Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Hartmann berichtet, dass die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen schulpflichtig würden, sobald sie in Deutschland einen Aufenthaltsstatus haben. Diesen erlangten sie, sobald sie in der Ausländerbehörde ihren Aufenthalt anzeigen oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beantragen. Selbst die Kinder aus der Ukraine, die sich nur mit einem Besuchsvisum in Deutschland aufhielten, können in den Schulen beschult werden. Daher habe die Zahl der geflüchteten Kinder seit März in den Schulen kontinuierlich zugenommen. Momentan würden im Primarbereich ca. 83 und im Sekundarbereich ca. 161 Schülerinnen und Schüler beschult. Laut Auskunft der Ausländerbehörde hielten sich allerdings ca. 116 Ukrainer:innen im Grundschulalter und ca. 233 im Alter der Sekundarstufe auf. Es sei also zu erwarten, dass in nächster Zeit weitere Kinder in den Schulen aufgenommen werden müssten. Auf die Durchsetzung der Schulpflicht werde momentan, auch auf Bitte des Kultusministeriums, verzichtet. Hier solle den ukrainischen Familien die Zeit gegeben werden, die ihre Kinder individuell für ein Ankommen in Deutschland benötigen, bevor sie eine Schule aufsuchen. In den meisten Schulen würden die Kinder auf den freien Plätzen in den jeweiligen Klassen aufgenommen. Dabei gäbe es zentrale Angebote, z. B. für den Deutschunterricht. An einigen Schulen seien Willkommensgruppen gebildet worden, in denen die Kinder zunächst als geschlossene Gruppe betreut und unterrichtet würden. Dort würden sie zu einem späteren Zeitpunkt nach und nach den Klassen zugewiesen; nämlich dann, wenn ein Leistungs- und Sozialbild vorhanden sei. Grundsätzlich gelte, dass die Schulen die vorhandenen Ressourcen bei den Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter:innen nutzen müssten. Es sei bekannt, dass die Unterrichtsversorgung im Landkreis Nienburg/Weser im Vergleich zu anderen Landkreisen unterdurchschnittlich ist. Dieses stelle die Schulen vor enorme Herausforderungen. Zusammenfassend sei jedoch positiv zu erwähnen, dass alle Schulen hier nach 2 Jahren Corona-Pandemie, in denen die Umsetzung der Corona-Maßnahmen vieler Kraft bedurften, ein überdurchschnittliches Engagement zeigten und mit zielbringender Flexibilität und Kreativität alles aus ihren Ressourcen herausholten, um den geflüchteten Kindern und Jugendlichen in ihrer Schule einen sicheren Lern- und Sozialort zu bieten.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig