Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Maßnahme 2602: Bericht zum Stand der bereits bewilligten Maßnahme für die Erstellung eines Gutachtens für den VLN-Tarif. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer neuen Beschlussvorlage beauftragt.

Maßnahme 2114: Für den barrierefreien Umbau von drei Haltestellen durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen 10.000 € aus den Finanzmitteln gem. §7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2201: Zur Kofinanzierung des Einbaus von Abbiegeassistenzsystemen sollen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 insgesamt 96.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2203: Für den barrierefreien Umbau von zwei Haltestellen in  Sebbenhausen an der L351 (Hohe Seehofstraße) durch die Samtgemeinde Weser- Aue sollen Finanzmittel gem. § 7 NNVG mit einem Kostenrahmen in Höhe von 32.500 € bereitgestellt werden.


Beratungsgang:

 

Maßnahme 2602:

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass 9 Büros zur Erstellung eines Gutachtens für den VLN-Tarif angeschrieben worden sind, von denen ein Büro ein Angebot abgegeben hat. Diese Angebot liegt weit über dem Ansatz, daraus lässt sich erkennen, dass der Markt gesättigt ist. Er merkt an, dass ggfs. die Anforderungen neu formuliert werden müssten. Man sollte zunächst bis zum Herbst 2022 abwarten, da ab dem 01.06.22 das 9 € Ticket eingeführt wird und dann geschaut werden kann, was der Bund macht. Eine Erhöhung des Volumens ist auch denkbar.

EKR Hoffmann teilt mit, dass es sich bei einer Erhöhung um ein Vielfaches des ursprünglichen Betrages handelt und erklärt diesem Vorschlag zum derzeitigen Zeitpunkt  ein klares „Nein“. Er merkt an, dass der Markt ausgereizt und die Situation derzeit nicht befriedigend ist.

KTA Hille schlägt vor, das Geld zunächst liegenzulassen, um das Tarifgutachten dann später zu beauftragen.

KTA Köhler spricht sich dagegen aus. Seiner Meinung nach ist eine Verschiebung der Maßnahme nicht von Vorteil, da es in den nächsten Jahren nicht günstiger wird.

EKR Hoffmann schlägt vor, dass die Verwaltung angesichts der Erfahrung aus dem Ausschreibungsverfahren einen neuen Beschlussvorschlag vorlegt.

KTA Kurowski merkt an, dass ein Tarifgutachten seit  2019 Thema im Ausschuss ist. Aufgrund der derzeitigen Umstände hält sie einen Rückzug für geboten, dennoch sollte eine Umsetzung erfolgen.

 

Maßnahme 2114:

KTA Kuhlmann erkundigt sich, ob bei der Haltestelle Landesbergen Schule durch die gesperrten Parkplätze eine Anfahrung der Haltestelle problemlos möglich ist.

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass man sich gerade in der Testphase befindet.

Herr Schäfer erhebt Bedenken, dass ein Ausstieg aus der 2. Tür nicht barrierefrei erfolgen kann.

KTA Kurowski sagt, dass der Bau in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt.

KTA Kuhlmann teilt mit, dass es immer wieder Beschwerden im Gemeinderat gibt, die Planung ist beanstandet worden. Eine Überprüfung soll erfolgen.

 

Maßnahme 2201:

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass zur Kofinanzierung des Einbaus von Abbiegeassistenzsystemen für weitere 3 Jahre insgesamt 96.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden sollen.

Maßnahme 2203:

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass für den barrierefreien Umbau von zwei Haltestellen in  Sebbenhausen an der L351 (Hohe Seehofstraße) durch die Samtgemeinde Weser- Aue Finanzmittel gem. § 7 NNVG mit einem Kostenrahmen in Höhe von 32.500 € bereitgestellt werden sollen. Es handelt sich um eine zentrale Haltestelle und somit ist der Aufwand gerechtfertigt.