Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Kreisrätin Woltert vertieft die Ausführungen, die sich aus der Vorlage ergeben. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhalten als Tischvorlage eine ergänzte Vereinbarung, die Inhalt der Ausführung von Frau Woltert ist.

Sie informiert die KTA darüber, dass in § 9 (Betriebs- und Folgekostenförderung bzw. Zuschuss) der Passus aufgenommen wurde, dass die Gemeinden für den Fall, dass sie nach dem 01.08. eine neue Gruppe oder sogar eine komplett neue Kita in Betrieb nehmen, ab dem Folgemonat der Inbetriebnahme den Betriebskostenzuschuss erhalten.

Damit solle eine etwaige Benachteiligung von Gemeinden verhindern werden, sofern erst nach dem 01.08. eine neue Gruppe oder eine neue Einrichtung in Betrieb genommen wird.

 

Im Anschluss, fragt Frau Althoff-Marx nach, ob auch die kirchlichen Träger berücksichtigt  seien.

 

Kreisrätin Woltert teilt mit, gleiches gelte für kirchliche Kita Einrichtungen.

 

KTA Beermann bedankt sich beim Landkreis, den Hauptverwaltungsbeamten sowie allen Akteuren die diese Vereinbarung unter Dach und Fach gebracht haben.

 

Landrat Kohlmeier teilt mit, im Vergleich würde es im Bezirk Hannover sehr unterschiedliche Zuzahlungs- und Mitfinanzierungsmodelle in der Kinderbetreuung geben, aktuelle Details seinen ihm aber nicht bekannt. Der Landkreis Nienburg habe 2014 vergleichsweise früh angefangen, die Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.

Für eine Qualitätsentwicklung in den Kitas wurde das Projekt „Kita Frühling“ umgesetzt. Inzwischen habe die Entwicklung in der Kinderbetreuung allerdings eine Dimension angenommen,dass sie oft den größten Posten im Haushalt der Gemeinden darstelle. Ziel müsse jetzt sein, dass die Gemeinden gut damit umgehen, die Bedarfsplanung in der Zusammenarbeit deutlich verbessert werde, und sie vom Landkreis dafür eine solide Basisunterstützung bekommen. Für die Kommunen, die ihren Zuschussbedarf mit immerhin rund zwanzig Mio. € beziffern, bedeute die neue Vereinbarung eine spürbare finanzielle Entlastung und zusätzliche Spielräume. Der LK würde nach der Vereinbarung ca. vierzehn Mio.€ tragen, mit einem Drittel beteiligen sich die Kommunen dauerhaft mit einer eigenen Interessensquote. Klar sei aber auch, dass der Landkreis spätestens im nächsten Jahr zur Refinanzierung seines Anteils die Kreisumlage anpassen müsse.