Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Tages- und Kilometerpauschalen für die Beförderung von Schüler:innen werden von der Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Berechnungsmodells angepasst. Die vertraglich gebundenen Unternehmen erhalten rückwirkend ab März 2022 entsprechende Nachzahlungen. Diese werden auch zukünftig gezahlt, soweit der durchschnittliche monatliche Kraftstoffpreis über 1,80 Euro liegt.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachangestellter Hartmann trägt den Sachverhalt vor.

 

KTA Kopp hinterfragt, ob der Beschluss zeitlich befristet werden sollte.

 

Verwaltungsfachangestellter Hartmann erwidert, dass der Beschluss lediglich bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit gelte.

 

KVR Schulz ergänzt, dass die Verträge zum 30.04.2023 ausliefen.

 

Auf Nachfrage von KTA Heitmüller erwidert Verwaltungsfachangestellter Hartmann, dass absolute Zahlen zur Erhöhung derzeit nicht genannt werden könnten.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig