Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

a)    Der Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“ auf den Wasserverband „Am Sandkamp“ wird zugestimmt.

b)    Die in den Jahren 1983 – 1989 entstandenen Kosten für Untersuchungen und die Erstellung von zwei Hochleistungsbrunnen in Höhe von rund 352.000 Euro sind in der Höhe und zum Rückzahlungszeitpunkt mit dem Wasserverband „Am Sandkamp“ neu zu verhandeln. Das Ergebnis ist gemeinsam mit dem Übertragungsakt den Gremien des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr erläutert den mit Schreiben vom 31.08.2021 dem Landkreis Nienburg vorgelegten Antrag des Wasserverbandes „Am Sandkamp“ zur Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“ in der Gemeinde Schweringen.

 

Der Verband bezieht sich in seinem Antrag auf bereits in den 1980er Jahren durch den Landkreis Nienburg durchgeführte Erkundungen.

Auch „Die Harke“ berichtete in ihren Ausgaben vom 13.08. und 17.10.1987 darüber, dass der Landkreis Nienburg in den Jahren 1983 – 1988 im Rahmen der Daseins-vorsorge für die Kreisbevölkerung auf der Basis von Kreistagsbeschlüssen Grund-wasser-Erkundungen im Gebiet des „Schweringer Bergs“ durchgeführt hat.

 

Ziel war bereits damals die langfristige Sicherung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung verbunden mit der Unabhängigkeit von einer Trinkwasser-Lieferung Externer, hier durch die Harzwasserwerke. Hierzu sollten Alternativen entwickelt werden.

 

Für Voruntersuchungen, die Erstellung zweier Hochleistungsbrunnen, die Durchführung eines Aufbereitungsversuchs mit Auswertungen hatte der Landkreis seinerzeit insgesamt rund 352.000 Euro (689.125,07 DM) investiert.

 

Zur Sicherung des Wasservorkommens hatte der Kreisverband für Wasserwirtschaft 1988/89 die Übernahme der Trägerschaft für die Wassergewinnungsanlagen „Am Schweringer Berg“ erklärt.

Bis 1995 wurden langzeitig befristete Verträge mit den Harzwasserwerken abgeschlossen. Ein Wasserwerksneubau mit Transportleitungen und den umfangreichen Antragsunterlagen für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens stellte zum damaligen Zeitpunkt keine wirtschaftliche Alternative zum Fremdbezug dar.

Verwertbare Wasserrechte bzw. Wasserschutzgebiete stehen nicht zur Verfügung.

 

Anhand einer Karte macht Baudirektor Wehr die Lieferbeziehungen zwischen den Trinkwasserversorgern im Kreisgebiet (Stand 2019) deutlich.

 

Das nord-westlich zwischen Schweringen und Wietzen gelegene Einzugsgebiet des geplanten Trinkwassergewinnungsgebietes „Schweringer Berg“ verfügt seit den Erkundungen über zwei bestehende Förderbrunnen („FBR I“ und „FBR II“). Aufbereitungsversuche zeigten bereits eine aussichtsreiche Gewinnung von Grundwasser für Trinkwasserzwecke.

Diese könnten nördlich mit zwei zusätzlichen, möglichen Förderbrunnen („FBR III“ und „FBR IV“) ergänzt werden.

 

Nach Auswertung der vorliegenden Daten geht der Wasserverband „Am Sandkamp“ von einer möglichen Grundwasserentnahme von jährlich rd. 1,25 Mio. m³ aus dem rd. 7 km² großen Einzugsgebiet zwischen Wietzen und Schweringen aus. Damalige Untersuchungen bestätigten bereits eine auch qualitativ sehr positive gewinnbare Wassermenge von mindestens 1,2 Mio.m³/a.

 

Mit der Neufeststellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) ist vorgesehen, das Einzugsgebiet als geplantes Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung auszuweisen.

 

Baudirektor Wehr weist auf die Zuständigkeit der Samtgemeinden und Gemeinden für die Trinkwasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und somit als hoheitliche Pflichtaufgabe hin.

Die Sicherung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung für die Kreisbevölkerung, die Landwirtschaft und die Gewerbebetriebe im Raum Hoya und Weser-Aue wird seitens der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Insbesondere in Anbetracht der Folgen des Klimawandels und der zunehmenden Problematik mit der Grundwassergüte wird das Vorhaben unterstützt.

 

Eine zumindest anteilige Erstattung der bisher verauslagten Kosten sollte mit Inbetriebnahme bzw. Verkauf des Trinkwassers vom künftigen Träger des Wasserwerks zurückgefordert werden. Die Rückerstattung war bereits damals mit einem ersten Zwischenergebnis diskutiert worden.

 

Höhe und Rückzahlungszeitpunkt sind mit dem Wasserverband „Am Sandkamp“ aber noch neu zu verhandeln.

Neben dem Anteil des Landkreises an den Anschaffungskosten sind dabei sicher auch das Alter der Anlagen bzw. der nötig zu betreibende Aufwand, diese wieder zu reaktivieren, zu berücksichtigen.

 

Allerdings erst mit der Zustimmung zur Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“ auf den Wasserverband „Am Sandkamp“ werden die Gespräche hierzu sinnvoll weiter fortgeführt werden können.

 

KTA Hille äußert sich erstaunt darüber, dass die Verwaltung noch über diese alten Daten verfügt.

Auf seine Frage, ob der Wasserverband „Am Sandkamp“ im schlechtesten Fall mit einem Rückerstattungsbetrag i.H.v. 352.000 € rechnen müsse, antwortet der Erste Kreisrat Hoffmann, dass die Verhandlungen hierzu noch ausstehen und man das Ergebnis der Gespräche abwarten muss.

 

Der stellv. Geschäftsführer des Kreisverbandes für Wasserwirtschaft Oltmann spricht sich für die Wassergewinnung in der Region aus. Er erinnert hierzu an die alarmierenden Nachrichtenmeldungen zu den leeren Talsperren in 2018/19.

Generell werden Investitionen in die Infrastruktur dringend benötigt, was zwangsläufig zu erheblichen Preissteigerungen führen werde. Er sieht es daher als sinnvoll an, den Anteil des Trinkwasser-Bezuges von der Harzwasserwerke GmbH zu reduzieren und dafür die Trinkwasser-Gewinnung aus Grundwasser in der Region zu fördern.

 

KTA Plate erinnert angesichts der allgemein bereits stark gestiegenen Lebensunterhaltungskosten an die positiven Grundwasser-Reserven als erfreuliche Nachricht. Aus Sicht der Fraktion stimmt er dem Beschlussvorschlag zu.

 

KTA Höper betont, dass die vorhandenen Verbands-Leitungen aus den 30-er/40-er Jahren stammen und nicht nur uralt, sondern auch mittlerweile unterdimensioniert sind. Neue Baugebiete sind an das Netz angebunden worden, so dass die Querschnitte nicht mehr zeitgemäß sind.

Die Kosten, die für die Ertüchtigung des Leitungsnetzes entstehen, würden schließlich auf die Nutzer bzw. Bezieher umgelegt werden müssen.

Der stellv. Geschäftsführer des Kreisverbandes für Wasserwirtschaft Oltmann erklärt, dass hinsichtlich der Versorgungsnetze vom Kreisverband für Wasserwirtschaft schon seit langer Zeit eine „Rehabilitation“ betrieben wird. Zeitungsberichten war aber auch zu entnehmen, dass der Bereich um Uchte herum als „Nadelöhr der Versorgungsnetze“ anzusehen wäre.

 

Im Laufe der Zeit hat sich auch das Nutzerverhalten deutlich verändert. So steigt die tägliche Trinkwasser-Verbrauchsmenge in der Zeit zwischen 17 Uhr und 21 Uhr auf den rd. 4-fachen bis 5-fachen Wert.

Die mit dem Wassermengenmanagementkonzept (WMMK) einhergehende Öffentlichkeitsarbeit solle hierzu aufklärend einwirken.

 

Baudirektor Wehr nimmt die Idee von KTA Podehl auf, ggf. aus der Region gewonnenes überschüssiges Trinkwasser bspw. an die Harzwasserwerke GmbH zu verkaufen und wieder „einzuspeisen“.

 

Da die Bedarfe an Trinkwasser fachlich und sachlich begründet sein müssen, ist die Idee zunächst nicht abwegig. Allerdings sind Trinkwässer unterschiedlicher Herkunft nicht unbedenklich miteinander kombinierbar. Grenzen ergeben sich zudem aus technischer Sicht mit dem infrastrukturellen Leitungsbau.

Der Vorrang läge daher bei der ortsnahen Wasserversorgung.

 

KTA Podehl teilt mit, dass in den Leitungen der Harzwasserwerke GmbH schon seit längerer Zeit kein 100%iges „Harz“-Trinkwasser mehr transportiert werde, sondern Teilmengen von der Harzwasserwerke GmbH zugekauft würden.

 

Der Geschäftsführer der GeoDienste GmbH Dr. Rogge weist abschließend darauf hin, dass sich der Grundwasserkörper nun mal nicht nach politischen Grenzen richtet.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.