Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Das Gremium nimmt Kenntnis. 


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Arndt teilt mit, dass das Protokoll vom 21.01.2022 zu TOP 6 (Drucksache 2021/183) um den nachfolgenden Text ergänzt wird.

 

Herr Fröhlich (M. Sc.) stellt in seinem Bericht die Baudenkmäler/ Bodendenkmäler und die kulturhistorischen Landschaften der Vorlage vor.

Auf Seite 1-2 des Beitrags „Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften“ wird angemerkt, dass  Planungen und Vorhaben unzulässig sind, wenn diese Vorranggebiete erheblich beeinträchtigt werden.

KTA Köhler fragt, was unter "erhebliche Beeinträchtigungen" zu verstehen ist.

Herr Fröhlich (M. Sc.) antwortet, dass dies z. B. raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen sind, die die wertgebenden Elemente eines Vorranggebietes nicht erhalten. Ob die Schwelle zur Erheblichkeit überschritten wird, muss im Einzelfall zusammen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und bewertet werden.

EKR Hoffmann ergänzt, dass es auf diese Frage keine generelle und abschließende Antwort gibt und man sich den Einzelfall anschauen muss, um entscheiden zu können.

KTA Köhler fragt Herrn Dipl.-Geogr. Arndt, wieviel Hektar im LROP bis zum Jahre 2040 für die Freiflächen PV Anlagen im LK Nienburg vorgesehen sind?" Herr Dipl.-Geogr. Arndt antwortet, dass, wenn die Leistungsvorgabe im LROP auf die Fläche des Landkreises heruntergebrochen wird, dann eine Fläche von etwas mehr als 600 Hektar für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden müsste.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:         10 Ja-Stimmen         1 Enthaltung