Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachangestellter Hartmann stellt den Sachverhalt vor.

 

Auf Nachfrage von KTA Fick, ob für die Grundschulen keine Anträge gestellt worden seien, entgegnet Kreisrätin Woltert, dass lediglich die Schulen aufgeführt werden, für die der Landkreis Schulträger sei.

 

KTA Kopp fragt, bis wann die Maßnahmen abgerechnet werden müssten.

 

Verwaltungsfachangestellter Hartmann führt aus, dass die Abrechnung bis zum 31.12.24 erfolgen müsse.

 

KTA Völlers lobt die Kreisverwaltung für den Sachstand. Sie signalisiert, dass die Ampelregierung eine Fortsetzung angekündigt hätte, da die Digitalisierung der Schulen nachhaltig sein müsse.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig