Sitzung: 25.05.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/068
Beschluss:
a)
Der Übertragung
der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet
„Schweringer Berg“ auf den Wasserverband „Am Sandkamp“ wird zugestimmt.
b)
Die in den Jahren
1983 – 1989 entstandenen Kosten für Untersuchungen und die Erstellung von zwei
Hochleistungsbrunnen in Höhe von rund 352.000 Euro sind in der Höhe und zum
Rückzahlungszeitpunkt mit dem Wasserverband „Am Sandkamp“ neu zu verhandeln.
Das Ergebnis ist gemeinsam mit dem Übertragungsakt den Gremien des Kreistages
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr erläutert den mit Schreiben vom
31.08.2021 dem Landkreis Nienburg vorgelegten Antrag des Wasserverbandes „Am
Sandkamp“ zur Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten
Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“ in der Gemeinde Schweringen.
Der
Verband bezieht sich in seinem Antrag auf bereits in den 1980er Jahren durch
den Landkreis Nienburg durchgeführte Erkundungen.
Auch
„Die Harke“ berichtete in ihren Ausgaben vom 13.08. und 17.10.1987 darüber,
dass der Landkreis Nienburg in den Jahren 1983 – 1988 im Rahmen der Daseins-vorsorge
für die Kreisbevölkerung auf der Basis von Kreistagsbeschlüssen Grund-wasser-Erkundungen
im Gebiet des „Schweringer Bergs“ durchgeführt hat.
Ziel
war bereits damals die langfristige Sicherung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung
verbunden mit der Unabhängigkeit von einer Trinkwasser-Lieferung Externer, hier
durch die Harzwasserwerke. Hierzu sollten Alternativen entwickelt werden.
Für
Voruntersuchungen, die Erstellung zweier Hochleistungsbrunnen, die Durchführung
eines Aufbereitungsversuchs mit Auswertungen hatte der Landkreis seinerzeit insgesamt
rund 352.000 Euro (689.125,07 DM) investiert.
Zur
Sicherung des Wasservorkommens hatte der Kreisverband für Wasserwirtschaft
1988/89 die Übernahme der Trägerschaft für die Wassergewinnungsanlagen „Am
Schweringer Berg“ erklärt.
Bis
1995 wurden langzeitig befristete Verträge mit den Harzwasserwerken abgeschlossen.
Ein Wasserwerksneubau mit Transportleitungen und den umfangreichen
Antragsunterlagen für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens stellte zum damaligen
Zeitpunkt keine wirtschaftliche Alternative zum Fremdbezug dar.
Verwertbare
Wasserrechte bzw. Wasserschutzgebiete stehen nicht zur Verfügung.
Anhand
einer Karte macht Baudirektor Wehr die Lieferbeziehungen zwischen den
Trinkwasserversorgern im Kreisgebiet (Stand 2019) deutlich.
Das
nord-westlich zwischen Schweringen und Wietzen gelegene Einzugsgebiet des
geplanten Trinkwassergewinnungsgebietes „Schweringer Berg“ verfügt seit den Erkundungen
über zwei bestehende Förderbrunnen („FBR I“ und „FBR II“). Aufbereitungsversuche zeigten bereits eine
aussichtsreiche Gewinnung von Grundwasser für Trinkwasserzwecke.
Diese
könnten nördlich mit zwei zusätzlichen, möglichen Förderbrunnen („FBR III“ und
„FBR IV“) ergänzt werden.
Nach
Auswertung der vorliegenden Daten geht der Wasserverband „Am Sandkamp“ von einer
möglichen Grundwasserentnahme von jährlich rd. 1,25 Mio. m³ aus dem rd. 7 km² großen
Einzugsgebiet zwischen Wietzen und Schweringen aus. Damalige Untersuchungen
bestätigten bereits eine auch qualitativ sehr positive gewinnbare Wassermenge
von mindestens 1,2 Mio.m³/a.
Mit
der Neufeststellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) ist vorgesehen,
das Einzugsgebiet als geplantes Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung auszuweisen.
Baudirektor
Wehr weist auf die Zuständigkeit der
Samtgemeinden und Gemeinden für die Trinkwasserversorgung als Teil der
Daseinsvorsorge und somit als hoheitliche Pflichtaufgabe hin.
Die
Sicherung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung für die Kreisbevölkerung, die
Landwirtschaft und die Gewerbebetriebe im Raum Hoya und Weser-Aue wird seitens
der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Insbesondere in Anbetracht der Folgen des
Klimawandels und der zunehmenden Problematik mit der Grundwassergüte wird das
Vorhaben unterstützt.
Eine
zumindest anteilige Erstattung
der bisher verauslagten Kosten sollte mit
Inbetriebnahme bzw. Verkauf des Trinkwassers vom künftigen Träger des Wasserwerks
zurückgefordert werden. Die Rückerstattung war bereits damals mit einem ersten Zwischenergebnis
diskutiert worden.
Höhe und
Rückzahlungszeitpunkt sind mit dem Wasserverband „Am Sandkamp“ aber noch neu zu
verhandeln.
Neben
dem Anteil des Landkreises an den Anschaffungskosten sind dabei sicher auch das
Alter der Anlagen bzw. der nötig zu betreibende Aufwand, diese wieder zu
reaktivieren, zu berücksichtigen.
Allerdings
erst mit der Zustimmung zur Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im
geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“ auf den Wasserverband
„Am Sandkamp“ werden die Gespräche hierzu sinnvoll weiter fortgeführt werden
können.
KTA
Hille äußert sich erstaunt darüber,
dass die Verwaltung noch über diese alten Daten verfügt.
Auf
seine Frage, ob der Wasserverband „Am Sandkamp“ im schlechtesten Fall mit einem
Rückerstattungsbetrag i.H.v. 352.000 € rechnen müsse, antwortet der Erste Kreisrat
Hoffmann, dass die Verhandlungen hierzu noch ausstehen und man das Ergebnis
der Gespräche abwarten muss.
Der
stellv. Geschäftsführer des Kreisverbandes für Wasserwirtschaft Oltmann spricht
sich für die Wassergewinnung in der Region aus. Er erinnert hierzu an die
alarmierenden Nachrichtenmeldungen zu den leeren Talsperren in 2018/19.
Generell
werden Investitionen in die Infrastruktur dringend benötigt, was zwangsläufig zu
erheblichen Preissteigerungen führen werde. Er sieht es daher als sinnvoll an, den
Anteil des Trinkwasser-Bezuges von der Harzwasserwerke GmbH zu reduzieren und
dafür die Trinkwasser-Gewinnung aus Grundwasser in der Region zu fördern.
KTA
Plate erinnert angesichts der
allgemein bereits stark gestiegenen Lebensunterhaltungskosten an die positiven
Grundwasser-Reserven als erfreuliche Nachricht. Aus Sicht der Fraktion stimmt
er dem Beschlussvorschlag zu.
KTA
Höper betont, dass die vorhandenen Verbands-Leitungen
aus den 30-er/40-er Jahren stammen und nicht nur uralt, sondern auch mittlerweile
unterdimensioniert sind. Neue Baugebiete sind an das Netz angebunden worden, so
dass die Querschnitte nicht mehr zeitgemäß sind.
Die
Kosten, die für die Ertüchtigung des Leitungsnetzes entstehen, würden schließlich
auf die Nutzer bzw. Bezieher umgelegt werden müssen.
Der
stellv. Geschäftsführer des Kreisverbandes für Wasserwirtschaft Oltmann erklärt,
dass hinsichtlich der Versorgungsnetze vom Kreisverband für Wasserwirtschaft
schon seit langer Zeit eine „Rehabilitation“ betrieben wird. Zeitungsberichten
war aber auch zu entnehmen, dass der Bereich um Uchte herum als „Nadelöhr der
Versorgungsnetze“ anzusehen wäre.
Im
Laufe der Zeit hat sich auch das Nutzerverhalten deutlich verändert. So steigt
die tägliche Trinkwasser-Verbrauchsmenge in der Zeit zwischen 17 Uhr und 21 Uhr
auf den rd. 4-fachen bis 5-fachen Wert.
Die
mit dem Wassermengenmanagementkonzept (WMMK) einhergehende Öffentlichkeitsarbeit
solle hierzu aufklärend einwirken.
Baudirektor
Wehr nimmt die Idee von KTA Podehl
auf, ggf. aus der Region gewonnenes überschüssiges Trinkwasser bspw. an die Harzwasserwerke
GmbH zu verkaufen und wieder „einzuspeisen“.
Da
die Bedarfe an Trinkwasser fachlich und sachlich begründet sein müssen, ist die
Idee zunächst nicht abwegig. Allerdings sind Trinkwässer unterschiedlicher Herkunft
nicht unbedenklich miteinander kombinierbar. Grenzen ergeben sich zudem aus
technischer Sicht mit dem infrastrukturellen Leitungsbau.
Der
Vorrang läge daher bei der ortsnahen Wasserversorgung.
KTA
Podehl teilt mit, dass in den
Leitungen der Harzwasserwerke GmbH schon seit längerer Zeit kein 100%iges
„Harz“-Trinkwasser mehr transportiert werde, sondern Teilmengen von der Harzwasserwerke
GmbH zugekauft würden.
Der
Geschäftsführer der GeoDienste GmbH Dr. Rogge weist abschließend darauf
hin, dass sich der Grundwasserkörper nun mal nicht nach politischen Grenzen richtet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.