Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

1.  Nach § 179 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG wird von der Aufstellung konsolidierter
Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012 bis 2020 abgesehen.

2.  Nach § 179 Abs. 1 Ziff. 2 NKomVG wird von der Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 verzichtet.

3.  Der Landkreis Nienburg/Weser beschließt, den ersten konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2021 aufzustellen.

4.  Der Konsolidierungskreis wird wie in der Vorlage vorgeschlagen festgelegt.

 


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig