Nachtrag: 04.04.2022

Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

BD Wehr berichtet über die allgemein zu erwartenden Preissteigerungen und Lieferengpässen bei Baumaterialien aufgrund des Ukraine-Krieges und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland. Der Landkreis Nienburg habe seit Mitte März Kenntnis von den Preissteigerungen erhalten, zunächst durch ein Anschreiben der Firma Gross Straßenbau und dann durch das Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

 

BD Wehr erläutert die aktuellen Regelungen, dabei geht er insbesondere auf die Unterschiede zwischen laufenden und künftigen Vergabeverfahren ein. Laufende Verträge für Investitionsmaßnahmen bestünden derzeit nur mit der Fa. Gross Straßenbau (Radwegneubau K 3 und Fahrbahnausbau K 10).

 

Rechtlich seien Abweichungen von den bestehenden Verträgen nur möglich, wenn "schwerwiegende Änderungen" vorliegen und die Erfüllung des Auftrages "unzumutbar" wäre.

 

Die Firma Gross Straßenbau habe mitgeteilt, dass aufgrund der Preissteigerungen und Lieferengpässen erhebliche Verluste seitens der bauausführenden Firma  entstehen, diese könnte somit nicht mehr kostendeckend arbeiten. Insbesondere die Kosten für Asphalt seien extrem gestiegen. Nachforderungen seien bisher aber nur geschätzt und noch nicht konkret beziffert worden.

 

Seitens der NLStBV – Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg – läge zum weiteren Vorgehen derzeit nur eine Zwischennachricht vor. Da nicht nur Baumaßnahmen an Kreisstraßen, sondern auch an Bundes- und Landesstraßen, von den Preissteigerungen betroffen seien, erfolge die Klärung  aufgrund des Rundschreibens des BMDV durch den Geschäftsbereich Hannover. Hierdurch soll eine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit den Preissteigerungen gewährleistet werden.

 

Eine Unterscheidung zwischen Stoffpreisen und Betriebsstoffen sei nicht vorgesehen, da insbesondere hinsichtlich der Betriebsstoffe die Nachweisführung schwierig sei. Bei Baumaterialien (wie z.B. Asphalt, Stahl) könne man sich am Preisspiegel der Bauindustrie orientieren, welcher 14tägig fortgeschrieben würde.

 

Es stelle sich die Frage, ob die beiden bestehenden Verträge mit der Fa. Gross Straßenbau angepasst werden könnten. Bei der Baumaßnahme K 10 – Fahrbahnerneuerung – seien Änderungen am Vertrag voraussichtlich nicht mehr möglich, da bereits 90 % der Bauarbeiten abgeschlossen seien.

 

Bei der Baumaßnahme K 3 – Radwegneubau – sei keine Stoffpreisklausel im Vertrag enthalten. Die Kostenerhöhung konnte bisher durch den Auftragnehmer nur geschätzt werden. Das Leistungsbestimmungsrecht läge beim Landkreis Nienburg, der Auftragnehmer könne nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.

 

Bestehende Regelungen der laufenden Verträge seien nur durch Absprachen und vertragliche Anpassungen möglich.

 

KTA Wittenberg erkundigt sich, woraus sich hier der Bezug zur Ukraine-Krise ergäbe bzw. ob die neuen Regelungen dann für die Dauer des Krieges zeitlich befristet wären.

 

BD Wehr erläutert, dass der Landkreis Nienburg weisungsgebunden tätig wäre, keinen Einfluss auf Zeitvoragen und daher die aktuellen Rundschreiben des BMDV zu beachten habe. Er erklärt, dass die Regelungen voraussichtlich solange greifen würden, wie die Materialkosten bzw. Stoffpreise so hoch seien.

 

Abschließend weist BD Wehr noch auf ein aktuelles Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 22.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich Vergabe der öffentlichen Aufträge und Konzessionen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge hin.

 

Danach bestehe ein Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren sowie ein Vertragserfüllungsverbot bei vergebenen Aufträgen, soweit Personen oder Unternehmen einen Bezug zu Russland unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer oder mittelbar, mit mehr als 10% gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer oder Lieferant an dem jeweiligen Auftrag  beteiligt seien.