Das
Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Frau Gümmer, (Fachberatung
Kindertagespflege) berichtet über den aktuellen Stand in der KTP, sowie die
derzeit überarbeitete Satzung und Entgeltordnung.
Nachdem
Frau Gümmer über ihre Tätigkeit als Fachberatung Kindertagespflege berichtet
hat, erklärt Kreisrätin Woltert, dass als Ergänzung zur
Kita-Vereinbarung auch das Thema Tagespflege im Haus bearbeitet wird. Es ist
geplant, in diesem Jahr noch die Tagespflegesatzung sowie die Entgeltordnung zu
verändern. Hintergrund sei, dass der Landkreis Nienburg das Ziel verfolge, die
Tätigkeit als Tagespflegeperson attraktiver zu gestalten, um so die jetzigen
Tagespflegepersonen zu halten bzw. neue Tagespflegepersonen für die Tätigkeit
gewinnen zu können.
Zurzeit
erfolgt eine stundengenaue Abrechnung, d. h. die Tagespflegepersonen bekommen
für die eigenen Fehlzeiten sowie für die Abwesenheit des betreuten Kindes
(durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Gründe) keine Vergütung. Zukünftig solle
es so sein, dass eine bestimmte Anzahl von Fehltagen durch eine Weitervergütung
abgedeckt werde. Die Verwaltung stelle sich vor, dass eine Weitergewährung des
Tagespflegegeldes für 30 Tage Abwesenheit der Tagespflegeperson gewährt werde
sowie für 20 Abwesenheitstage des betreuten Kindes. Sollte das Kind mehr als 20
Tage abwesend sein (z. B. aufgrund Krankheit oder Urlaub), so werde in Betracht
gezogen, den Tagespflegepersonen zumindest die Sachkosten weiter zu gewähren.
Dies bzgl. sei man gerade in der Berechnung der dadurch entstehenden
zusätzlichen Kosten.
Nach
Ansicht der Verwaltung ist dieser Schritt aber notwendig, um den Tagespflegepersonen
eine gewisse Sicherheit zu geben.
Ein
weiterer Punkt wird sein, nicht nur wie bisher die reine Betreuungszeit zu vergüten,
sondern zukünftig auch ein Zeitanteil für die Vor- und Nachbereitung zu berücksichtigen.
Hier werde man voraussichtlich 4 Stunden pro Monat pro Kind ansetzen. Dies sei
nach jetziger Berechnung mit 100.000,00 € jährlich zusätzlich zu veranschlagen.
Da
die Tagespflegepersonen das aus ihrer Sicht sehr bürokratische Vorgehen der
Verwaltung moniert haben, solle hier ein einfacheres Verfahren eingeführt
werden. Bisher müsse die Tagespflegeperson für jedes Kind, das von ihr betreut
werde einen monatlichen Stundennachweis einreichen. Zukünftig sollen die Nachweise
nur noch eingereicht werden, wenn von der vereinbarten Betreuungszeit
abgewichen wird (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub).
Im
Hinblick auf die mit den Gemeinden zu schließende Vereinbarung zur Kindertagesbetreuung
hat sich der Landkreis zu einer Qualitätssicherung in Bezug auf die Tagespflege
verpflichtet. Zurzeit wird die Fachberatung Tagespflege mit zwei Vollzeitkräften
besetzt. Der Verwaltung ist bewusst, dass für den Fall das sie mit ihrem Plan
erfolgreich ist und weitere Tagespflegepersonen für die Tätigkeit begeistern
kann, die beiden Mitarbeiterinnen in der Fachberatung Tagespflege ggfls. die
bisher qualitativ hochwertige Beratung nicht mehr leisten können. Dementsprechend
soll ein „Fallschlüssel“ eingeführt werden, der sich an dem Vormundschaftsrecht
orientiert. Der Gesetzgeber hat für die Vormünder gesetzlich vorgeschrieben,
dass sie nur 50 Mündel betreuen dürfen. An dieser Zahl wird sich die Verwaltung
orientieren.
Zurzeit
setzt der Landkreis Nienburg auch eigenes Personal für die Tagespflege ein.
Zudem hat der Landkreis Nienburg für Großtagespflegestellen Liegenschaften angemietet,
welche der GTP kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Kreisrätin Woltert
erörtert das Ziel der Verwaltung, zukünftig kein eigenes Personal mehr für die
Tagespflege einsetzen zu müssen und auch keine eigenen Liegenschaften für die
Großtagespflege mehr kostenfrei zur Verfügung stellen zu müssen bzw. für die
Großtagespflegen anzumieten.
Die
Stellung eigenen Personals ist in der Vergangenheit auf arbeitsrechtliche
Schwierigkeiten gestoßen. Auch die Betreuung der eigenen bzw. angemieteten Liegenschaften
durch den Fachdienst Liegenschaften ist mit praktischen Herausforderungen verbunden.
Dementsprechend
soll die Entgeltordnung geändert werden. In § 1 Abs. 6 Entgeltordnung (neue
Fassung) solle geregelt werden, dass der Landkreis keine kostenfreien
Liegenschaften mehr für die Tagespflegeperson zur Verfügung stellt. Die Tagespflegeperson
hat jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Netto-Kaltmiete zu
stellen. Dies ist an die Voraussetzung gebunden, dass die Tagespflegeperson
keine weiteren Geldleistungen von den Eltern verlange. Zudem werde der Anteil
der Sachkosten um die Mietkosten reduziert.
Auch
der § 1 Abs. 6 a Entgeltordnung solle neu gefasst werden. Hier handele es sich
um eine Sonderregelung für die Großtagespflegen, die in den Räumlichkeiten des
Landkreises bzw. in Räumlichkeiten, die der Landkreis extra angemietet hat,
betrieben werde. Diese Großtagespflegen sollen solange von den
(Unter-)Mietzahlungen freigestellt werden, solange noch die Förderung nach der
Förderrichtlinie RAT läuft. Hier wird auch der Mietanteil in den Sachkosten
herausgerechnet.
Nach
Ende der Zweckbindungsfrist könne die Großtagespflegestelle genau so wie die
Einzeltagespflegeperson einen Antrag auf Übernahme der Netto-Kaltmiete stellen.
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie in § 1 Abs. 6.
KTA Kurowski stimmt der Kreisrätin zu und
plädiert, Attraktivität könne nur durch
eine gerechte Entlohnung gesteigert
werden.