Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM) in Winzlar soll ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 € für weitere fünf Jahre gewährt werden. Der Sachkostenzuschuss soll in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 in dem Produkt Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung (Konto 55410.431800) zur Verfügung gestellt werden.

 


Beratungsgang:

 

Der Erste Kreisrat Hoffmann teilt zu Beginn mit, dass, in Ergänzung zum vorliegenden Antrag der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM e.V.) vom 04.01.2022, nun kurzfristig ein überarbeiteter Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung i.H.v. 12.500 € (statt bisher 10.000 €) jährlich für den gleichen Zeitraum von fünf Jahren, gestellt wurde.

 

Begründet wird dieser höhere Betrag mit den allgemein gestiegenen Kosten, insbesondere für Energieleistungen. Zudem nehme der Landkreis Nienburg/Weser anteilig die Dienstleistungen der ÖSSM e.V. zunehmend häufiger wahr.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet darüber, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) immer weniger häufig selbst im Gelände tätig ist und zunehmend auf die Unterstützung der ÖSSM e.V. angewiesen ist.

 

Darüber hinaus zählen auch allgemeine Tätigkeiten zur Stärkung des Naturschutzes, zur nachhaltigen touristischen Entwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit zum Aufgabenspektrum. Dabei ist der Verein zunehmend beratend bei behördlichen Fragestellungen, in verschiedenen Foren und im Bereich der Umweltbildung tätig.


Der Tätigkeitsbereich der ÖSSM e.V. geht seit vielen Jahren über den Kernbereich des Steinhuder Meeres hinaus. Hiervon profitiert der Landkreis Nienburg/Weser, da hier im Verhältnis zur Region Hannover und zum Landkreis Schaumburg die meisten Projektunterstützungen, -planungen und -umsetzungen stattfinden.

Die Projektgebiete der ÖSSM e.V. (Artenschutzmaßnahmen sowie Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen) veranschaulicht Landschaftsarchitekt Gänsslen anhand einer Karte, die die gesamte ÖSSM-Gebietskulisse abbildet.

 

Das in Winzlar stehende Stationsgebäude bietet darüber hinaus einen Anlauf- und Ausgangspunkt für vielfältige touristische Aktivitäten, wovon auch die heimische Wirtschaft im Umfeld profitiert.

 

Seitens des Landes Niedersachsen ist geplant, neben den bereits vier bestehenden Naturschutzstationen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und den 12 „Ökologischen Stationen“ vom Land, bis 2025 weitere 15 neue Einrichtungen zur Gebietsbetreuung zu schaffen. Der „Niedersächsische Weg“ unterstreicht damit die Wichtigkeit der „Vor-Ort-Betreuung“ für die Schutzgebiete.


Die aktuell vom Land Niedersachsen bewilligte jährliche Zuwendung läuft bis 2023. Über den „Niedersächsischen Weg“ hat das Land bereits die Anschlussförderung zugesagt.

 

Aufgrund der besonderen Verantwortung der ÖSSM e.V. für die Pflege und Entwicklung der Natura-2000-Gebiete, von Naturschutzgebieten und Mooren östlich der Weser, wird eine Fortführung der Förderung für den Zeitraum 2022 bis 2026 seitens der Verwaltung befürwortet.

 

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen macht deutlich, dass im Rahmen der Budgetierung die Gewährung eines erhöhten jährlichen Sachkostenzuschusses i.H.v. 12.500 € (statt 10.000 €) für weitere fünf Jahre (Haushaltsjahre 2022 bis 2026) auch ohne Haushaltserhöhung vom Fachdienst 554 Naturschutz leistbar wäre.

 

Auf Nachfragen von KTA Kruse und KTA Buschmann, ob der ÖSSM e.V. auch gegenüber der Region Hannover und dem Landkreis Schaumburg in entsprechend vergleichbarer Größenordnung höhere Förderanträge gestellt hat, bejaht dies Baudirektor Wehr.

 

KTA Kuhlmann erläutert, dass man sich fraktionsseitig lediglich mit dem ursprünglichen Antrag inhaltlich auseinander setzen konnte. Auf eine Gewährung i.H.v. 10.000 € habe sich die Fraktion verständigt. Der Ergänzungsantrag lag zum Zeitpunkt der Fraktionsberatung noch nicht vor.

 

Um fraktionsinterne Beratungen zum ergänzenden Antrag zu ermöglichen, wird der Antrag gestellt, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen ausnahmslos zu.

 

Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt (ALNU) wird um 16.13 Uhr unterbrochen und um 16.21 Uhr fortgesetzt.

 

KTA Plate spricht sich seitens der CDU-Fraktion dafür aus, für das Haushaltsjahr 2022 einen Förderbetrag i.H.v. 10.000 € zu gewähren.

Hinsichtlich einer Förderung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 soll hierzu auf Grundlage der Antragsanpassung erneut beraten werden.

 

KTA Kuhlmann bittet die Verwaltung, den ÖSSM e.V. nach Nienburg einzuladen bzw. sich dort einmal zu treffen, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, persönlich mit dem ÖSSM e.V. über die Mehraufwendungen zu sprechen.

 

Der stellv. Vorsitzende KTA Dr. Richter merkt an, dass die beantragten Mehrzuwendungen begründet und nachvollziehbar sind.

Wenn auch angesichts der nicht absehbaren Situation aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrages die Zurückhaltung zum Teil verständlich sei, so berge die anhaltend steigende Kostenspirale doch die Gefahr in sich, weitere bzw. höhere Anpassungen in den Folgejahren zu begründen.

 

KTA Kuhlmann weist darauf hin, dass auch seit längerer Zeit Fördergeldanträge für das Museum und die Musikschule in Nienburg mit einem feststehenden Betrag gestellt, aber bisher nicht beraten wurden.

 

KTA Kruse betont, dass diese Fördergelder nicht unbedingt vergleichbar sind.

 

Der Erste Kreisrat Hoffmann bittet um Formulierungsvorschläge zur etwaigen Änderung des Beschlussvorschlags und fasst im Zwischenergebnis zusammen, dass dem ÖSSM e.V. ein Förderbetrag i.H.v. 10.000 € für das Haushaltsjahr 2022 gewährt werden soll. Über eine etwaig zu gewährende Förderung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 soll zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beraten werden.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt, dass man mit einer so formulierten Beschlussfassung hinter dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zurückbliebe, was so nicht gewollt sein dürfte.

 

Die Mitglieder des ALNU verständigen sich dahingehend darauf, über den Beschlussvorschlag in ungeänderter Form abzustimmen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.