Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2022/090
1. Nach § 179 Abs. 1 Ziff. 1
NKomVG wird von der Aufstellung konsolidierter
Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012 bis 2020 abgesehen.
2. Nach § 179 Abs. 1 Ziff. 2
NKomVG wird von der Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht
für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 verzichtet.
3. Der Landkreis Nienburg/Weser
beschließt, den ersten konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr
2021 aufzustellen.
4. Der Konsolidierungskreis wird
wie in der Vorlage vorgeschlagen festgelegt.
Beratungsgang:
KAR Pröstler
erläutert die
Beschlussvorlage, insbesondere die mit der Erstellung verbundene Arbeitszeit
sei nicht unerheblich. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wäre der vorliegende
Konsolidierungskreis sinnvoll.
Auf Nachfrage von KTA Bergmann-Kramer
erklärt KVR Schwill-Rudolph, dass das Rechnungsprüfungsamt keine
Bedenken zu der Vorgehensweise hätte.
Beratungsergebnis:
Einstimmig