Sitzung: 09.05.2022 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2021/235/1
Die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen.
Beratungsgang:
Verwaltungsfachwirt Hartmann
stellt den Sachverhalt vor.
KTA Sievers fragt nach, warum in §
1 Absatz II der Satzung bei der OBS Uchte nur der Flecken Uchte als
Verflechtungsbereich genannt wurde, die Samtgemeinde Uchte jedoch nicht.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
entgegnet, dass mit Aufgabe der Schulbezirke in der Schülerbeförderungssatzung
Verflechtungsbereiche eingeführt wurden, um den Schülerinnen und Schülern durch
die kostenlose Beförderung den Besuch der planerisch nächsten Schule zu ermöglichen.
Ohne Verflechtungsbereiche greife die gesetzliche Regelung (lediglich
kostenlose Beförderung zur nächstgelegenen Schule). Für die OBS Uchte betreffe
dies nur den Flecken Steyerberg, so dass der Flecken Steyerberg in der Satzung
Erwähnung findet.
KTA Cordes weist darauf hin, dass
ein Problem in der SG Heemsen hinsichtlich der Steuerungsmöglichkeit bei der
Anwahl der Gymnasien Nienburg und Hoya sowie der OBS Hoya und Steimbke aufgrund
nahezu gleicher Distanzen bestehe.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
erwidert, dass die Planung der Verwaltung vorsah Schülerinnen und Schüler aus
der SG Heemsen planerisch der OBS Steimbke zuzuordnen, um die Dreizügigkeit der
OBS Steimbke zu erhalten.
KTA Werner gibt zu bedenken, dass
die Unterschiede bei Schülern aus der SG Heemsen in Bezug auf einen kostenlosen
Fahrausweis zwischen JBG Hoya und OBS Hoya schwer zu vermitteln seien.
KTA Sievers möchte wissen, ob
Schulfahrten bspw. zur Agentur für Arbeit außerhalb der Stoßzeiten stattfinden
müssen.
Verwaltungsfachwirt Hartmann
verweist auf eine Prüfung, ob die Beförderung im ÖPNV oder mittels Sonderbussen
stattfinden müsse. Die Zahlung erfolge in beiden Fällen durch den Landkreis.
Anmerkung
der Verwaltung:
Die Verpflechtungsbereiche
der Schülerbeförderungssatzung (§ 1 Abs. 2) ist aus dem Grundsatzbeschluss des
Kreistages vom 18.07.2014 abgeleitet worden. Um eine rechtliche Grundlage für
die Umsetzung des Beschlusses zu erhalten, wurde die Schülerbeförderungssatzung
zum 01.07.2017 geändert und der § 1 Abs. 2 eingefügt. Zur Begründung der
Änderung wird auf die Beschlussvorlage 2017/88 verwiesen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig