Nachtrag: 04.04.2022
Sitzung: 27.04.2022 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2022/055
Beratungsgang:
BD Wehr
berichtet über die allgemein zu erwartenden Preissteigerungen und Lieferengpässen
bei Baumaterialien aufgrund des Ukraine-Krieges und der in der Folge verhängten
weltweiten Sanktionen gegen Russland. Der Landkreis Nienburg habe seit Mitte
März Kenntnis von den Preissteigerungen erhalten, zunächst durch ein Anschreiben
der Firma Gross Straßenbau und dann durch das Rundschreiben des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
BD Wehr
erläutert die aktuellen Regelungen, dabei geht er insbesondere auf die Unterschiede
zwischen laufenden und künftigen Vergabeverfahren ein. Laufende Verträge für
Investitionsmaßnahmen bestünden derzeit nur mit der Fa. Gross Straßenbau
(Radwegneubau K 3 und Fahrbahnausbau K 10).
Rechtlich seien
Abweichungen von den bestehenden Verträgen nur möglich, wenn
"schwerwiegende Änderungen" vorliegen und die Erfüllung des Auftrages
"unzumutbar" wäre.
Die Firma Gross
Straßenbau habe mitgeteilt, dass aufgrund der Preissteigerungen und
Lieferengpässen erhebliche Verluste seitens der bauausführenden Firma entstehen, diese könnte somit nicht mehr
kostendeckend arbeiten. Insbesondere die Kosten für Asphalt seien extrem
gestiegen. Nachforderungen seien bisher aber nur geschätzt und noch nicht
konkret beziffert worden.
Seitens der NLStBV –
Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg – läge zum weiteren Vorgehen derzeit
nur eine Zwischennachricht vor. Da nicht nur Baumaßnahmen an Kreisstraßen,
sondern auch an Bundes- und Landesstraßen, von den Preissteigerungen betroffen
seien, erfolge die Klärung aufgrund des
Rundschreibens des BMDV durch den Geschäftsbereich Hannover. Hierdurch soll
eine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit den Preissteigerungen gewährleistet
werden.
Eine Unterscheidung
zwischen Stoffpreisen und Betriebsstoffen sei nicht vorgesehen, da insbesondere
hinsichtlich der Betriebsstoffe die Nachweisführung schwierig sei. Bei
Baumaterialien (wie z.B. Asphalt, Stahl) könne man sich am Preisspiegel der
Bauindustrie orientieren, welcher 14tägig fortgeschrieben würde.
Es stelle sich die Frage,
ob die beiden bestehenden Verträge mit der Fa. Gross Straßenbau angepasst
werden könnten. Bei der Baumaßnahme K 10 – Fahrbahnerneuerung – seien
Änderungen am Vertrag voraussichtlich nicht mehr möglich, da bereits 90 % der
Bauarbeiten abgeschlossen seien.
Bei der Baumaßnahme K 3 –
Radwegneubau – sei keine Stoffpreisklausel im Vertrag enthalten. Die
Kostenerhöhung konnte bisher durch den Auftragnehmer nur geschätzt werden. Das
Leistungsbestimmungsrecht läge beim Landkreis Nienburg, der Auftragnehmer könne
nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.
Bestehende Regelungen der
laufenden Verträge seien nur durch Absprachen und vertragliche Anpassungen
möglich.
KTA Wittenberg
erkundigt sich, woraus sich hier der Bezug zur Ukraine-Krise ergäbe bzw. ob die
neuen Regelungen dann für die Dauer des Krieges zeitlich befristet wären.
BD Wehr
erläutert, dass der Landkreis Nienburg weisungsgebunden tätig wäre, keinen
Einfluss auf Zeitvoragen und daher die aktuellen Rundschreiben des BMDV zu
beachten habe. Er erklärt, dass die Regelungen voraussichtlich solange greifen
würden, wie die Materialkosten bzw. Stoffpreise so hoch seien.
Abschließend weist BD
Wehr noch auf ein aktuelles Rundschreiben des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 22.04.2022 zur Anwendung der
Russland-Sanktionen im Bereich Vergabe der öffentlichen Aufträge und Konzessionen
für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge hin.
Danach bestehe ein
Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren sowie ein
Vertragserfüllungsverbot bei vergebenen Aufträgen, soweit Personen oder
Unternehmen einen Bezug zu Russland unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer
oder mittelbar, mit mehr als 10% gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer
oder Lieferant an dem jeweiligen Auftrag
beteiligt seien.