Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr berichtet über das Flurbereinigungsverfahren sowie das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ für 2022/2023 und stellt die Ergebnisse aus der gestrigen Sitzung der Teilnehmergesellschaft Lichtenmoor vor.

 

Das Flurbereinigungsverfahren „Flächenmanagement Klima und Umwelt“ (FKU) ist ein wichtiges Instrument zur Einigung über divergierende Interessen und Ziele des Natur- und Klimaschutzes, der Land- und Wasserwirtschaft sowie des Torfabbaus im Lichtenmoor.

 

Mit der Zielsetzung der Verständigung über die Maßnahmen mit den unterschiedlichen Nutzern im Lichtenmoor (Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Torfabbau und Naturschutz) wurde nun ein anerkanntes Planungsrecht zur Umsetzung von Klima- und Moorschutzmaßnahmen im Projekt „KliMo Lichtenmoor“ geschaffen.

Er erinnert hierzu an den Antrag des BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines neuen Naturschutzgebiets.

 

Die Genehmigung des Wege- und Gewässerplans Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“ wurde durch die Flurbereinigungsbehörde, Amt für Regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL) bereits am 19.12.2019 erteilt.

Widersprüche der Realverbände sowie des Wasser- und Bodenverbandes in Rodewald gegen den Plan über die Gewässer und Wege vom 19.12.2019, richteten sich insbesondere gegen die Ableitung von zusätzlichem Wasser in die Alpe.

 

Die Auswirkungen wurden durch ein wasserwirtschaftliches Gutachten geprüft sowie Alternativen zum Gewässerausbau entwickelt.

Der Gewässerplan wurde daraufhin, nach Abstimmung mit den Rodewalder Verbänden, geändert. Der Beschluss über die Planänderung wurde im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) am 20.05.2021 gefasst.

 

Die Planänderung umfasst konkret die Herausnahme der Gewässer Moorbeeke (Nr. 300) und Steimbker Dorfgraben (Nr. 340, 341) aus dem Plan über die gemeinschaftlichen Anlagen. Der Steimbker Dorfgraben soll nun nicht mehr und stattdessen die Moorbeeke auf ganzer Länge ausgebaut werden.

Die 1. Änderung der Plangenehmigung zum Ausbau der Moorbeeke, der Gräben Nr. 310/311 und von drei Retentionsflächen erfolgte am 29.08.2022 durch das ArL.

 

Der Beschluss des Vorstandes der TG vom 27.09.2022 über das Bauprogramm 2023 sieht nun den Baubeginn für April/Mai 2023 auf rd. 5,5 km Gewässerlänge vor.

Für den Gewässerausbau werden rd. 1,30 Mio. € kalkuliert. Darin enthalten sind die Eigenanteile durch den Landkreis Nienburg/Weser (25 %) und des Torfwerkes Karl Meiners. Darüber hinaus entstehen Kosten für den Wegebau und Flächenerwerb.

 

Hinsichtlich des Standes und der Planung 2022/2023 für das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ erinnert Baudirektor Wehr zunächst an die Ziele des Projektes.

So wird mit Hilfe des Projektes aus der Verbesserung der Vernässungsleistung des Hochmoores eine Sicherung des Kohlenstoffspeichers für den Klimaschutz, eine Verringerung der Emission von klimaschädlichen Gasen sowie die Entwicklung des Lichtenmoores zum Lebensraum insbesondere für die Biodiversität erzielt.

 

In insgesamt 7 Teilgebieten werden hierzu Maßnahmen, wie z.B. der Bau von Verwallungen, der Verschluss von Gräben, die Sanierung von Grünland, die Entfernung von Gehölzen usw., umgesetzt und über ein Monitoring die Erfolge hinsichtlich der Grund- / Moorwasserstände sowie der Entwicklung der Moorvegetation nachvollzogen.

 

Das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ ist integraler Bestandteil der Flurbereinigung im Landkreis Nienburg. Über die Laufzeit des Projektes (Januar 2018 – 30. Juni 2023) beträgt das Finanzvolumen rd. 1,722 Mio. €, von denen 75 % durch Förderung generiert sind.

 

Leider lässt die Laufzeit der Förderperiode die geplante Umsetzung in den Teilgebieten 03, 04 und 07 nicht mehr zu.

 

Zu den konkreten Maßnahmen in den bereits abgeschlossenen Teilgebieten 05 und 06 bzw. aktuell bearbeiteten Teilgebieten 01 und 02 berichtet Herr Thomas Beuster, Geschäftsführer der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM).

 

Anhand der Karte P 41 „Gewässerplanung“ visualisiert er die bereits umgesetzten Grabenmaßnahmen mit verfüllter Entwässerungsstruktur (Erdarbeiten mit Verwallungen) und die Grabenmaßnahmen im Rahmen der Torfabbaugenehmigungen (Grabenverschlüsse bzw. Verwallungen Torfwerk).

 

Es wurden u.a. Grünlandflächen abgeschoben, um die Torfkörper freizulegen. Das abgeschobene Erdmaterial wurde zur Herstellung von Verwallungen genutzt. So konnte der Wassereinstau im Winter gebildet und auch gehalten werden.

Mit einer Drohne aufgenommene Luftbilder aus dem Frühjahr 2022 belegen bereits den Erfolg der Wiedervernässungsmaßnahmen an den Torfflächen.

 

Die Graben-Umsetzung in den Teilgebieten 03, 04 und 07 wird im Rahmen einer späteren Maßnahmenförderung mit Torfboden aufgefüllt werden. Um den zeitlichen und monetären Aufwand gering zu halten, wurde der Torfboden, der zur Verfüllung der Gräben dienen soll, bereits entlang des Grabens zwischengelagert.

 

Auf die Zwischenfrage des stellv. Mitglied mit beratender Stimme Gerling, wieviel Niederschlag durchschnittlich erforderlich wäre, um das Funktionieren des Projektes zu gewährleisten, antwortet Herr Beuster, dass 450 bis 550 l/m² des gesamten Niederschlags p.a. im Hochmoor verdunsten können. Bei durchschnittlich rd. 700 l/m² Niederschlag p.a. sind hier ausreichende Verhältnisse für eine erfolgreiche Hochmoorvernässung gegeben.

 

Das stellv. Mitglied mit beratender Stimme Gerling fragt weiter, inwieweit das Projekt Lichtenmoor als künftiges Naturschutzgebiet (NSG) durch den Landkreis Nienburg/Weser mit einem Artenschutz-Monitoring begleitet wird. Angesichts der zulässigen Grünlandbewirtschaftung seien Wiesenvögel selten anzutreffen.

Im nordwestlich zum NSG Uchter Moor angrenzenden NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“ werde hingegen das Monitoring und der Vogelschutz vom Landkreis Nienburg innerhalb des EU-Vogelschutzgebiets V 40 „Diepholzer Moorniederung“ intensiv betrieben.

 

Herr Beuster erklärt, dass wegen der größtenteils zu trockenen Grünlandflächen im Lichtenmoor kaum mehr Wiesenvögel in dem Gebiet siedeln. Die für die Wiederansiedelung seien die Flächen oftmals zu kleinräumig. Daten zu den Vogelarten im Lichtenmoor liegen vor und sollen fortlaufenden aktualisiert werden. Zudem gibt es ein umfassende Messung der Grund- und Moorwasserstände (50 Pegel) sowie die aktuelle Einrichtung von Dauerquadraten (35) zur Aufnahme der Moortypischen Vegetation.

 

KTA Hille lobt aus Sicht der Feuerwehren die verbesserten Zufahrts-Möglichkeiten zum Lichtenmoor im Bereich des Brigittawegs, um sich in einem Brandfall auch mit Fahrzeugen tiefer in das Gelände zu bewegen und dadurch auch entfernter gelegene Brandherde erfolgreicher löschen zu können.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz weist darauf hin, dass entsprechend den verbesserten Zuwegungen auch ein flächendeckendes Netz an Löschbrunnen erforderlich sei, um ein erfolgreiches Löschen in allen Bereichen gewährleisten zu können.

 

Erster Kreisrat Hoffmann weist darauf hin, dass diese Thematik mit den vielschichtigen Verantwortlichkeiten (Forst- und Landwirtschaft sowie zahlreiche Private) am 17.10.2022 noch einmal näher besprochen werden soll.

Beispiele aus den letzten Trockenphasen haben aufgezeigt, welche Brisanz in diesem Thema liegt.

 

Auf Nachfrage von KTA Hille, ob es Bemühungen zur Rodung der Bäume im Torfabbaugebiet (vorwiegend junge Birken) gibt, erläutert Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass sich dies in der Praxis als schwierig erweist. Die Entfernung der an den hohen Wasserstand gewöhnten und dann flachwurzelnden Birken gestaltet sich sehr arbeitsintensiv.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser besitzt einen zu kleinen finanziellen und personellen Rahmen, um die im Torfabbaugebiet neu aufgewachsenen Birken zu entfernen. Für weitergehende Maßnahmen wäre die finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme erforderlich.

 

KTA Höper betont die aus Sicht der Realverbände und des Unterhaltungsverbandes Rodewald gerechtfertigte Widerspruchserhebung zur 1. Plangenehmigung der Flurbereinigung.

Diese sind mit der Alpe besonders durch die Ableitung der Wassermengen in den Wintermonaten bzw. zum Einstau in den Sommermonaten betroffen. Auch, wenn gutachterlich ein 5-jähriges Hochwasser (HQ5) zu tolerieren sei, bliebe die Berechnungsgrundlage für die Wassermengen, besonders zum Hochwasser im Winterhalbjahr ein kritisches Thema.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke unterstreicht – auch in seiner Funktion des Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft - die Sensibilität der Vorflut.

Im Verfahren, insbesondere in den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen, wurden frühzeitig viele unterschiedliche Interessenvertreter eingebunden. Die Untere Wasserbehörde (UWB) wurde zudem seit Beginn an fortlaufend beteiligt.

 

Das Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Die vorgelegten Widersprüche sind verfahrensseitig abgearbeitet, nachdem die Beschwerdegründe gutachterlich aufgearbeitet wurden. Bedauerlich im Hinblick auf die Ausnutzung der Fördermittel sei lediglich, dass durch die umfangreichen Einwendungen zum Gewässerausbau deutliche Verzögerungen im Verfahren entstanden sind.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.