Sitzung: 29.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2022/043
Das
Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Kreisrätin
Woltert
vertieft die Ausführungen, die sich aus der Vorlage ergeben. Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses erhalten als Tischvorlage eine ergänzte Vereinbarung,
die Inhalt der Ausführung von Frau Woltert ist.
Sie
informiert die KTA darüber, dass in § 9 (Betriebs- und Folgekostenförderung
bzw. Zuschuss) der Passus aufgenommen wurde, dass die Gemeinden für den Fall,
dass sie nach dem 01.08. eine neue Gruppe oder sogar eine komplett neue Kita in
Betrieb nehmen, ab dem Folgemonat der Inbetriebnahme den Betriebskostenzuschuss
erhalten.
Damit
solle eine etwaige Benachteiligung von Gemeinden verhindern werden, sofern erst
nach dem 01.08. eine neue Gruppe oder eine neue Einrichtung in Betrieb genommen
wird.
Im Anschluss, fragt Frau Althoff-Marx nach,
ob auch die kirchlichen Träger berücksichtigt
seien.
Kreisrätin Woltert
teilt mit, gleiches gelte für kirchliche Kita Einrichtungen.
KTA Beermann bedankt sich beim
Landkreis, den Hauptverwaltungsbeamten sowie allen Akteuren die diese
Vereinbarung unter Dach und Fach gebracht haben.
Landrat Kohlmeier teilt
mit, im Vergleich würde es im Bezirk Hannover sehr unterschiedliche Zuzahlungs-
und Mitfinanzierungsmodelle in der Kinderbetreuung geben, aktuelle Details
seinen ihm aber nicht bekannt. Der Landkreis Nienburg habe 2014 vergleichsweise
früh angefangen, die Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.
Für eine Qualitätsentwicklung in den Kitas wurde das
Projekt „Kita Frühling“ umgesetzt. Inzwischen habe die Entwicklung in der
Kinderbetreuung allerdings eine Dimension angenommen,dass sie oft den größten
Posten im Haushalt der Gemeinden darstelle. Ziel müsse jetzt sein, dass die
Gemeinden gut damit umgehen, die Bedarfsplanung in der Zusammenarbeit deutlich
verbessert werde, und sie vom Landkreis dafür eine solide Basisunterstützung
bekommen. Für die Kommunen, die ihren Zuschussbedarf mit immerhin rund zwanzig
Mio. € beziffern, bedeute die neue Vereinbarung eine spürbare finanzielle
Entlastung und zusätzliche Spielräume. Der LK würde nach der Vereinbarung ca.
vierzehn Mio.€ tragen, mit einem Drittel beteiligen sich die Kommunen dauerhaft
mit einer eigenen Interessensquote. Klar sei aber auch, dass der Landkreis
spätestens im nächsten Jahr zur Refinanzierung seines Anteils die Kreisumlage anpassen
müsse.