Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Der Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes bei Neufahrzeugen erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B. Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.


Beratungsgang:

 

Erster Kreisrat Hoffmann erklärt zu der Vorlage, dass eine Erhöhung der Bezuschussung von Hubrettungsfahrzeugen durchaus gerechtfertigt sei, aber mit Maß, wie die Verwaltung es vorgeschlagen habe. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya habe sich mit dem Brandschutzbedarfsplan von 2015 verpflichtet, eine für die eigenen Brandlasten erforderliche Drehleiter zu beschaffen. Dies sei bisher nicht geschehen. Wäre diese Drehleiter bereits beschafft, wäre die Auslastung der Drehleiter aus Nienburg längst nicht mehr so hoch. Die Drehleiter in Liebenau wurde seinerzeit vom Landkreis Nienburg gekauft und dann nur Ersatz beschafft, da es zu diesem Zeitpunkt außer der Drehleiter in Nienburg gar keine weitere Drehleiter im Landkreis Nienburg gegeben habe. Zusammen mit einer Drehleiter in Hoya werde es künftig vier Drehleitern im Landkreis Nienburg geben. Der erste Kreisrat Hoffmann schlägt vor, den Nachsatz zur Beschaffung von einem gebrauchten Fahrzeug in dem Beschlussvorschlag zu streichen.

 

KTA Hille möchte wissen, warum es in dem Beschlussvorschlag keine Regelung zur Unterhaltung gebe, ob durch die Bezuschussung die zu verteilende Feuerschutzsteuer gänzlich aufgebraucht werden könne und ob vorgesehen sei, die Stationierung der kreiseigenen Drehleiter in Liebenau nach Inbetriebnahme einer Drehleiter in Hoya neu zu beplanen?

 

Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Verwaltung nach Abwägung entschieden habe, die laufenden Kosten nicht in eine Bezuschussung aufzunehmen, da der Verwaltungsaufwand sonst deutlich steigen werde. Dafür wurde dieser solide Vorschlag zur Beschaffungsfinanzierung gemacht. Die Gemeinden seien durch Ihre Brandschutzbedarfspläne verpflichtet, die Fahrzeuge zu beschaffen und können mit diesem Zuschuss kalkulieren.

 

Die Bezuschussung der Hubrettungsfahrzeuge erfolgt im Rahmen der Festbetragsfinanzierung nach dem Erlass zur Verteilung der Feuerschutzsteuer. Der Festbetragsanteil an den gesamten zu verteilenden Mitteln darf 50% der an die Gemeinden zu verteilenden Mittel nicht übersteigen. Der Anteil von 50% schlüsselmäßig zuzuweisender Feuerschutzsteuer komme insofern immer zur Auszahlung. Es könne aber passieren, dass der Zuschuss für die Drehleiter an die jeweils beantragende Gemeinde gegebenenfalls über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt werde.

 

Eine andere Stationierung der Drehleiter in Liebenau sei nicht geplant, ebenso wenig plane die Kreisverwaltung eine Ersatzbeschaffung. Die damaligen Gründe für eine kreiseigene Drehleiter seien heute nicht mehr gegeben.

 

Auf die Frage von KTA Bein nach den Inspektionsintervallen einer Drehleiter erläutert Vorsitzender KTA Schlemermeyer, dass neben den jährlichen Durchsichten eine große Inspektion nach 10 Jahren vorgeschrieben sei. Man müsse hierfür durchaus mit Kosten von 30 - 40.000 € rechnen. Sofern aber bei der Inspektion größere Abnutzungen zutage kommen, können sich diese Kosten auch schnell verdoppeln.

 

KTA Niepel erklärt, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag unterstütze, auch wenn das bei 30% durchaus schwer gefallen sei. Die Pflicht zur Beschaffung der Drehleitern liege bei den Kommunen und nicht bei Landkreis Nienburg.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag ebenfalls mittrage. Der Passus mit dem Gebrauchtfahrzeug könne stehen bleiben, wenn man festlege, dass ein Vorführfahrzeug als Neufahrzeug im Sinne der Formulierung gelte.

 

Erster Kreisrat Hoffmann spricht sich nochmals dafür aus, den Satz zu den Gebrauchtfahrzeugen aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. So könne die Gemeinde selbst die wirtschaftlichste Lösung finden und bekomme immer einer Zuschuss von 30%.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen dem Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages einstimmig zu. Der Beschlussvorschlag lautet nach der Änderung:

 

„Der Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes bei Neufahrzeugen erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B. Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.“


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen