Sitzung: 11.01.2022 Ausschuss für die berufsbildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
StD Fleetjer trägt vor, dass die BBS
nicht in allen Gebäudeteilen barrierefrei sei. Zurzeit würden drei
Schüler:innnen beschult, die auf einen Rollstuhl angewiesen wären. Aufgrund
eines fehlenden Aufzugs im A-Trakt der BBS wäre es seit diesem Schuljahr so,
dass ein gehbehinderter Schüler regelmäßig die Treppen in den ersten Stock
hochgetragen werden müsse, um zu einem Fachunterrichtsraum zu gelangen. Darüber
hinaus sei es wegen des fehlenden Aufzugs nötig, Raumbelegungen so zu tauschen,
dass die betroffenen Schüler in einem Trakt mit Aufzug unterrichtet werden.
Dieser Zustand entspräche nicht einer barrierefreien Schule, in der
Inklusion durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund sei laut StD Fleetjer
die Anschaffung eines Aufzuges, beziehungsweise eines Treppenliftes nötig. Er
stehe diesbezüglich im Austausch mit dem Landkreis.
KTA Heineking entgegnet, dass der
Ausschuss nach seiner Erinnerung über diese Probleme bisher nicht informiert
wäre, er unter den gegebenen Umständen einen Aufzug oder einen Treppenlift aber
für notwendig halte. Er fragt, ob es ähnliche Installationen in anderen Schulen
gäbe, um eine Einschätzung der Kosten zu bekommen.
Herr Kuhlmann stimmt der Notwendigkeit
eines solchen Liftes zu und erwidert, dass mit Kosten von circa 30.000 Euro zu
rechnen sei.
KTA Huneke teilt mit, dass neben
Schülerinnen und Schülern auch Lehrkräfte auf einen solchen Fahrstuhl
angewiesen sein könnten und spricht sich für eine Anschaffung aus.
KTA Sommerfeld ergänzt, dass ein Aufzug
nötig sei, auch wenn es nur einen Nutzer gäbe.
KTA Lange fordert, dass die
Verwaltung einen Bericht über die Situation zusammenstellen solle.
Stellv. Landrätin Altmann weist
auf den kommenden Abriss des Gebäudes hin und ergänzt, dass aus diesem Grund
eine nachhaltige Lösung, beispielsweise in Form eines mobilen Lifts, gefunden
werden müsse.
KTA Kretschmer fragt, ob weiterer
inklusionsbedingter Bedarf an der BBS bestehe.
StD Fleetjer entgegnet, dass es
nicht möglich sei alle Situationen zu bedenken beziehungsweise zu planen und
daher auch die Notwendigkeit dieser Maßnahme im Voraus nicht abzusehen gewesen
wäre. Stattdessen wären häufig kurzfristige Maßnahmen nötig. Das habe zur
Folge, dass der Einbau zwischenzeitlich aus den Augen verloren worden sei.
Kreisrätin Woltert fasst zusammen,
dass über die Notwendigkeit einer barrierefreien Schule kein Diskussionsbedarf
bestehe.
KTA Werner ergänzt, dass nicht auf
den Abriss der Gebäude gewartet werden solle, sondern jetzt Handlungsbedarf
bestehe. Diesbezüglich solle der Kreisausschuss gegebenenfalls einen Beschluss
zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln fassen.
Verwaltungsfachwirt Hartmann führt
aus, dass der Fachdienst Liegenschaften seit Dezember 2021 über die Situation
in Kenntnis wäre und an einer Lösung arbeite.