Sitzung: 21.09.2022 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2022/146
Für die
Kreisfeuerwehr werden in den Jahren 2023 bis 2025 ein Wechsellader, ein
Mehrzweckwagen für die Kreisjugendfeuerwehr sowie zwei Gerätewagen für den
Verpflegungszug und den ABC-Zug Ersatz beschafft. Für die Beschaffungen werden
in 2023 Mittel von 410.000 € und Verpflichtungsermächtigungen für 2024 von
290.000 € und für 2025 von 320.000 € in den Haushalt eingestellt.
Das
jeweils Ersatz beschaffte Fahrzeug ist über den wirtschaftlichsten Weg zu
ver-äußern.
Beratungsgang:
Die Ersatz zu beschaffenden
Fahrzeuge wurden von den Ausschussmitgliedern besichtigt.
Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass den Fahrzeugen ihr Alter von 20 bis 30
Jahren auf den ersten Blick nicht
anzusehen sei. Trotzdem müsse man jetzt tätig werden, um einen Investitionsstau
zu vermeiden. Er trage den Vorschlag des Kreisbrandmeisters zur
Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge mit.
KTA Hauschildt erklärt, dass er den Ausführungen folgen könne, auch
wenn der Eckwertebeschluss für den Brandschutz überschritten werde. Er werde
aber noch einen Vorschlag zur Ergänzung des Beschlusses machen.
KTA Hille erkundigt sich, ob man das Fahrzeug für die
Jugendfeuerwehr nicht auch kostengünstig als Zivilfahrzeug beschaffen könne.
Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass alle Fahrzeuge der Kreisfeuerwehr
universell genutzt werden sollen. Auch bei dem Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr
werde deshalb ein Einsatzfahrzeug nach DIN beschafft.
KTA Niepel erklärt, dass die SPD-Fraktion den Vorschlag
unterstütze. Der Eckwertebeschluss sei auch schon ein paar Jahre alt. Man müsse
hinterfragen, ob er von der Höhe her noch zeitgemäß sei.
Auf Frage von KTA
Hauschildt, ob für die Haushaltsansätze diese Fahrzeuge bei den derzeitigen
Kostensteigerungen überhaupt zu bekommen seien, erklärt Kreisbrandmeister
Fischer, dass er schon leichte Preissteigerungen bei den Preisrecherchen
mit einkalkuliert habe. Im Übrigen würden Fachempfehlungen zu
Preisgleitklauseln in die
Ausschreibungen eingearbeitet werden.
KTA Hauschildt weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur
Beschaffung von Vorführfahrzeugen mit einem wirtschaftlichen Vorteil bei der
Ausschreibung mit abgeprüft werden solle.
KTA Podehl erklärt, dass der Eckwertebeschluss noch gar nicht so
alt und bekannt sei, in welcher finanziellen Lage sich der Landkreis befinde.
Auch die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge sei vor diesem Hintergrund zu
betrachten.
KTA Iraki erklärt, dass die Gruppe der Grünen/Die Linke den
Beschlussvorschlag ebenfalls mittragen werde.
KTA Hauschildt formuliert seinen Vorschlag zur Ergänzung des
Beschlussvorschlages wie folgt:
„Für die Kreisfeuerwehr
werden in den Jahren 2023 bis 2025 ein Wechsellader, ein Mehrzweckwagen für die
Kreisjugendfeuerwehr sowie zwei Gerätewagen für den Verpflegungszug und den ABC-Zug
Ersatz beschafft.
Für die Beschaffungen werden
in 2023 Mittel von 410.000 € und Verpflichtungsermächtigungen für 2024 von
290.000 € und für 2025 von 320.000 € in den Haushalt eingestellt.
Das jeweils Ersatz beschaffte
Fahrzeug ist über den wirtschaftlichsten Weg zu veräußern.“
Dem Vorschlag zur Ergänzung
des Beschlusses wird von den Mitgliedern der Ausschusses einstimmig zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen