Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9

Der Nachtrag für das Jahr 2022 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen – veranschlagt.

 


Beratungsgang:

 

KVOR Dehmel erläutert zum Nachtragshaushalt, dass bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Anpassung der Geldleistung an die Kommunen beschlossen wurde.

Der Ansatz im Produkt 36210 ist im Nachtrag um 1.500.00 € (Konto 445200) zu erhöhen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltes 2022 waren die Vereinbarung noch im Verhandlungsstatus und der zukünftige Stundensatz noch nicht geklärt.

 

Die Fallzahlen beim Produkt 36323 (gemeinsame Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihren Kindern) sind weiter gestiegen. Vermehrt werden Müttern mit mehr als einem Kind aufgenommen. Hierdurch erhöhen sich die monatlichen Kosten. Zusätzlich greift hier auch schon das KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz). Gemäß § 19 SGB VIII besteht nun die Möglichkeit, dass beide Elternteile nach § 19 in einer Einrichtung aufgenommen werden.

 

Im Produkt 36338 (Heimerziehung) steigen die Ausgaben (Konto 433200) stark an. Eine Begründung sind die steigenden Fallzahlen, insbesondere die steigende Zahl der Flüchtlinge. Zusätzlich schließen sich immer mehr Einrichtungen einem Verband an und steigen auf den Tarifvertrag VPK (von TVöD-SUE) um. Aus diesem Tarif ergeben sich um ca. 20% höhere Personalkosten, die in die Entgeltberechnung einfließen. Weiterhin fordert die Heimaufsicht vermehrt eine höhere Personalausstattung in den einzelnen Gruppen der Einrichtungen. Durch diese Veränderungen und den gestiegenen Sachkosten, ergeben sich bei einzelnen Einrichtungen Entgeltsteigerungen von bis zu 1.000 € pro Platz und Monat. Weiterhin werden Kinder und Jugendliche mit psychiatrischen Auffälligkeiten in stationären Einrichtungen untergebracht. Hier ist in der Regel ein zusätzliches Stundenkontingent von Nöten.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig