Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier erklärt, er halte den Beschluss aus verschiedenen Blickrichtungen für einen Meilenstein. Kinderbetreuung sei eine der größten organisatorischen und finanziellen Herausforderungen der kommunalen Ebene. Das habe sich über verschiedene Faktoren wie Qualifikation des Personals, Umfang der Betreuung, Verlässlichkeit der Angebote entwickelt. Die Landkreise und kreisfreien Städte seien für die Kinderbetreuung gesetzlich zuständig. Die Erledigung der Aufgabe finde in Niedersachsen aber überwiegend in den Samtgemeinden und Gemeinden statt. Das funktioniere ganz überwiegend ausgezeichnet. Er danke in diesem Zusammenhang den Rathäusern für deren große Anstrengungen.

 

In erster Linie betreffe das das finanzielle Engagement der Kommunen. Dieses bringe die Kommunen zunehmend in Bedrängnis. Inzwischen würde das Personal der Einrichtungen häufig den größten Teil der Stellenpläne der Kommunen ausmachen. In der Vergangenheit seien die Kosten zu je einem Drittel zwischen dem Land, dem Landkreis und der Kommune aufgeteilt worden. Mittlerweile müssten Eltern für eine Grundbetreuung keine Kosten tragen. Das eigentlich zur Kompensation verpflichtete Land Niedersachsen trage in der Realität einen Anteil von unter 50 %. Vor einigen Jahren habe sich der Landkreis zu einer Zahlung von 2 Mio. Euro an die Kommunen verpflichtet. Die jetzt auslaufende Vereinbarung von 2017 habe seinerzeit 85,- Euro je Betreuungsstunde vorgesehen. Dies habe im Ergebnis 2,6 Mio. € entsprochen. Zuletzt sei dieser Betrag auf 156,- Euro je Betreuungsstunde angehoben worden. Dadurch habe sich die Gesamtsumme auf rund 5,5 Mio. € erhöht. Dies sei nicht selbstverständlich. Dennoch zeige sich weiterhin eine unzureichende Kostendeckung.

 

Vereinfacht dargestellt, trage der Landkreis künftig 2/3 des durchschnittlichen Defizits je Betreuungsstunde. Damit dürfte sich der Landkreis Nienburg an die Spitze der niedersächsischen Landkreise setzen. Der Umfang der finanziellen Beteiligung belaufe sich künftig auf rd. 14 Mio. Euro. Dies bewerte er als starke Investition in die Betreuungsqualität und eine massive Stärkung der Kommunen. Er sei überzeugt, dass damit eine gute Grundlage geschaffen werde. Auch qualitative Anforderungen an die Kinderbetreuung seien formuliert worden.

 

Kreisrätin Woltert ergänzt, die Verhandlungen seien auf Augenhöhe geführt worden. Die Qualität werde vergleichbarer. Auch die Bedarfsplanung werde dadurch vereinfacht.

 

KTA Sievers führt aus, die SPD-Fraktion begrüße die gute Regelung. Fehlende Plätze seien eine massive Herausforderung für Familien. Verlässlichkeit und nachhaltige Qualitätsstandards seien daher sehr wichtig.

 

KTA Schnitzler legt dar, auch sie freue sich, dass nun eine Regelung gefunden worden sei. Sie danke der Kreisrätin dafür, dass sie das Thema neu aufgerollt habe.

 

KTA Bergmann-Kramer erklärt für seine Fraktion, die Regelung zu beschließen sei wichtig. Er frage sich aber, wie die Finanzierung vorgesehen sei. Sei eine Unterstützung des Landes denkbar, oder zahlt die Kommune über die Kreisumlage am Ende doch selbst?

 

Landrat Kohlmeier erwidert, diese Frage habe auch in den Diskussionen mit den Gemeinden bereits eine Rolle gespielt. De facto liege die Landesförderung bei unter 50 %. Das Ziel sei deutlich höher gewesen. Die Erwartung an das Land sei daher, weitere Kostenanteile zu decken. Ob das realistisch sei, sei sehr ungewiss. Daher werde die Kreisumlage für den Kreistag sicherlich der Schlüssel sein. Für 2023 sei die Kreisumlage daher voraussichtlich auch für diesen Aufwand anzupassen. Für falsch halte er das aber nicht. Denn die Kreisumlage zahlten vor allem die finanzstarken Kommunen, während die Betreuungsleistungen alle Kommunen gleichermaßen erfüllen müssten. Dies sei ein Stückweit ein Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit im Landkreis.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung