Sitzung: 21.09.2022 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2022/148
Der Zuschuss aus den Mitteln
der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes bei Neufahrzeugen
erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und
Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B.
Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.
Beratungsgang:
Erster Kreisrat Hoffmann erklärt zu der Vorlage, dass eine Erhöhung der
Bezuschussung von Hubrettungsfahrzeugen durchaus gerechtfertigt sei, aber mit
Maß, wie die Verwaltung es vorgeschlagen habe. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya
habe sich mit dem Brandschutzbedarfsplan von 2015 verpflichtet, eine für die
eigenen Brandlasten erforderliche Drehleiter zu beschaffen. Dies sei bisher
nicht geschehen. Wäre diese Drehleiter bereits beschafft, wäre die Auslastung
der Drehleiter aus Nienburg längst nicht mehr so hoch. Die Drehleiter in
Liebenau wurde seinerzeit vom Landkreis Nienburg gekauft und dann nur Ersatz
beschafft, da es zu diesem Zeitpunkt außer der Drehleiter in Nienburg gar keine
weitere Drehleiter im Landkreis Nienburg gegeben habe. Zusammen mit einer
Drehleiter in Hoya werde es künftig vier Drehleitern im Landkreis Nienburg
geben. Der erste Kreisrat Hoffmann schlägt vor, den Nachsatz zur
Beschaffung von einem gebrauchten Fahrzeug in dem Beschlussvorschlag zu
streichen.
KTA Hille möchte wissen, warum es in dem Beschlussvorschlag
keine Regelung zur Unterhaltung gebe, ob durch die Bezuschussung die zu
verteilende Feuerschutzsteuer gänzlich aufgebraucht werden könne und ob
vorgesehen sei, die Stationierung der kreiseigenen Drehleiter in Liebenau nach Inbetriebnahme
einer Drehleiter in Hoya neu zu beplanen?
Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Verwaltung nach Abwägung entschieden
habe, die laufenden Kosten nicht in eine Bezuschussung aufzunehmen, da der Verwaltungsaufwand
sonst deutlich steigen werde. Dafür wurde dieser solide Vorschlag zur
Beschaffungsfinanzierung gemacht. Die Gemeinden seien durch Ihre Brandschutzbedarfspläne
verpflichtet, die Fahrzeuge zu beschaffen und können mit diesem Zuschuss
kalkulieren.
Die Bezuschussung der
Hubrettungsfahrzeuge erfolgt im Rahmen der Festbetragsfinanzierung nach dem
Erlass zur Verteilung der Feuerschutzsteuer. Der Festbetragsanteil an den
gesamten zu verteilenden Mitteln darf 50% der an die Gemeinden zu verteilenden
Mittel nicht übersteigen. Der Anteil von 50% schlüsselmäßig zuzuweisender
Feuerschutzsteuer komme insofern immer zur Auszahlung. Es könne aber passieren,
dass der Zuschuss für die Drehleiter an die jeweils beantragende Gemeinde
gegebenenfalls über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt werde.
Eine andere Stationierung der
Drehleiter in Liebenau sei nicht geplant, ebenso wenig plane die
Kreisverwaltung eine Ersatzbeschaffung. Die damaligen Gründe für eine
kreiseigene Drehleiter seien heute nicht mehr gegeben.
Auf die Frage von KTA Bein
nach den Inspektionsintervallen einer Drehleiter erläutert Vorsitzender KTA
Schlemermeyer, dass neben den jährlichen Durchsichten eine große Inspektion
nach 10 Jahren vorgeschrieben sei. Man müsse hierfür durchaus mit Kosten von 30
- 40.000 € rechnen. Sofern aber bei der Inspektion größere Abnutzungen zutage
kommen, können sich diese Kosten auch schnell verdoppeln.
KTA Niepel erklärt, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag
unterstütze, auch wenn das bei 30% durchaus schwer gefallen sei. Die Pflicht
zur Beschaffung der Drehleitern liege bei den Kommunen und nicht bei Landkreis
Nienburg.
KTA Hauschildt erklärt, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag
ebenfalls mittrage. Der Passus mit dem Gebrauchtfahrzeug könne stehen bleiben,
wenn man festlege, dass ein Vorführfahrzeug als Neufahrzeug im Sinne der
Formulierung gelte.
Erster Kreisrat Hoffmann spricht sich nochmals dafür aus, den Satz zu den Gebrauchtfahrzeugen
aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. So könne die Gemeinde selbst die
wirtschaftlichste Lösung finden und bekomme immer einer Zuschuss von 30%.
Die Mitglieder des
Ausschusses stimmen dem Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages einstimmig
zu. Der Beschlussvorschlag lautet nach der Änderung:
„Der Zuschuss aus den Mitteln
der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes bei Neufahrzeugen
erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und
Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B.
Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen