Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die jährliche Beitragshöhe wird für die Jahre 2023 – 2025 auf 4 Mio. € festgesetzt.

 

Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachangestellter Härtel stellt den Sachverhalt vor.

 

Auf Nachfrage von KTA Sievers entgegnet Kreisrätin Woltert, dass die Beschlussvorlage mit den kreisangehörigen Kommunen nicht abgestimmt worden sei. Es fand eine Abstimmung im Jahr 2020 statt. Da keine nennenswerten Änderungen eingetreten sind, sei auf eine erneute Abstimmung verzichtet worden.

 

KTA Kopp führt aus, dass die Beitragshöhe von 4 Mio. € beibehalten werden sollte.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig