Sitzung: 16.02.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr erinnert an den in der
ALNU-Sitzung am 12.05.2021 gefassten Beschluss, mit dem der Landkreis Nienburg
a)
in vollem Umfang
dem Zielwertekonzept und dem Maßnahmenprogramm zur Reduzierung der
Salzbelastung der Werra und Weser aus dem Entwurf des Bewirtschaftungsplan 2021
- 2027 für die Flussgebietseinheit Weser zugestimmt hat und
b)
dem Ausschuss
„Weser“ des Bündnisses Hamelner Erklärung e.V. ein neues Mandat zur
Weiterverhandlung von Positionen mit der K+S, zu den Inhalten des Bewirtschaftungsplans,
zum begleitenden Monitoring über die Zusagen der K+S sowie zur Beobachtung des
Verfahrens und der Methoden erteilt hat
(siehe
Drucksache 2021/059).
Der
Ablauf des zweistufigen Erlaubnisverfahrens des Regierungspräsidiums (RP)
Kassel über die Einleitung von Salzabwasser durch die K+S sah wie folgt aus:
02.12.2019 Eingang
des Antrags der K+S
14.04.2020
- 03.08.2020 Öffentliches
Anhörungsverfahren
01.10.2020
- 15.10.2020 Online-Konsultation
(Erörterungstermin)
23.12.2020 Entscheidung über
die Erlaubnis,
Befristung bis 31.12.2021, mit
anschließender Auslegung
30.06.2021
Eingang der
Ergänzungsunterlage durch die K+S,
mit zusätzlicher Individualbeteiligung
der Fachbehörden
23.12.2021 Erteilung der Erlaubnis über die Einleitung
von Salzabwasser in die Werra vom 01.01.2022 – 31.12.2027
Zum
aktuellen Stand des Verfahrens berichtet Baudirektor Wehr, dass das RP
Kassel nach dem Anhörungsverfahren in 2020 nun zur Entscheidung über die
Erteilung der Erlaubnis im Zeitraum von 2022 - 2027 (nach Vorlage einer
Ergänzungsunterlage der K+S) keine erneute Anhörung der Öffentlichkeit
durchgeführt hat.
Begründet
wird dieses damit, dass die K+S bereits 2020 eine zweistufe Entscheidung für
den Zeitraum bis 2021 und von 2022 – 2027 beantragt hatte (Antrag vom
23.3.2020). Die 2-Stufigkeit wurde damit begründet, dass die Flussgebietsgemeinschaft
(FGG) Weser in 2020/21 noch keine Entscheidung über die neuen Zielwerte für die
3. Bewirtschaftungsperiode getroffen hatte.
Das
RP Kassel hatte daher zunächst eine erste befristete Entscheidung bis
31.12.2021 erteilt.
Das
RP Kassel hat auf Basis der ergänzenden Antragsunterlage der K+S vom 30.06.2021
nur eine zusätzliche Individualbeteiligung der Fachbehörden (u.a. NLWKN)
durchgeführt. Dem Landkreis Nienburg/Weser wurde keine weitere Beteiligungsmöglichkeit
gegeben.
Die
jetzt vorliegende Erlaubnis des RP Kassel für den Zeitraum von 2022 – 2027 (vom
23.12.2021) führt auf der Basis der neuen Zielwerte der FGG Weser zu einer
erheblichen Absenkung der Grenzwerte und Mengen der Einleitung.
Die
K+S hat eine stufenweise Absenkung der Grenzwerte bis 2024 beantragt, da erst
in 2022 die bergrechtliche Zulassung für die untertägige Verbringung von
konditioniertem Produktionsabwasser in das Bergwerk Springen (Thüringen)
erwartet wird.
Eine
Absenkung der Grenzwerte für 2026 und 2027 behält sich das RP Kassel (abhängig
von der Überprüfung der Zielwerte durch die FGG Weser) vor.
Baudirektor
Wehr betont, dass die Zielwerte der
FGG Weser (90-Percentil) auch noch nach der Grenzwert-Senkung unterhalb dieser
liegen.
Konkret
am Beispiel des Grenzwertes für Chlorid am Pegel „Gerstungen“ veranschaulicht
er, dass auch nach Senkung der Grenzwerte, hier ab 01.01.2022 auf 2.000 mg/l
(statt 2.400 mg/l) bzw. auf 1.700 mg/l ab 01.01.2024, der 90-Percentil-Zielwert
(ab 01.01.2024 1.580 mg/l) weit unterhalb des erlaubten Grenzwertes liegt
(siehe anliegenden Bericht).
Gleiches
trifft auch auf den Pegel „Boffzen“ an der Oberweser Richtung Hameln zu.
Für
den Landkreis Nienburg/Weser maßgeblich sei der „Mittelweser“-Richtwert von
derzeit knapp 400 mg/l Chlorid.
Die
Entwicklung der Prozess- und Haldenwassermengen zeigt seit 2001 eine Prozessabwassereinsparung
von rd. 67%. Unter Berücksichtigung der Haldenwasserzunahme (rd. 9%) ergibt
sich somit im Saldo eine Gesamteinsparung von rd. 58%.
Ab
2028 ist nur noch eine Einleitung von Haldenabwässern zulässig.
Die
Erlaubnis für den Zeitraum 2022 – 2027 sieht zudem einen Maximalwert für die
Salzabwassermengen von 5,0 Mio. m³/a (statt 6,7 Mio. m³/a bis 2021) vor.
/ Die
Unterrichtung des RP Kassel an die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
- Landtagsverwaltung vom 21.01.2022 sowie den Bericht zum Austausch des
Landkreisbündnisses Hamelner Erklärung e.V. mit der K+S zur Bewirtschaftungsplanung
und Salzabwasserentsorgung sind als Anlagen 1 bzw. 2 zum TOP 3.1 dem Protokoll
angefügt.
Die
FGG Weser zeigt sich insgesamt mit den erreichten Ergebnissen zufrieden.
Aus
Sicht der Verwaltung verbleibt ein Maß an Unzufriedenheit, da dem Landkreises
Nienburg/Weser keine Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme zum Antrag der K+S
für die Erlaubnis im Zeitraum von 2022 - 2027 gegeben wurde.
KTA
Kuhlmann bringt ihre Bedenken zum
Ausdruck, dass man es seitens der Behörden der K+S zu leicht mache, ihre
Position im Verfahren durchzusetzen.
So
sei man bereits Kompromisse hinsichtlich der 2-stufigen Entscheidung mit einer
Befristung der Erlaubnis bis 31.12.2021 eingegangen. Die Gewährung weiterer stufenweiser
Absenkungen für die Jahre 2022 – 2027 komme einer Verzögerung gleich.
Sie
mahnt zur Kontrolle der fristgerechten und mengenmäßigen Einhaltung der Erlaubnis-Vorgaben
durch die K+S.
Auf
Nachfrage von KTA Schnitzler, ob das RP Kassel noch rechtlich zulässig
handelt, indem es die erneute Beteiligung des Landkreises unterlässt, antwortet
der Erste Kreisrat Hoffmann, dass er davon ausgehe, auch wenn dies
überraschend und ärgerlich sei. Der seitens des Bündnisses Hamelner Erklärung
e.V. verfahrensbegleitend beauftragte Rechtsanwalt werte eine Klage des
Landkreises diesbezüglich als nicht zielführend.
Relativierend
müsse man auch einräumen, dass eine weitere Stellungnahme des Landkreises
Nienburg/Weser wohl keinen gravierenden Einfluss auf das Endergebnis genommen
hätte. Zumindest wurde man im Verfahren zur 3. Bewirtschaftungsplanung
beteiligt und habe die Vorstellungen des Landkreises Nienburg/Weser klar
kommuniziert. Das erreichte Ziel komme dem auch nahe.
KTA
Buschmann fragt, welche
Rechtsgültigkeit die Zielwerte besitzen bzw. welche Möglichkeiten man hat, wenn
die K+S diese nicht einhält.
Der
Erste Kreisrat Hoffmann erklärt, dass
die Einhaltung der Zielwerte fachlich begründet ist und damit die Vorgaben der
EG-WRRL zur Erreichung eines guten ökologischen Potentials von Werra und Weser
erfüllt werden. Rechtlich maßgeblich sind die Grenzwerte, wie sie in der
Erlaubnis stehen.
Die
erlaubnisbedingte Einhaltung dieser Grenzen ist für die K+S verbindlich, was
bei Nichteinhaltung entsprechende verwaltungsrechtliche Folgen hat.
KTA
Ziebolz verlässt die Sitzung um 17:15
Uhr.
Beratungsergebnis:
Ohne.