Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die jährliche Beitragshöhe wird für die Jahre 2023 – 2025 auf 4 Mio. € festgesetzt.

 

Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.


Beratungsgang:

 

Stellv. Landrätin Altmann führt aus, die Verwaltung habe hier in Kooperation mit den Kommunen eine Anpassung mit Augenmaß vorgenommen. Dafür danke sie den Beteiligten.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig