Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2022
werden beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

KAR Pröstler erklärt, die Aufstellung eines Nachtrags sei u.a. aufgrund der
steigenden Transferaufwendungen (Mehrbedarf im Sozial- und Jugendhilfe) notwendig gewesen. Daneben wären weitere bekannte Änderungen im Bereich Gesundheitsdienste einzuplanen, so hätte sich der Aufwand und die Erstattung für die
Impfteams gegenüber der Planung deutlich reduziert.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen reduziere sich um 24,4 Mio. Euro, da aufgrund des veränderten Verfahrens beim Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale die Finanzierung angepasst worden wäre.

Die Nachtragshaushaltssatzung verändere sich im § 1 auf einen Fehlbetrag in Höhe von 21,3 Mio. Euro, der in § 3 festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen reduziere sich auf 45,5 Mio. Euro. Die weiteren Punkte blieben unverändert.

In der Vorlage wären weitere 300.000 Euro aus dem Bereich Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht berücksichtigt. Ferner würde der Landkreis, als kommunale
Katastrophenschutzbehörde, bis zu 100.000 Euro für die Beschaffung von
Betreuungs- und Sanitätsmittelreserven erhalten.

KVOR Rötschke ergänzt, dass Betreuungs- und Sanitätsmittel für 100 Personen
vorgehalten werden müssten.

KTA Heineking fragt nach, ob die Abrechnung mit dem Land für das Impfzentrum vollständig erfolgt sei, ferner woraus sich die Veränderungen bei den Impfteams ergäben.

KVOR Rötschke erklärt, dass die Abrechnung für das Impfzentrum vollständig erfolgt sei. Die Veränderung bei den Impfteams ergäbe sich aus dem deutlichen Rückgang der Impfungen. Es würden nicht alle Impfteams eingesetzt, hieraus ergäben sich die dargestellte Verringerung des Aufwandes und der damit verbundenen Erstattung durch das Land.

KTA Hille stellt fest, das es bei der Mittelverwendung im Katastrophenschutz-Bereich keine Gremienbeteiligung gäbe. Außerdem merkt er an, dass die Jahresergebnisse in der Vergangenheit immer wesentlich besser abgeschlossen hätten.

KVOR Rötschke entgegnet, dass in den Planungen die Unwägbarkeiten, z.B. der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Fluchtbewegung und Marktanpassungen im Jugendhilfebereich, nicht absehbar gewesen wären. Somit könne das Jahresergebnis 2022 auch besser ausfallen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig