Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr erinnert an den in der ALNU-Sitzung am 12.05.2021 gefassten Beschluss, mit dem der Landkreis Nienburg

a)            in vollem Umfang dem Zielwertekonzept und dem Maßnahmenprogramm zur Reduzierung der Salzbelastung der Werra und Weser aus dem Entwurf des Bewirtschaftungsplan 2021 - 2027 für die Flussgebietseinheit Weser zugestimmt hat und

b)            dem Ausschuss „Weser“ des Bündnisses Hamelner Erklärung e.V. ein neues Mandat zur Weiterverhandlung von Positionen mit der K+S, zu den Inhalten des Bewirtschaftungsplans, zum begleitenden Monitoring über die Zusagen der K+S sowie zur Beobachtung des Verfahrens und der Methoden erteilt hat

(siehe Drucksache 2021/059).

 

Der Ablauf des zweistufigen Erlaubnisverfahrens des Regierungspräsidiums (RP) Kassel über die Einleitung von Salzabwasser durch die K+S sah wie folgt aus:


02.12.2019                            Eingang des Antrags der K+S

14.04.2020 - 03.08.2020     Öffentliches Anhörungsverfahren

01.10.2020 - 15.10.2020     Online-Konsultation (Erörterungstermin)

23.12.2020                            Entscheidung über die Erlaubnis,

Befristung bis 31.12.2021, mit anschließender Auslegung

30.06.2021                            Eingang der Ergänzungsunterlage durch die K+S,

mit zusätzlicher Individualbeteiligung der Fachbehörden

23.12.2021                            Erteilung der Erlaubnis über die Einleitung von Salzabwasser in die Werra vom 01.01.2022 – 31.12.2027

 

Zum aktuellen Stand des Verfahrens berichtet Baudirektor Wehr, dass das RP Kassel nach dem Anhörungsverfahren in 2020 nun zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis im Zeitraum von 2022 - 2027 (nach Vorlage einer Ergänzungsunterlage der K+S) keine erneute Anhörung der Öffentlichkeit durchgeführt hat.

 

Begründet wird dieses damit, dass die K+S bereits 2020 eine zweistufe Entscheidung für den Zeitraum bis 2021 und von 2022 – 2027 beantragt hatte (Antrag vom 23.3.2020). Die 2-Stufigkeit wurde damit begründet, dass die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser in 2020/21 noch keine Entscheidung über die neuen Zielwerte für die 3. Bewirtschaftungsperiode getroffen hatte.

Das RP Kassel hatte daher zunächst eine erste befristete Entscheidung bis 31.12.2021 erteilt.

 

Das RP Kassel hat auf Basis der ergänzenden Antragsunterlage der K+S vom 30.06.2021 nur eine zusätzliche Individualbeteiligung der Fachbehörden (u.a. NLWKN) durchgeführt. Dem Landkreis Nienburg/Weser wurde keine weitere Beteiligungsmöglichkeit gegeben.

 

Die jetzt vorliegende Erlaubnis des RP Kassel für den Zeitraum von 2022 – 2027 (vom 23.12.2021) führt auf der Basis der neuen Zielwerte der FGG Weser zu einer erheblichen Absenkung der Grenzwerte und Mengen der Einleitung.

 

Die K+S hat eine stufenweise Absenkung der Grenzwerte bis 2024 beantragt, da erst in 2022 die bergrechtliche Zulassung für die untertägige Verbringung von konditioniertem Produktionsabwasser in das Bergwerk Springen (Thüringen) erwartet wird.

 

Eine Absenkung der Grenzwerte für 2026 und 2027 behält sich das RP Kassel (abhängig von der Überprüfung der Zielwerte durch die FGG Weser) vor.

 

Baudirektor Wehr betont, dass die Zielwerte der FGG Weser (90-Percentil) auch noch nach der Grenzwert-Senkung unterhalb dieser liegen.

 

Konkret am Beispiel des Grenzwertes für Chlorid am Pegel „Gerstungen“ veranschaulicht er, dass auch nach Senkung der Grenzwerte, hier ab 01.01.2022 auf 2.000 mg/l (statt 2.400 mg/l) bzw. auf 1.700 mg/l ab 01.01.2024, der 90-Percentil-Zielwert (ab 01.01.2024 1.580 mg/l) weit unterhalb des erlaubten Grenzwertes liegt (siehe anliegenden Bericht).

 

Gleiches trifft auch auf den Pegel „Boffzen“ an der Oberweser Richtung Hameln zu.

 

Für den Landkreis Nienburg/Weser maßgeblich sei der „Mittelweser“-Richtwert von derzeit knapp 400 mg/l Chlorid.

 

Die Entwicklung der Prozess- und Haldenwassermengen zeigt seit 2001 eine Prozessabwassereinsparung von rd. 67%. Unter Berücksichtigung der Haldenwasserzunahme (rd. 9%) ergibt sich somit im Saldo eine Gesamteinsparung von rd. 58%.

Ab 2028 ist nur noch eine Einleitung von Haldenabwässern zulässig.

 

Die Erlaubnis für den Zeitraum 2022 – 2027 sieht zudem einen Maximalwert für die Salzabwassermengen von 5,0 Mio. m³/a (statt 6,7 Mio. m³/a bis 2021) vor.

 

/         Die Unterrichtung des RP Kassel an die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages - Landtagsverwaltung vom 21.01.2022 sowie den Bericht zum Austausch des Landkreisbündnisses Hamelner Erklärung e.V. mit der K+S zur Bewirtschaftungsplanung und Salzabwasserentsorgung sind als Anlagen 1 bzw. 2 zum TOP 3.1 dem Protokoll angefügt.

 

Die FGG Weser zeigt sich insgesamt mit den erreichten Ergebnissen zufrieden.

Aus Sicht der Verwaltung verbleibt ein Maß an Unzufriedenheit, da dem Landkreises Nienburg/Weser keine Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme zum Antrag der K+S für die Erlaubnis im Zeitraum von 2022 - 2027 gegeben wurde.

 

KTA Kuhlmann bringt ihre Bedenken zum Ausdruck, dass man es seitens der Behörden der K+S zu leicht mache, ihre Position im Verfahren durchzusetzen.

So sei man bereits Kompromisse hinsichtlich der 2-stufigen Entscheidung mit einer Befristung der Erlaubnis bis 31.12.2021 eingegangen. Die Gewährung weiterer stufenweiser Absenkungen für die Jahre 2022 – 2027 komme einer Verzögerung gleich.

Sie mahnt zur Kontrolle der fristgerechten und mengenmäßigen Einhaltung der Erlaubnis-Vorgaben durch die K+S.

 

Auf Nachfrage von KTA Schnitzler, ob das RP Kassel noch rechtlich zulässig handelt, indem es die erneute Beteiligung des Landkreises unterlässt, antwortet der Erste Kreisrat Hoffmann, dass er davon ausgehe, auch wenn dies überraschend und ärgerlich sei. Der seitens des Bündnisses Hamelner Erklärung e.V. verfahrensbegleitend beauftragte Rechtsanwalt werte eine Klage des Landkreises diesbezüglich als nicht zielführend.

 

Relativierend müsse man auch einräumen, dass eine weitere Stellungnahme des Landkreises Nienburg/Weser wohl keinen gravierenden Einfluss auf das Endergebnis genommen hätte. Zumindest wurde man im Verfahren zur 3. Bewirtschaftungsplanung beteiligt und habe die Vorstellungen des Landkreises Nienburg/Weser klar kommuniziert. Das erreichte Ziel komme dem auch nahe.

 

KTA Buschmann fragt, welche Rechtsgültigkeit die Zielwerte besitzen bzw. welche Möglichkeiten man hat, wenn die K+S diese nicht einhält.

 

Der Erste Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Einhaltung der Zielwerte fachlich begründet ist und damit die Vorgaben der EG-WRRL zur Erreichung eines guten ökologischen Potentials von Werra und Weser erfüllt werden. Rechtlich maßgeblich sind die Grenzwerte, wie sie in der Erlaubnis stehen.

Die erlaubnisbedingte Einhaltung dieser Grenzen ist für die K+S verbindlich, was bei Nichteinhaltung entsprechende verwaltungsrechtliche Folgen hat.

 

KTA Ziebolz verlässt die Sitzung um 17:15 Uhr.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.