.

Mit dem Klimawandel nimmt der Nutzungsdruck zu und die Wasserverbräuche steigen. Die signifikanten Auswirkungen auf Menge, Qualität und Verfügbarkeit des Grundwassers sowie der Oberflächengewässer und die Einflussnahme auf die wasserabhängigen Ökosysteme haben den Landkreis Nienburg veranlasst, diesen maßgeblichen Baustein der Daseinsvorsorge unter Einbindung der unterschiedlichen Wassernutzer, Verbände und Fachbehörden zu erarbeiten.

Vom Niedersächsischen Umweltministerium (MU) wurde durch die NBank eine 90%ige Zuwendung über 216.000 € für die Erstellung des Wassermengenkonzeptes durch ein Ingenieurbüro mit externer Moderation gewährt. An den rd. 240.000 € Gesamtkosten ist somit für den Landkreis Nienburg ein Eigenanteil von 24.000 € verblieben.

In der Sitzung des ALNU am 09.09.2020 wurde die Aufstellung des WMMK dann beschlossen (Drucksache ALNU/2020/043).

Der FD Wasserwirtschaft hatte bereits vor Beauftragung des Planungsbüros mit der Erfassung der Ist-Daten über Grundwassernutzungen und Rechte begonnen. Den Projektbeteiligten aus Wasserversorgung, Gewerbe/Industrie, Land-/Forstwirtschaft, Gemeinden, Umweltverbänden und Fachbehörden wurden die Projektstruktur sowie die Aufgaben und die Ziele des Projektes in einer Auftaktveranstaltung im November 2020 erläutert.

Mit der Bearbeitung des WMMK wurde die Bietergemeinschaft der Büros ahu GmbH Wasser-Boden-Geomatik, Aachen und CONSULAQUA Hildesheim beauftragt.

Ausgehend von der umfassenden Auswertung der Ist-Daten zum Wasserbedarf, dem Wasserdargebot, den Einzugsgebieten der Oberflächengewässer und der Ökosysteme wurde nach Analyse der Defizite der zukünftige Wasserbedarf dem Wasserdargebot gegenübergestellt. Aus der Prognose in den Zeitschritten 2030, 2050 und 2100 ergeben sich nach dem Sektor-übergreifenden Soll-Ist-Vergleich Vorschläge zu entsprechenden Maßnahmenprogrammen.

Der Geschäftsführer der ahu GmbH, Herr Dipl.-Geol. Frank Müller, trägt die wichtigen Ergebnisse des noch im Februar abzugebenden Abschlussberichtes vor.

/         Seine Präsentation ist als Anlage dem Protokoll angefügt.

Den Mitgliedern des ALNU wird die Gelegenheit gegeben, Fragen zum Bericht und zum weiteren Vorgehen im Wassermengenmanagement zu stellen bzw. dies inhaltlich zu diskutieren.

Auf die Frage des Mitgliedes mit beratender Stimme Dallmeyer, worin der Unterschied einer Zone III zu einer Zone III A/B innerhalb eines Wasserschutzgebietes (WSG) liegt, erklärt Herr Dipl.-Geol. Frank Müller, dass dies abhängig von der jeweiligen WSG-Verordnung ist.

Bei kleineren Einzugsgebieten kann die Abgrenzung einer zusammengefassten Zone III ausreichend sein. Wo hingegen durch die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Größe bzw. Entfernung) eine schärfere Abgrenzung sinnvoll ist, sind Unterscheidungen nach den Zonen III/A und III/B zu finden.

 

Frau KTA Schnitzler fragt, inwieweit Garten- und Rasenbewässerungen privater Haushalte im Konzept berücksichtigt wurden.

 

Herr Dipl.-Geol. Frank Müller erläutert, dass Haushalte und Kleingewerbe mit betrachtet wurden. Sie machen mit 32,3% rd. ein Drittel des Gesamtbedarfs aus.

Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog biete auch hierzu zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, quasi wie ein Werkzeugkasten. Konkrete Maßnahmen, wie z.B. Einzelanordnungen könnten aber in der Schärfe zum gegebenen Zeitpunkt nicht aus dem Konzept abgeleitet werden.

 

Baudirektor Wehr führt hierzu ergänzend aus, dass für die Ist-Daten bzw. Prognosen der Bedarfe nur nachvollziehbare Daten von den Versorgern (Auswertung von Gartenwasser- oder anderen Zählern) herangezogen werden konnten. Ein zunehmender Trend zum eigenen Gartenbrunnen, für den keine rechtliche Erlaubnis erforderlich ist, sei zudem klar erkennbar. Die durch private Gartenbrunnen genutzten Grundwassermengen sind deshalb auch nirgends zu melden und werden somit nicht erfasst.

Diese „Grauzonen-Daten“ kann das Konzept aktuell nicht darstellen. Der Faktor werde aber nicht unterschätzt.  

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke betont die schwierige Erfassung und Differenzierbarkeit der Daten zum Trink- und Brauchwasserbedarf in privaten Haushalten (Gartenbewässerung) sowie in der Landwirtschaft (Viehtränke).

 

KTA Hille fragt, inwieweit die in der „Bilanz für die Versorger“ rot dargestellten negativen Zahlen zum Entwicklungs-Bedarf für den Wasserverband „Am Sandkamp“ bereits den reduzierten Bedarf des Wasserwerks „Wiesenhof/Holte“ berücksichtigen.

 

Baudirektor Wehr räumt ein, dass das Konzept auf dem Datenstand bis 2019 beruht. Insofern ist eine Verbesserung der Versorgungssicherheit hier absehbar. Aktuell besteht hier ein entsprechendes Wasserrecht, das an den Kreisverband für Wasserwirtschaft übertragen worden ist. Der Verband hat bereits erste Investitionen zur Trinkwasserversorgung im Gebiet Wietzen umgesetzt.

 

KTA Podehl erkennt an, dass man sich viel Mühe gegeben hat. Eine verlässliche Defizitanalyse der Bedarfsprognosen brauche jedoch belastbare Zahlen.

 

Angesichts der unscharfen Abgrenzung von Trink- und Brauchwasserbedarf (z.B. zur Viehtränke und Gartenbewässerung) gäbe es noch Nachbesserungsmöglichkeiten.

 

Auf den Einwand des Mitglieds mit beratender Stimme Dallmeyer, dass der grenzübergreifende Grundwasserkörper durch defizitäre Bereiche jenseits der Kreisgrenze in der Aufsummierung zu noch dramatischeren Zahlen führen könne, entgegnet Herr Dipl.-Geol. Frank Müller, dass diese Folgerung zwar richtig sei, der Effekt aber im begünstigenden Fall auch zu einer Verbesserung der Zahlen führen könnte.

Hierzu wäre eine weitere Detailbetrachtung erforderlich.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke verweist auf die ganzheitliche Betrachtung als Zielvorgabe für das Konzept.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Dallmeyer erinnert an den sich zunehmend verschlechternden Zustand der Hochmoore mit teilweise bereits komplett ausgetrockneten Bereichen. Aus der Darstellung im „Libellen-Atlas“ seien bereits einige Hochmoore komplett verschwunden. Diese Entwicklung führe zwangsläufig auch zum Artensterben.

 

Er fordert die gleichrangige Betrachtung der ökologischen Verhältnisse gegenüber den wirtschaftlichen.  

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt, dass dies auch das Ansinnen der Verwaltung ist. Bei der rechnerischen Ermittlung des nutzbaren Grundwasserdargebots ist einbezogen, dass grundwasserabhängige Landökosysteme geringere Grundwasser-Neubildungsraten aufweisen und hier häufig auch der Oberflächenabfluss größer ist.

Diese Erkenntnisse werden planerisch und rechnerisch in die sogenannten Zehrungswerte umgesetzt und vom Dargebot abgezogen. Zusätzlich wird dieser Zehrungswert noch ein zweites Mal abgezogen, da klar ist, dass in Trockenwetterzeiten die als Zehrungswert angesetzten Wassermengen zur aktiven GW-Förderung vorhanden sein müssen, um die grundwasserabhängigen Landökosysteme, einschließlich der Moore mit ihren eigenen Moorwasserhaushalten, in Zukunft aktiv stützen zu können.

 

Mit dem Konzept wurden beispielhaft zwei Hochmoore, das „Lichtenmoor“ und das „Uchter Moor“, in ihrer Entwicklung verfolgt und Empfehlungen ausgesprochen. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Konzeptes sollen konkrete Zahlen hierzu (und auch zu den Waldgebieten) erhoben werden. Weitere Grundwasser- und Moorwassermessstellen sowie längere Monitoringzeiträume sind hierfür erforderlich.

 

KTA Kuhlmann fasst zusammen, dass eine ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung aller Belange im Sinne aller Beteiligten sein dürfte.

 

Baudirektor Wehr trägt zur Prognose die Schwerpunkte des Wassermanagements aus Sicht des Landkreises Nienburg vor.

 

Neben der Erhöhung und Stabilisierung der Versorgungssicherheit für alle Wassernutzer in der Zukunft, einer Verbesserung der Resilienz der Ökosysteme im Hinblick auf die Klimafolgen, der Sicherung des Landschaftswasserhaushalts und der ökologischen Entwicklung unserer Fließgewässer sowie Entwicklung und Priorisierung von Maßnahmen mit möglichst hohem Wirkungsgrad (Stichwort „Werkzeugkoffer“) soll das Projekt als adaptives Management unter Durchführung eines konsequenten Monitorings über erforderliche Daten zur Vorbereitung und Bewertung des Erfolgs von Maßnahmen fortgeführt werden.

 

Dabei wurde darauf geachtet, dass alle betroffenen Akteure einbezogen sind und eine gemeinsame Kommunikation stattfindet.

 

Bis September 2022 ist beabsichtigt, einen Vorschlag durch den Landkreis Nienburg über die weiteren Umsetzungsschritte zu erarbeiten. Darin sollen die Themen, die teilnehmenden Akteure sowie ihre Rollenverteilung und Zuständigkeiten und auch die organisatorischen Strukturen für das Monitoring (Steuerungsgruppe, AG) und die Prüfung von Ressourcen (Personal, Finanzen, Förderprogramme) vorbereitet werden.

 

Mit Annahme des Vorschlags durch die politischen Gremien ab September 2022 könnte die Etablierung des adaptiven Managements einschließlich Monitoring mit den vereinbarten Strukturen noch bis Dezember 2022 erfolgen.

 

Die durchführende Umsetzung des Wassermengenmanagements ist ab Januar 2023 geplant.

 

Der gesamte Abschlussbericht zum WMMK steht allen Interessierten auf der Homepage des Landkreises Nienburg bis Mitte März 2022 zur Verfügung:

https://www.lk-nienburg.de/politik-verwaltung/umwelt/wasserwirtschaft/integrales-wassermanagement

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.