Die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird beschlossen.
Beratungsgang:
Landrat Kohlmeier erklärt, er
halte den Beschluss aus verschiedenen Blickrichtungen für einen Meilenstein.
Kinderbetreuung sei eine der größten organisatorischen und finanziellen
Herausforderungen der kommunalen Ebene. Das habe sich über verschiedene
Faktoren wie Qualifikation des Personals, Umfang der Betreuung, Verlässlichkeit
der Angebote entwickelt. Die Landkreise und kreisfreien Städte seien für die
Kinderbetreuung gesetzlich zuständig. Die Erledigung der Aufgabe finde in Niedersachsen
aber überwiegend in den Samtgemeinden und Gemeinden statt. Das funktioniere
ganz überwiegend ausgezeichnet. Er danke in diesem Zusammenhang den Rathäusern
für deren große Anstrengungen.
In erster Linie betreffe das das finanzielle
Engagement der Kommunen. Dieses bringe die Kommunen zunehmend in Bedrängnis.
Inzwischen würde das Personal der Einrichtungen häufig den größten Teil der
Stellenpläne der Kommunen ausmachen. In der Vergangenheit seien die Kosten zu
je einem Drittel zwischen dem Land, dem Landkreis und der Kommune aufgeteilt
worden. Mittlerweile müssten Eltern für eine Grundbetreuung keine Kosten
tragen. Das eigentlich zur Kompensation verpflichtete Land Niedersachsen trage
in der Realität einen Anteil von unter 50 %. Vor einigen Jahren habe sich der
Landkreis zu einer Zahlung von 2 Mio. Euro an die Kommunen verpflichtet. Die
jetzt auslaufende Vereinbarung von 2017 habe seinerzeit 85,- Euro je
Betreuungsstunde vorgesehen. Dies habe im Ergebnis 2,6 Mio. € entsprochen.
Zuletzt sei dieser Betrag auf 156,- Euro je Betreuungsstunde angehoben worden.
Dadurch habe sich die Gesamtsumme auf rund 5,5 Mio. € erhöht. Dies sei nicht
selbstverständlich. Dennoch zeige sich weiterhin eine unzureichende Kostendeckung.
Vereinfacht dargestellt, trage der Landkreis
künftig 2/3 des durchschnittlichen Defizits je Betreuungsstunde. Damit dürfte
sich der Landkreis Nienburg an die Spitze der niedersächsischen Landkreise
setzen. Der Umfang der finanziellen Beteiligung belaufe sich künftig auf rd. 14
Mio. Euro. Dies bewerte er als starke Investition in die Betreuungsqualität und
eine massive Stärkung der Kommunen. Er sei überzeugt, dass damit eine gute
Grundlage geschaffen werde. Auch qualitative Anforderungen an die
Kinderbetreuung seien formuliert worden.
Kreisrätin Woltert
ergänzt, die Verhandlungen seien auf Augenhöhe geführt worden. Die Qualität
werde vergleichbarer. Auch die Bedarfsplanung werde dadurch vereinfacht.
KTA Sievers führt aus, die
SPD-Fraktion begrüße die gute Regelung. Fehlende Plätze seien eine massive
Herausforderung für Familien. Verlässlichkeit und nachhaltige Qualitätsstandards
seien daher sehr wichtig.
KTA Schnitzler legt dar, auch
sie freue sich, dass nun eine Regelung gefunden worden sei. Sie danke der
Kreisrätin dafür, dass sie das Thema neu aufgerollt habe.
KTA Bergmann-Kramer
erklärt für seine Fraktion, die Regelung zu beschließen sei wichtig. Er frage
sich aber, wie die Finanzierung vorgesehen sei. Sei eine Unterstützung des
Landes denkbar, oder zahlt die Kommune über die Kreisumlage am Ende doch
selbst?
Landrat Kohlmeier erwidert, diese
Frage habe auch in den Diskussionen mit den Gemeinden bereits eine Rolle
gespielt. De facto liege die Landesförderung bei unter 50 %. Das Ziel sei
deutlich höher gewesen. Die Erwartung an das Land sei daher, weitere
Kostenanteile zu decken. Ob das realistisch sei, sei sehr ungewiss. Daher werde
die Kreisumlage für den Kreistag sicherlich der Schlüssel sein. Für 2023 sei
die Kreisumlage daher voraussichtlich auch für diesen Aufwand anzupassen. Für
falsch halte er das aber nicht. Denn die Kreisumlage zahlten vor allem die
finanzstarken Kommunen, während die Betreuungsleistungen alle Kommunen
gleichermaßen erfüllen müssten. Dies sei ein Stückweit ein Ausgleich der
finanziellen Leistungsfähigkeit im Landkreis.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung