Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Für die Kreisfeuerwehr werden in den Jahren 2023 bis 2025 ein Wechsellader, ein Mehrzweckwagen für die Kreisjugendfeuerwehr sowie zwei Gerätewagen für den Verpflegungszug und den ABC-Zug Ersatz beschafft. Für die Beschaffungen werden in 2023 Mittel von 410.000 € und Verpflichtungsermächtigungen für 2024 von 290.000 € und für 2025 von 320.000 € in den Haushalt eingestellt.

Das jeweils Ersatz beschaffte Fahrzeug ist über den wirtschaftlichsten Weg zu ver-äußern.


Beratungsgang:

 

Die Ersatz zu beschaffenden Fahrzeuge wurden von den Ausschussmitgliedern besichtigt.

 

Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass den Fahrzeugen ihr Alter von 20 bis 30 Jahren auf den ersten Blick  nicht anzusehen sei. Trotzdem müsse man jetzt tätig werden, um einen Investitionsstau zu vermeiden. Er trage den Vorschlag des Kreisbrandmeisters zur Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge mit.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass er den Ausführungen folgen könne, auch wenn der Eckwertebeschluss für den Brandschutz überschritten werde. Er werde aber noch einen Vorschlag zur Ergänzung des Beschlusses machen.

 

KTA Hille erkundigt sich, ob man das Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr nicht auch kostengünstig als Zivilfahrzeug beschaffen könne. Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass alle Fahrzeuge der Kreisfeuerwehr universell genutzt werden sollen. Auch bei dem Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr werde deshalb ein Einsatzfahrzeug nach DIN beschafft.

 

KTA Niepel erklärt, dass die SPD-Fraktion den Vorschlag unterstütze. Der Eckwertebeschluss sei auch schon ein paar Jahre alt. Man müsse hinterfragen, ob er von der Höhe her noch zeitgemäß sei.

 

Auf Frage von KTA Hauschildt, ob für die Haushaltsansätze diese Fahrzeuge bei den derzeitigen Kostensteigerungen überhaupt zu bekommen seien, erklärt Kreisbrandmeister Fischer, dass er schon leichte Preissteigerungen bei den Preisrecherchen mit einkalkuliert habe. Im Übrigen würden Fachempfehlungen zu Preisgleitklauseln  in die Ausschreibungen eingearbeitet werden.

 

KTA Hauschildt weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Beschaffung von Vorführfahrzeugen mit einem wirtschaftlichen Vorteil bei der Ausschreibung mit abgeprüft werden solle.

 

KTA Podehl erklärt, dass der Eckwertebeschluss noch gar nicht so alt und bekannt sei, in welcher finanziellen Lage sich der Landkreis befinde. Auch die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge sei vor diesem Hintergrund zu betrachten.

 

KTA Iraki erklärt, dass die Gruppe der Grünen/Die Linke den Beschlussvorschlag ebenfalls mittragen werde.

 

KTA Hauschildt formuliert seinen Vorschlag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages wie folgt:

 

„Für die Kreisfeuerwehr werden in den Jahren 2023 bis 2025 ein Wechsellader, ein Mehrzweckwagen für die Kreisjugendfeuerwehr sowie zwei Gerätewagen für den Verpflegungszug und den ABC-Zug Ersatz beschafft.

Für die Beschaffungen werden in 2023 Mittel von 410.000 € und Verpflichtungsermächtigungen für 2024 von 290.000 € und für 2025 von 320.000 € in den Haushalt eingestellt.

Das jeweils Ersatz beschaffte Fahrzeug ist über den wirtschaftlichsten Weg zu veräußern.“

 

Dem Vorschlag zur Ergänzung des Beschlusses wird von den Mitgliedern der Ausschusses einstimmig zugestimmt.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen