Sitzung: 25.05.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/069
Beschluss:
Der
Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM) in Winzlar soll ein jährlicher
Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 € für weitere fünf Jahre gewährt werden.
Der Sachkostenzuschuss soll in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 in dem Produkt
Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung (Konto 55410.431800) zur
Verfügung gestellt werden.
Beratungsgang:
Der
Erste Kreisrat Hoffmann teilt zu Beginn mit, dass, in Ergänzung zum
vorliegenden Antrag der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM
e.V.) vom 04.01.2022, nun kurzfristig ein überarbeiteter Antrag auf Gewährung
einer institutionellen Förderung i.H.v. 12.500 € (statt bisher 10.000 €)
jährlich für den gleichen Zeitraum von fünf Jahren, gestellt wurde.
Begründet
wird dieser höhere Betrag mit den allgemein gestiegenen Kosten, insbesondere für
Energieleistungen. Zudem nehme der Landkreis Nienburg/Weser anteilig die Dienstleistungen
der ÖSSM e.V. zunehmend häufiger wahr.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen berichtet darüber, dass die
Untere Naturschutzbehörde (UNB) immer weniger häufig selbst im Gelände tätig
ist und zunehmend auf die Unterstützung der ÖSSM e.V. angewiesen ist.
Darüber
hinaus zählen auch allgemeine Tätigkeiten zur Stärkung des Naturschutzes, zur
nachhaltigen touristischen Entwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit zum Aufgabenspektrum.
Dabei ist der Verein zunehmend beratend bei behördlichen Fragestellungen, in
verschiedenen Foren und im Bereich der Umweltbildung tätig.
Der Tätigkeitsbereich der ÖSSM e.V. geht seit vielen Jahren über den
Kernbereich des Steinhuder Meeres hinaus. Hiervon profitiert der Landkreis
Nienburg/Weser, da hier im Verhältnis zur Region Hannover und zum Landkreis
Schaumburg die meisten Projektunterstützungen, -planungen und -umsetzungen
stattfinden.
Die
Projektgebiete der ÖSSM e.V. (Artenschutzmaßnahmen sowie Erhaltungs-, Pflege-
und Entwicklungsmaßnahmen) veranschaulicht Landschaftsarchitekt Gänsslen
anhand einer Karte, die die gesamte ÖSSM-Gebietskulisse abbildet.
Das
in Winzlar stehende Stationsgebäude bietet darüber hinaus einen Anlauf- und
Ausgangspunkt für vielfältige touristische Aktivitäten, wovon auch die
heimische Wirtschaft im Umfeld profitiert.
Seitens
des Landes Niedersachsen ist geplant, neben den bereits vier bestehenden
Naturschutzstationen des Niedersächsischen Landesbetriebes für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und den 12 „Ökologischen
Stationen“ vom Land, bis 2025 weitere 15 neue Einrichtungen zur
Gebietsbetreuung zu schaffen. Der „Niedersächsische Weg“ unterstreicht damit
die Wichtigkeit der „Vor-Ort-Betreuung“ für die Schutzgebiete.
Die aktuell vom Land Niedersachsen bewilligte jährliche Zuwendung läuft bis
2023. Über den „Niedersächsischen Weg“ hat das Land bereits die Anschlussförderung
zugesagt.
Aufgrund
der besonderen Verantwortung der ÖSSM e.V. für die Pflege und Entwicklung der
Natura-2000-Gebiete, von Naturschutzgebieten und Mooren östlich der Weser, wird
eine Fortführung der Förderung für den Zeitraum 2022 bis 2026 seitens der
Verwaltung befürwortet.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen macht deutlich, dass im
Rahmen der Budgetierung die Gewährung eines erhöhten jährlichen
Sachkostenzuschusses i.H.v. 12.500 € (statt 10.000 €) für weitere fünf Jahre (Haushaltsjahre
2022 bis 2026) auch ohne Haushaltserhöhung vom Fachdienst 554 Naturschutz leistbar
wäre.
Auf
Nachfragen von KTA Kruse und KTA Buschmann, ob der ÖSSM e.V. auch
gegenüber der Region Hannover und dem Landkreis Schaumburg in entsprechend
vergleichbarer Größenordnung höhere Förderanträge gestellt hat, bejaht dies Baudirektor
Wehr.
KTA
Kuhlmann erläutert, dass man sich
fraktionsseitig lediglich mit dem ursprünglichen Antrag inhaltlich auseinander
setzen konnte. Auf eine Gewährung i.H.v. 10.000 € habe sich die Fraktion
verständigt. Der Ergänzungsantrag lag zum Zeitpunkt der Fraktionsberatung noch
nicht vor.
Um
fraktionsinterne Beratungen zum ergänzenden Antrag zu ermöglichen, wird der
Antrag gestellt, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen. Die Mitglieder des
Ausschusses stimmen ausnahmslos zu.
Die
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
(ALNU) wird um 16.13 Uhr unterbrochen und um 16.21 Uhr fortgesetzt.
KTA
Plate spricht sich seitens der
CDU-Fraktion dafür aus, für das Haushaltsjahr 2022 einen Förderbetrag i.H.v. 10.000
€ zu gewähren.
Hinsichtlich
einer Förderung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 soll hierzu auf Grundlage
der Antragsanpassung erneut beraten werden.
KTA
Kuhlmann bittet die Verwaltung, den
ÖSSM e.V. nach Nienburg einzuladen bzw. sich dort einmal zu treffen, um den Ausschussmitgliedern
die Möglichkeit zu geben, persönlich mit dem ÖSSM e.V. über die
Mehraufwendungen zu sprechen.
Der
stellv. Vorsitzende KTA Dr. Richter merkt an, dass die beantragten
Mehrzuwendungen begründet und nachvollziehbar sind.
Wenn
auch angesichts der nicht absehbaren Situation aufgrund der Kurzfristigkeit des
Antrages die Zurückhaltung zum Teil verständlich sei, so berge die anhaltend
steigende Kostenspirale doch die Gefahr in sich, weitere bzw. höhere
Anpassungen in den Folgejahren zu begründen.
KTA
Kuhlmann weist darauf hin, dass auch
seit längerer Zeit Fördergeldanträge für das Museum und die Musikschule in Nienburg
mit einem feststehenden Betrag gestellt, aber bisher nicht beraten wurden.
KTA
Kruse betont, dass diese Fördergelder
nicht unbedingt vergleichbar sind.
Der
Erste Kreisrat Hoffmann bittet um Formulierungsvorschläge zur etwaigen Änderung
des Beschlussvorschlags und fasst im Zwischenergebnis zusammen, dass dem ÖSSM
e.V. ein Förderbetrag i.H.v. 10.000 € für das Haushaltsjahr 2022 gewährt werden
soll. Über eine etwaig zu gewährende Förderung in den Haushaltsjahren 2023 bis
2026 soll zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beraten werden.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erklärt, dass man mit einer
so formulierten Beschlussfassung hinter dem ursprünglichen Beschlussvorschlag
zurückbliebe, was so nicht gewollt sein dürfte.
Die
Mitglieder des ALNU verständigen sich dahingehend darauf, über den Beschlussvorschlag
in ungeänderter Form abzustimmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.