Die jährliche Beitragshöhe
wird für die Jahre 2023 – 2025 auf 4 Mio. € festgesetzt.
Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.
Beratungsgang:
Stellv. Landrätin Altmann
führt aus, die Verwaltung habe hier in Kooperation mit den Kommunen eine
Anpassung mit Augenmaß vorgenommen. Dafür danke sie den Beteiligten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig