Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

StD Fleetjer trägt vor, dass die BBS nicht in allen Gebäudeteilen barrierefrei sei. Zurzeit würden drei Schüler:innnen beschult, die auf einen Rollstuhl angewiesen wären. Aufgrund eines fehlenden Aufzugs im A-Trakt der BBS wäre es seit diesem Schuljahr so, dass ein gehbehinderter Schüler regelmäßig die Treppen in den ersten Stock hochgetragen werden müsse, um zu einem Fachunterrichtsraum zu gelangen. Darüber hinaus sei es wegen des fehlenden Aufzugs nötig, Raumbelegungen so zu tauschen, dass die betroffenen Schüler in einem Trakt mit Aufzug unterrichtet werden. Dieser Zustand entspräche nicht einer barrierefreien Schule, in der Inklusion durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund sei laut StD Fleetjer die Anschaffung eines Aufzuges, beziehungsweise eines Treppenliftes nötig. Er stehe diesbezüglich im Austausch mit dem Landkreis.

KTA Heineking entgegnet, dass der Ausschuss nach seiner Erinnerung über diese Probleme bisher nicht informiert wäre, er unter den gegebenen Umständen einen Aufzug oder einen Treppenlift aber für notwendig halte. Er fragt, ob es ähnliche Installationen in anderen Schulen gäbe, um eine Einschätzung der Kosten zu bekommen.

Herr Kuhlmann stimmt der Notwendigkeit eines solchen Liftes zu und erwidert, dass mit Kosten von circa 30.000 Euro zu rechnen sei.

KTA Huneke teilt mit, dass neben Schülerinnen und Schülern auch Lehrkräfte auf einen solchen Fahrstuhl angewiesen sein könnten und spricht sich für eine Anschaffung aus.

KTA Sommerfeld ergänzt, dass ein Aufzug nötig sei, auch wenn es nur einen Nutzer gäbe.

KTA Lange fordert, dass die Verwaltung einen Bericht über die Situation zusammenstellen solle.

Stellv. Landrätin Altmann weist auf den kommenden Abriss des Gebäudes hin und ergänzt, dass aus diesem Grund eine nachhaltige Lösung, beispielsweise in Form eines mobilen Lifts, gefunden werden müsse.

KTA Kretschmer fragt, ob weiterer inklusionsbedingter Bedarf an der BBS bestehe.

StD Fleetjer entgegnet, dass es nicht möglich sei alle Situationen zu bedenken beziehungsweise zu planen und daher auch die Notwendigkeit dieser Maßnahme im Voraus nicht abzusehen gewesen wäre. Stattdessen wären häufig kurzfristige Maßnahmen nötig. Das habe zur Folge, dass der Einbau zwischenzeitlich aus den Augen verloren worden sei.

Kreisrätin Woltert fasst zusammen, dass über die Notwendigkeit einer barrierefreien Schule kein Diskussionsbedarf bestehe.

KTA Werner ergänzt, dass nicht auf den Abriss der Gebäude gewartet werden solle, sondern jetzt Handlungsbedarf bestehe. Diesbezüglich solle der Kreisausschuss gegebenenfalls einen Beschluss zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln fassen.

Verwaltungsfachwirt Hartmann führt aus, dass der Fachdienst Liegenschaften seit Dezember 2021 über die Situation in Kenntnis wäre und an einer Lösung arbeite.