Sitzung: 21.04.2022 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2022/048
Maßnahme
2602:
Bericht zum Stand der bereits bewilligten Maßnahme für die Erstellung eines
Gutachtens für den VLN-Tarif. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer
neuen Beschlussvorlage beauftragt.
Maßnahme
2114: Für
den barrierefreien Umbau von drei Haltestellen durch die Samtgemeinde
Mittelweser sollen 10.000 € aus den Finanzmitteln gem. §7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme
2201: Zur
Kofinanzierung des Einbaus von Abbiegeassistenzsystemen sollen für die Jahre
2022, 2023 und 2024 insgesamt 96.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden.
Maßnahme 2203: Für den barrierefreien Umbau von zwei Haltestellen in Sebbenhausen an der L351 (Hohe Seehofstraße) durch die Samtgemeinde Weser- Aue sollen Finanzmittel gem. § 7 NNVG mit einem Kostenrahmen in Höhe von 32.500 € bereitgestellt werden.
Beratungsgang:
Maßnahme 2602:
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass 9 Büros zur Erstellung eines
Gutachtens für den VLN-Tarif angeschrieben worden sind, von denen ein Büro ein
Angebot abgegeben hat. Diese Angebot liegt weit über dem Ansatz, daraus lässt sich
erkennen, dass der Markt gesättigt ist. Er merkt an, dass ggfs. die
Anforderungen neu formuliert werden müssten. Man sollte zunächst bis zum Herbst
2022 abwarten, da ab dem 01.06.22 das 9 € Ticket eingeführt wird und dann
geschaut werden kann, was der Bund macht. Eine Erhöhung des Volumens ist auch
denkbar.
EKR Hoffmann teilt mit, dass es sich bei einer Erhöhung um ein
Vielfaches des ursprünglichen Betrages handelt und erklärt diesem Vorschlag zum
derzeitigen Zeitpunkt ein klares „Nein“.
Er merkt an, dass der Markt ausgereizt und die Situation derzeit nicht
befriedigend ist.
KTA Hille schlägt vor, das Geld zunächst liegenzulassen, um das
Tarifgutachten dann später zu beauftragen.
KTA Köhler spricht sich dagegen aus.
Seiner Meinung nach ist eine Verschiebung der Maßnahme nicht von Vorteil, da es
in den nächsten Jahren nicht günstiger wird.
EKR Hoffmann schlägt vor, dass die Verwaltung angesichts der
Erfahrung aus dem Ausschreibungsverfahren einen neuen Beschlussvorschlag
vorlegt.
KTA Kurowski merkt an, dass ein Tarifgutachten seit 2019 Thema im Ausschuss ist. Aufgrund der
derzeitigen Umstände hält sie einen Rückzug für geboten, dennoch sollte eine
Umsetzung erfolgen.
Maßnahme 2114:
KTA Kuhlmann erkundigt sich, ob bei der Haltestelle Landesbergen
Schule durch die gesperrten Parkplätze eine Anfahrung der Haltestelle
problemlos möglich ist.
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass man sich gerade in der Testphase
befindet.
Herr
Schäfer
erhebt Bedenken, dass ein Ausstieg aus der 2. Tür nicht barrierefrei erfolgen
kann.
KTA Kurowski sagt, dass der Bau in der Zuständigkeit der Gemeinde
liegt.
KTA Kuhlmann teilt mit, dass es immer wieder Beschwerden im
Gemeinderat gibt, die Planung ist beanstandet worden. Eine Überprüfung soll
erfolgen.
Maßnahme 2201:
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass zur Kofinanzierung des Einbaus von
Abbiegeassistenzsystemen für weitere 3 Jahre insgesamt 96.000 € aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden sollen.
Maßnahme 2203:
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass für den barrierefreien Umbau von zwei Haltestellen
in Sebbenhausen an der L351 (Hohe
Seehofstraße) durch die Samtgemeinde Weser- Aue Finanzmittel gem. § 7 NNVG mit
einem Kostenrahmen in Höhe von 32.500 € bereitgestellt werden sollen. Es handelt
sich um eine zentrale Haltestelle und somit ist der Aufwand gerechtfertigt.