Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Zur Umsetzung von Tarifmaßnahmen im VLN-Tarif zum 01.08.2022 sollen jährlich 20.000 € aus den Finanzmitteln gem. §7e NNVG verwendet werden.


Beratungsgang:

 

EKR Hoffmann teilt vorab mit, dass bisher beabsichtigt war, ein Gutachten zum VLN-Tarif erstellen zu lassen.

Nach dem Versuch der Vergabe Anfang des Jahres und dem Ergebnis, dass es statt den bewilligten 30.000 € das Dreifache gekostet hätte, konnte ein Zuschlag nicht erfolgen. Daher wurden jetzt einige kleinere Änderungen von Dipl. Geogr. Rühe  selbst entwickelt.

Bei einer Analyse der Einnahmen anlässlich der jetzt vorliegenden Vorlage ist aufgefallen, dass die denkbaren Kosten für ein umfassendes Gutachten von bis zu 100.000 Euro in keinem guten Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn stehen. Auch der zeitliche Aspekt spricht nicht für ein Gutachten. Denn es ist damit zu rechnen, dass bis zu dessen Fertigstellung und Umsetzung noch wenigstens zwei Jahre verstreichen.

Es soll daher seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur Reform der Tarife erarbeitet werden. Dieser wird zwar vermutlich weniger präzise vorhersagen können, welche Effekte einzelne Veränderungen haben. Da das Land mit den Mitteln nach § 7e NNVG aber Geld zur Verfügung stellt, das ausdrücklich für Maßnahmen zur Preisgestaltung gedacht ist, kann man hier auch in gewisser Hinsicht ins Risiko gehen. Zudem werden sicherlich die bis zu 100.000 Euro für das Tarifgutachten gespart.

 

Eine Umsetzung der Tarifreform ist bis zum 01.08.2023 geplant.

 

Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation. (s. Anlage)

 

KTA Sommerfeld fragt an, in welcher Höhe mit Mindereinnahmen durch die Tarifumstellung zu rechnen ist.

 

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass sich die Mindereinnahmen voraussichtlich auf jährlich 19.000,- € belaufen werden.

 

KTA Sommerfeld fragt weiterhin, wie viele Empfänger von Grundsicherungsleistungen in der Lage sein werden, die Abo-Tickets zu erwerben.

 

Dipl. Geogr. Rühe informiert, dass geplant ist, das Abo monatlich zu bezahlen und dieses damit auch für Empfänger von Grundsicherungsleistungen erschwinglich ist.

 

KTA Sommerfeld schlägt vor, das Abo aufgrund des bis dahin laufenden 9-€-Tickets erst nach dessen Auslaufen zum 01.09.2022 einzuführen.

 

KTA Bergmann-Kramer hegt die Hoffnung, dass nun mehr Fahrgäste auf den ÖPNV umsteigen werden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig