Sitzung: 15.06.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2022/098
Der Nachtrag für das Jahr 2022 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen
– veranschlagt.
Beratungsgang:
KVOR Dehmel erläutert zum Nachtragshaushalt, dass bereits in der
letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Anpassung der Geldleistung an
die Kommunen beschlossen wurde.
Der Ansatz im Produkt 36210
ist im Nachtrag um 1.500.00 € (Konto 445200) zu erhöhen. Zum Zeitpunkt der
Erstellung des Haushaltes 2022 waren die Vereinbarung noch im
Verhandlungsstatus und der zukünftige Stundensatz noch nicht geklärt.
Die Fallzahlen beim Produkt
36323 (gemeinsame Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihren Kindern) sind
weiter gestiegen. Vermehrt werden Müttern mit mehr als einem Kind aufgenommen.
Hierdurch erhöhen sich die monatlichen Kosten. Zusätzlich greift hier auch
schon das KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz). Gemäß § 19 SGB VIII besteht
nun die Möglichkeit, dass beide Elternteile nach § 19 in einer Einrichtung
aufgenommen werden.
Im Produkt 36338
(Heimerziehung) steigen die Ausgaben (Konto 433200) stark an. Eine Begründung
sind die steigenden Fallzahlen, insbesondere die steigende Zahl der
Flüchtlinge. Zusätzlich schließen sich immer mehr Einrichtungen einem Verband
an und steigen auf den Tarifvertrag VPK (von TVöD-SUE) um. Aus diesem Tarif ergeben
sich um ca. 20% höhere Personalkosten, die in die Entgeltberechnung einfließen.
Weiterhin fordert die Heimaufsicht vermehrt eine höhere Personalausstattung in
den einzelnen Gruppen der Einrichtungen. Durch diese Veränderungen und den gestiegenen
Sachkosten, ergeben sich bei einzelnen Einrichtungen Entgeltsteigerungen von
bis zu 1.000 € pro Platz und Monat. Weiterhin werden Kinder und Jugendliche mit
psychiatrischen Auffälligkeiten in stationären Einrichtungen untergebracht.
Hier ist in der Regel ein zusätzliches Stundenkontingent von Nöten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig