Sitzung: 09.05.2022 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/061
Beratungsgang:
Verwaltungsfachwirt
Hartmann berichtet, dass die aus der
Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen schulpflichtig würden, sobald sie
in Deutschland einen Aufenthaltsstatus haben. Diesen erlangten sie, sobald sie
in der Ausländerbehörde ihren Aufenthalt anzeigen oder Leistungen nach dem
Asylbewerbergesetz beantragen. Selbst die Kinder aus der Ukraine, die sich nur
mit einem Besuchsvisum in Deutschland aufhielten, können in den Schulen
beschult werden. Daher habe die Zahl der geflüchteten Kinder seit März in den
Schulen kontinuierlich zugenommen. Momentan würden im Primarbereich ca. 83 und
im Sekundarbereich ca. 161 Schülerinnen und Schüler beschult. Laut Auskunft der
Ausländerbehörde hielten sich allerdings ca. 116 Ukrainer:innen im Grundschulalter
und ca. 233 im Alter der Sekundarstufe auf. Es sei also zu erwarten, dass in
nächster Zeit weitere Kinder in den Schulen aufgenommen werden müssten. Auf die
Durchsetzung der Schulpflicht werde momentan, auch auf Bitte des Kultusministeriums,
verzichtet. Hier solle den ukrainischen Familien die Zeit gegeben werden, die
ihre Kinder individuell für ein Ankommen in Deutschland benötigen, bevor sie eine
Schule aufsuchen. In den meisten Schulen würden die Kinder auf den freien
Plätzen in den jeweiligen Klassen aufgenommen. Dabei gäbe es zentrale Angebote,
z. B. für den Deutschunterricht. An einigen Schulen seien Willkommensgruppen
gebildet worden, in denen die Kinder zunächst als geschlossene Gruppe betreut
und unterrichtet würden. Dort würden sie zu einem späteren Zeitpunkt nach und
nach den Klassen zugewiesen; nämlich dann, wenn ein Leistungs- und Sozialbild
vorhanden sei. Grundsätzlich gelte, dass die Schulen die vorhandenen Ressourcen
bei den Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter:innen nutzen müssten. Es sei
bekannt, dass die Unterrichtsversorgung im Landkreis Nienburg/Weser im
Vergleich zu anderen Landkreisen unterdurchschnittlich ist. Dieses stelle die
Schulen vor enorme Herausforderungen. Zusammenfassend sei jedoch positiv zu erwähnen,
dass alle Schulen hier nach 2 Jahren Corona-Pandemie, in denen die Umsetzung
der Corona-Maßnahmen vieler Kraft bedurften, ein überdurchschnittliches
Engagement zeigten und mit zielbringender Flexibilität und Kreativität alles
aus ihren Ressourcen herausholten, um den geflüchteten Kindern und Jugendlichen
in ihrer Schule einen sicheren Lern- und Sozialort zu bieten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig