Sitzung: 01.06.2022 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2022/085
- Der Landkreis Nienburg beschafft nach dem
Gefahrenabwehrkonzept Technische Hilfeleistung einen Rüstwagen zur
Stationierung im Süden des Landkreises.
- Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel
in Höhe von 620.000,00 € werden im Haushalt 2022 freigegeben.
- Zur Finanzierung des Erwerbs sollen 50 %
landkreiseigene Mittel eingesetzt werden. Für die Finanzierung der
restlichen 50 % soll eine Vereinbarung mit den Gemeinden geschlossen
werden, um hierfür Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwenden zu können.
- Weitere Beschaffungen von Rüstwagen für die
Standorte Nord und Mitte sollen – je nach technischer Lebensdauer der
derzeit verwendeten Gerätschaften – in den nächsten 15 bis 20 Jahren
erfolgen. Die Finanzierung soll dann ebenfalls zu 50 % aus landkreiseigenen
Mitteln und 50 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer erfolgen.
Beratungsgang:
EKR Hoffmann erklärt, dass das Gutachten Technische Hilfe den
Ausschussmitgliedern bereits vorgestellt wurde, wonach ca. alle 7 Jahre einer
der drei Rüstwagen beschafft werden solle. Eigentümer der Rüstwagen solle
jeweils der Landkreis Nienburg werden. Zunächst werde der Rüstwagen im Süden
des Landkreises beschafft, der derzeit in Stolzenau vorhandene Rüstwagen solle
zeitnah ersetzt werden.
Der Verwaltung liegen
zwischenzeitlich Anträge der Samtgemeinde Grafschaft Hoya und der Stadt
Nienburg zur Anpassung der Zuschüsse für Drehleitern vor, die es erforderlich
machen, den vorliegenden Beschlussvorschlag anzupassen. In diesem Zusammenhang
ist aber auch deutlich auf die eigenverantwortliche Umsetzung der Brandschutzbedarfspläne
durch die Kommunen hinzuweisen, in denen die Bedarfe für Drehleitern zur
Bekämpfung der örtlichen Gefahrenlagen gefordert sind.
KTA Hauschildt erklärt, dass bei der Bezuschussung für Drehleitern
Beratungsbedarf bestehe und in den nächsten Ausschusssitzungen eine
Entscheidung hierzu getroffen werde solle. Eine Gemeinde übergreifende
Beschaffung der Rüstwagen erachte er als sinnvoll.
KTA Hille erkundigt sich wie die Gemeinden zu der angedachten
Rüstwagenbeschaffung stehen. EKR
Hoffmann erklärt, dass die hier vorgeschlagene Vorgehensweise bereits vor 3
Monaten als beabsichtigt den Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt wurde. Zunächst
müsse aber dieser Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Danach werde die Verwaltung mit
dem Beschluss an die Hauptverwaltungsbeamten herantreten.
In diesem Zusammenhang
erklärt EKR Hoffmann, dass die Richtlinie zur Verteilung der
Feuerschutzsteuer möglicherweise geändert werden und darin keine feste Verteilung
an die Gemeinden mehr vorgesehen sein könnte. Hinsichtlich der Beschaffung von
Rüstwagen und Mitfinanzierung durch die Kommunen, wie vorgeschlagen, sehe er
dies insofern als faires Angebot.
KTA Niepel drückt sein Bedauern gegenüber den anwesenden
Vertretern der Samtgemeinde Grafschaf Hoya aus, dass der Punkt 4 im
Beschlussvorschlag zunächst weiter beraten werden müsse. Die SPD-Fraktion stehe
aber hinter der geplanten Rüstwagenbeschaffung.
KTA Iraki erkundigt sich wer die Unterhaltungskosten für die
Rüstwagen tragen werde. EKR Hoffmann erklärt, dass der Landkreis Nienburg
Eigentümer der Rüstwagen werde und somit auch für die Unterhaltung der
Fahrzeuge zuständig wsei.
Auf Nachfrage von KTA
Hauschildt, ob der 50% Anteil der Feuerschutzsteuer in einem Haushaltsjahr
fällig werde, erklärt EKR Hoffmann, dass dies wegen der Kassenwirksamkeit
erforderlich sei.
Der Vorsitzende KTA
Schlemermeyer stellt die Herausnahme
von Punkt 4 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung. Die anwesenden Mitglieder
stimmen der Änderung des Beschlussvorschlages einstimmig zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen