Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Maßnahme 2202: Zur Finanzierung einer Glaswartehalle durch die Samtgemeinde Grafschaft Hoya an der Bushaltestelle Wechold Dreieck in Richtung Hoya sollen 10.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2206: Für von der Stadtbusgesellschaft angebotene Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen in den Jahren 2022 bis 2024 sollen insgesamt 32.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2207: Für von der Stadtbusgesellschaft in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 beauftragte Verstärkerbusse zur ersten und nach der sechsten Schulstunde sollen insgesamt 94.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG

bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2208: Für das Angebot einer Busschule für die Zielgruppen der Schülerinnen und Schüler der 1. & 5. Klasse im Regionalbusverkehr sollen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 insgesamt 30.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2209: Für die Sonderverkehre anlässlich des Altstadtfestes, dem Karneval in Stolzenau und dem Maiköniginnenfest in Möhlenhalenbeck sollen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 insgesamt 24.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. §7 NNVG zur Verfügung gestellt werden.


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Maßnahmen.

 

Maßnahme 2202:

Dipl. Geogr. Rühe führt aus, dass diese Haltestelle aufgrund zu geringer Mittel zunächst nicht barrierefrei ausgebaut wird. Ein barrierefreier Ausbau erfolgt primär an den Hauptlinien.

 

KTA Sommerfeld fragt an, ob, nachdem die Glaswartehalle aufgebaut ist, eine Anhebung noch möglich ist.

 

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass dieses nach dem Aufbau nicht ohne weiteres möglich ist.

 

KTA Wirtz- Naujoks möchte wissen, ob der Bau der Wartehalle einer späteren Verbesserung der Haltestelle im Wege steht.

 

Dipl. Geogr. Rühe führt aus, dass das Glashäuschen wiederverwendet werden kann. Es müsste allerdings vor Ausbau der Haltestelle abgebaut werden.

 

KTA Kurowski bekräftigt, dass der AfR sich seinerzeit darauf verständigt hat, zunächst die Haltestellen an den stark frequentierten Strecken barrierefrei auszubauen.

 

EKR Hoffmann ergänzt, dass die vorhandenen finanziellen Resourcen sparsam eingesetzt werden müssen und bei begrenzten Mitteln ein pragmatisches Vorgehen angezeigt ist.

 

Herr Matzke ist der Ansicht, dass, wenn schon 10.000,- € verbaut werden, die Haltestelle auch behindertengerecht ausgebaut werden sollte.

 

KTA Altmann sagt dazu, dass sie den Einwand nachvollziehen kann. Allerdings ist  in diesem Fall aufgrund der Kosten wohl die Folge, dass zunächst gar kein Ausbau erfolgen würde.

 

KTA Sommerfeld fragt an, ob es an der Haltestelle bereits eine Unterstellmöglichkeit gibt.

 

Dipl. Geogr. Rühe teilt dazu mit, dass es derzeit nur eine Unterstellmöglichkeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt.

 

Herr Matzke fragt an, ob zumindest die Zuwegung ausgeglichen wird. Dieses ist die Mindestforderung des Beirates für Menschen mit Behinderung.

 

Dipl Geogr. Rühe teilt mit, dass dieses bereits bei der Gemeinde beantragt wurde.

 

 

Maßnahme 2207

KTA Altmann regt an, die Beauftragung der Verstärkerbusse künftig in die Ausschreibung aufzunehmen.

 

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass die Stadt Nienburg eine Förderung für die Verstärkerbusse aus den Regionalisierungsmitteln gem. § 7 Abs. 5 NNVG erhält.

 

Anmerkung der Kreisverwaltung: Die Verstärkerbusse im Bereich der Stadtbusses können nur in die Ausschreibung der Stadt Nienburg aufgenommen werden.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig