Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

  1. Der Landkreis Nienburg beschafft nach dem Gefahrenabwehrkonzept Technische Hilfeleistung einen Rüstwagen zur Stationierung im Süden des Landkreises.

 

  1. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 620.000,00 € werden im Haushalt 2022 freigegeben.

 

  1. Zur Finanzierung des Erwerbs sollen 50 % landkreiseigene Mittel eingesetzt werden. Für die Finanzierung der restlichen 50 % soll eine Vereinbarung mit den Gemeinden geschlossen werden, um hierfür Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwenden zu können.

 

  1. Weitere Beschaffungen von Rüstwagen für die Standorte Nord und Mitte sollen – je nach technischer Lebensdauer der derzeit verwendeten Gerätschaften – in den nächsten 15 bis 20 Jahren erfolgen. Die Finanzierung soll dann ebenfalls zu 50 % aus landkreiseigenen Mitteln und 50 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer erfolgen.

Beratungsgang:

 

EKR Hoffmann erklärt, dass das Gutachten Technische Hilfe den Ausschussmitgliedern bereits vorgestellt wurde, wonach ca. alle 7 Jahre einer der drei Rüstwagen beschafft werden solle. Eigentümer der Rüstwagen solle jeweils der Landkreis Nienburg werden. Zunächst werde der Rüstwagen im Süden des Landkreises beschafft, der derzeit in Stolzenau vorhandene Rüstwagen solle zeitnah ersetzt werden.

Der Verwaltung liegen zwischenzeitlich Anträge der Samtgemeinde Grafschaft Hoya und der Stadt Nienburg zur Anpassung der Zuschüsse für Drehleitern vor, die es erforderlich machen, den vorliegenden Beschlussvorschlag anzupassen. In diesem Zusammenhang ist aber auch deutlich auf die eigenverantwortliche Umsetzung der Brandschutzbedarfspläne durch die Kommunen hinzuweisen, in denen die Bedarfe für Drehleitern zur Bekämpfung der örtlichen Gefahrenlagen gefordert sind.

 

 

KTA Hauschildt erklärt, dass bei der Bezuschussung für Drehleitern Beratungsbedarf bestehe und in den nächsten Ausschusssitzungen eine Entscheidung hierzu getroffen werde solle. Eine Gemeinde übergreifende Beschaffung der Rüstwagen erachte er als sinnvoll.

 

KTA Hille erkundigt sich wie die Gemeinden zu der angedachten Rüstwagenbeschaffung stehen.  EKR Hoffmann erklärt, dass die hier vorgeschlagene Vorgehensweise bereits vor 3 Monaten als beabsichtigt den Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt wurde. Zunächst müsse aber dieser Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung  zustimmen. Danach werde die Verwaltung mit dem Beschluss an die Hauptverwaltungsbeamten herantreten.

 

In diesem Zusammenhang erklärt EKR Hoffmann, dass die Richtlinie zur Verteilung der Feuerschutzsteuer möglicherweise geändert werden und darin keine feste Verteilung an die Gemeinden mehr vorgesehen sein könnte. Hinsichtlich der Beschaffung von Rüstwagen und Mitfinanzierung durch die Kommunen, wie vorgeschlagen, sehe er dies insofern als faires Angebot.

 

KTA Niepel drückt sein Bedauern gegenüber den anwesenden Vertretern der Samtgemeinde Grafschaf Hoya aus, dass der Punkt 4 im Beschlussvorschlag zunächst weiter beraten werden müsse. Die SPD-Fraktion stehe aber hinter der geplanten Rüstwagenbeschaffung.

 

KTA Iraki erkundigt sich wer die Unterhaltungskosten für die Rüstwagen tragen werde. EKR Hoffmann erklärt, dass der Landkreis Nienburg Eigentümer der Rüstwagen werde und somit auch für die Unterhaltung der Fahrzeuge zuständig wsei.

 

Auf Nachfrage von KTA Hauschildt, ob der 50% Anteil der Feuerschutzsteuer in einem Haushaltsjahr fällig werde, erklärt EKR Hoffmann, dass dies wegen der Kassenwirksamkeit erforderlich sei.

 

Der Vorsitzende KTA Schlemermeyer stellt die Herausnahme von Punkt 4 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung. Die anwesenden Mitglieder stimmen der Änderung des Beschlussvorschlages einstimmig zu.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen