Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr informiert darüber, dass die Schau- und Unterhaltungsordnung des Landkreises Nienburg/Weser bereits aus dem Jahr 1978 stammt. Angesichts der zwischenzeitlich stattgefundenen gesetzlichen Entwicklungen beabsichtigt die Verwaltung die Überarbeitung der Verordnung.

 

Die überarbeitete Verordnung wird neben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) die Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) berücksichtigen und auf die Arbeits- bzw. Maßnahmenpakete für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz des „Niedersächsischen Weges“ ausgerichtet.

Insbesondere soll dabei u.a. auf die Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel, breitere Gewässerrandstreifen und Themen der ökologischen Gewässerentwicklung eingegangen werden.

 

Verordnungsgeber ist der Landkreis Nienburg/Weser.

Ziel ist es, auf die ökologischen Belange hinzuarbeiten, Doppel-Regelungen zu vermeiden und Vereinfachungen anzubieten.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.