Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2022/135
Die jährliche Beitragshöhe
wird für die Jahre 2023 – 2025 auf 4 Mio. € festgesetzt.
Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.
Beratungsgang:
Verwaltungsfachangestellter
Härtel stellt den Sachverhalt vor.
Auf Nachfrage von KTA
Sievers entgegnet Kreisrätin Woltert, dass die Beschlussvorlage mit
den kreisangehörigen Kommunen nicht abgestimmt worden sei. Es fand eine
Abstimmung im Jahr 2020 statt. Da keine nennenswerten Änderungen eingetreten
sind, sei auf eine erneute Abstimmung verzichtet worden.
KTA Kopp führt aus, dass die Beitragshöhe von 4 Mio. €
beibehalten werden sollte.
Beratungsergebnis:
Einstimmig