Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/074
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1.
Nachtragshaushaltsplan für 2022
werden beschlossen.
Beratungsgang:
KAR Pröstler
erklärt, die
Aufstellung eines Nachtrags sei u.a. aufgrund der
steigenden
Transferaufwendungen (Mehrbedarf im Sozial- und Jugendhilfe) notwendig gewesen.
Daneben wären weitere bekannte Änderungen im Bereich Gesundheitsdienste einzuplanen,
so hätte sich der Aufwand und die Erstattung für die
Impfteams gegenüber
der Planung deutlich reduziert.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen reduziere sich um 24,4 Mio. Euro, da
aufgrund des veränderten Verfahrens beim Neubau der Feuerwehrtechnischen
Zentrale die Finanzierung angepasst worden wäre.
Die
Nachtragshaushaltssatzung verändere sich im § 1 auf einen Fehlbetrag in Höhe
von 21,3 Mio. Euro, der in § 3 festgelegte Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen reduziere sich auf 45,5 Mio. Euro. Die
weiteren Punkte blieben unverändert.
In der Vorlage wären weitere
300.000 Euro aus dem Bereich Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht
berücksichtigt. Ferner würde der Landkreis, als kommunale
Katastrophenschutzbehörde, bis zu 100.000 Euro für die Beschaffung von
Betreuungs- und Sanitätsmittelreserven erhalten.
KVOR Rötschke
ergänzt, dass Betreuungs- und Sanitätsmittel für 100 Personen
vorgehalten werden müssten.
KTA Heineking
fragt nach, ob die Abrechnung mit dem Land für das Impfzentrum vollständig
erfolgt sei, ferner woraus sich die Veränderungen bei den Impfteams ergäben.
KVOR Rötschke
erklärt, dass die Abrechnung für das Impfzentrum vollständig erfolgt sei. Die
Veränderung bei den Impfteams ergäbe sich aus dem deutlichen Rückgang der
Impfungen. Es würden nicht alle Impfteams eingesetzt, hieraus ergäben sich die
dargestellte Verringerung des Aufwandes und der damit verbundenen Erstattung
durch das Land.
KTA Hille
stellt fest, das es bei der Mittelverwendung im Katastrophenschutz-Bereich
keine Gremienbeteiligung gäbe. Außerdem merkt er an, dass die Jahresergebnisse
in der Vergangenheit immer wesentlich besser abgeschlossen hätten.
KVOR Rötschke
entgegnet, dass in den Planungen die Unwägbarkeiten, z.B. der Ukraine-Krieg und
die damit verbundene Fluchtbewegung und Marktanpassungen im Jugendhilfebereich,
nicht absehbar gewesen wären. Somit könne das Jahresergebnis 2022 auch besser
ausfallen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig