Sitzung: 08.06.2022 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2022/095
Zur Umsetzung von Tarifmaßnahmen im VLN-Tarif zum 01.08.2022 sollen jährlich 20.000 € aus den Finanzmitteln gem. §7e NNVG verwendet werden.
Beratungsgang:
EKR
Hoffmann teilt vorab mit, dass bisher beabsichtigt war,
ein Gutachten zum VLN-Tarif erstellen zu lassen.
Nach
dem Versuch der Vergabe Anfang des Jahres und dem Ergebnis, dass es statt den
bewilligten 30.000 € das Dreifache gekostet hätte, konnte ein Zuschlag nicht erfolgen.
Daher wurden jetzt einige kleinere Änderungen von Dipl. Geogr. Rühe
selbst entwickelt.
Bei
einer Analyse der Einnahmen anlässlich der jetzt vorliegenden Vorlage ist aufgefallen,
dass die denkbaren Kosten für ein umfassendes Gutachten von bis zu 100.000 Euro
in keinem guten Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn stehen. Auch der
zeitliche Aspekt spricht nicht für ein Gutachten. Denn es ist damit zu rechnen,
dass bis zu dessen Fertigstellung und Umsetzung noch wenigstens zwei Jahre
verstreichen.
Es
soll daher seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur Reform der Tarife
erarbeitet werden. Dieser wird zwar vermutlich weniger präzise vorhersagen
können, welche Effekte einzelne Veränderungen haben. Da das Land mit den
Mitteln nach § 7e NNVG aber Geld zur Verfügung stellt, das ausdrücklich für
Maßnahmen zur Preisgestaltung gedacht ist, kann man hier auch in gewisser
Hinsicht ins Risiko gehen. Zudem werden sicherlich die bis zu 100.000 Euro für
das Tarifgutachten gespart.
Eine
Umsetzung der Tarifreform ist bis zum 01.08.2023 geplant.
Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation. (s.
Anlage)
KTA Sommerfeld fragt an, in welcher Höhe mit Mindereinnahmen durch
die Tarifumstellung zu rechnen ist.
Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass sich die Mindereinnahmen
voraussichtlich auf jährlich 19.000,- € belaufen werden.
KTA Sommerfeld fragt weiterhin, wie viele Empfänger von
Grundsicherungsleistungen in der Lage sein werden, die Abo-Tickets zu erwerben.
Dipl. Geogr. Rühe informiert, dass geplant ist, das Abo monatlich zu
bezahlen und dieses damit auch für Empfänger von Grundsicherungsleistungen
erschwinglich ist.
KTA Sommerfeld schlägt vor, das Abo aufgrund des bis dahin laufenden
9-€-Tickets erst nach dessen Auslaufen zum 01.09.2022 einzuführen.
KTA Bergmann-Kramer hegt die Hoffnung, dass nun mehr Fahrgäste auf den
ÖPNV umsteigen werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig