Sitzung: 28.09.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/142
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr berichtet über das
Flurbereinigungsverfahren sowie das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ für 2022/2023
und stellt die Ergebnisse aus der gestrigen Sitzung der Teilnehmergesellschaft
Lichtenmoor vor.
Das
Flurbereinigungsverfahren „Flächenmanagement Klima und Umwelt“ (FKU) ist ein
wichtiges Instrument zur Einigung über divergierende Interessen und Ziele des
Natur- und Klimaschutzes, der Land- und Wasserwirtschaft sowie des Torfabbaus
im Lichtenmoor.
Mit
der Zielsetzung der Verständigung über die Maßnahmen mit den unterschiedlichen
Nutzern im Lichtenmoor (Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Torfabbau und Naturschutz)
wurde nun ein anerkanntes Planungsrecht zur Umsetzung von Klima- und
Moorschutzmaßnahmen im Projekt „KliMo Lichtenmoor“ geschaffen.
Er
erinnert hierzu an den Antrag des BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung
eines neuen Naturschutzgebiets.
Die
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“
wurde durch die Flurbereinigungsbehörde, Amt für Regionale Landesentwicklung in
Sulingen (ArL) bereits am 19.12.2019 erteilt.
Widersprüche
der Realverbände sowie des Wasser- und Bodenverbandes in Rodewald gegen den
Plan über die Gewässer und Wege vom 19.12.2019, richteten sich insbesondere gegen
die Ableitung von zusätzlichem Wasser in die Alpe.
Die
Auswirkungen wurden durch ein wasserwirtschaftliches Gutachten geprüft sowie
Alternativen zum Gewässerausbau entwickelt.
Der
Gewässerplan wurde daraufhin, nach Abstimmung mit den Rodewalder Verbänden,
geändert. Der Beschluss über die Planänderung wurde im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
(TG) am 20.05.2021 gefasst.
Die
Planänderung umfasst konkret die Herausnahme der Gewässer Moorbeeke (Nr. 300)
und Steimbker Dorfgraben (Nr. 340, 341) aus dem Plan
über die gemeinschaftlichen Anlagen. Der
Steimbker Dorfgraben soll nun nicht mehr und stattdessen die Moorbeeke auf
ganzer Länge ausgebaut werden.
Die
1. Änderung der Plangenehmigung zum Ausbau der Moorbeeke, der Gräben Nr.
310/311 und von drei Retentionsflächen erfolgte am 29.08.2022 durch das ArL.
Der
Beschluss des Vorstandes der TG vom 27.09.2022 über das Bauprogramm 2023 sieht
nun den Baubeginn für April/Mai 2023 auf rd. 5,5 km Gewässerlänge vor.
Für
den Gewässerausbau werden rd. 1,30 Mio. € kalkuliert. Darin enthalten sind die
Eigenanteile durch den Landkreis Nienburg/Weser (25 %) und des Torfwerkes Karl
Meiners. Darüber hinaus entstehen Kosten für den Wegebau und Flächenerwerb.
Hinsichtlich
des Standes und der Planung 2022/2023 für das Projekt „KliMo Lichtenmoor“
erinnert Baudirektor Wehr zunächst an die Ziele des Projektes.
So
wird mit Hilfe des Projektes aus der Verbesserung der Vernässungsleistung des
Hochmoores eine Sicherung des Kohlenstoffspeichers für den Klimaschutz, eine Verringerung
der Emission von klimaschädlichen Gasen sowie die Entwicklung des Lichtenmoores
zum Lebensraum insbesondere für die Biodiversität erzielt.
In
insgesamt 7 Teilgebieten werden hierzu Maßnahmen, wie z.B. der Bau von Verwallungen,
der Verschluss von Gräben, die Sanierung von Grünland, die Entfernung von
Gehölzen usw., umgesetzt und über ein Monitoring die Erfolge hinsichtlich der
Grund- / Moorwasserstände sowie der Entwicklung der Moorvegetation nachvollzogen.
Das
Projekt „KliMo Lichtenmoor“ ist integraler Bestandteil der Flurbereinigung im
Landkreis Nienburg. Über die Laufzeit des Projektes (Januar 2018 – 30. Juni
2023) beträgt das Finanzvolumen rd. 1,722 Mio. €, von denen 75 % durch
Förderung generiert sind.
Leider
lässt die Laufzeit der Förderperiode die geplante Umsetzung in den Teilgebieten
03, 04 und 07 nicht mehr zu.
Zu
den konkreten Maßnahmen in den bereits abgeschlossenen Teilgebieten 05 und 06
bzw. aktuell bearbeiteten Teilgebieten 01 und 02 berichtet Herr Thomas
Beuster, Geschäftsführer der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer
e.V. (ÖSSM).
Anhand
der Karte P 41 „Gewässerplanung“ visualisiert er die bereits umgesetzten
Grabenmaßnahmen mit verfüllter Entwässerungsstruktur (Erdarbeiten mit Verwallungen)
und die Grabenmaßnahmen im Rahmen der Torfabbaugenehmigungen (Grabenverschlüsse
bzw. Verwallungen Torfwerk).
Es
wurden u.a. Grünlandflächen abgeschoben, um die Torfkörper freizulegen. Das
abgeschobene Erdmaterial wurde zur Herstellung von Verwallungen genutzt. So
konnte der Wassereinstau im Winter gebildet und auch gehalten werden.
Mit
einer Drohne aufgenommene Luftbilder aus dem Frühjahr 2022 belegen bereits den
Erfolg der Wiedervernässungsmaßnahmen an den Torfflächen.
Die
Graben-Umsetzung in den Teilgebieten 03, 04 und 07 wird im Rahmen einer
späteren Maßnahmenförderung mit Torfboden aufgefüllt werden. Um den zeitlichen
und monetären Aufwand gering zu halten, wurde der Torfboden, der zur Verfüllung
der Gräben dienen soll, bereits entlang des Grabens zwischengelagert.
Auf
die Zwischenfrage des stellv. Mitglied mit beratender Stimme Gerling,
wieviel Niederschlag durchschnittlich erforderlich wäre, um das Funktionieren
des Projektes zu gewährleisten, antwortet Herr Beuster, dass 450 bis 550
l/m² des gesamten Niederschlags p.a. im Hochmoor verdunsten können. Bei
durchschnittlich rd. 700 l/m² Niederschlag p.a. sind hier ausreichende
Verhältnisse für eine erfolgreiche Hochmoorvernässung gegeben.
Das
stellv. Mitglied mit beratender Stimme Gerling fragt weiter, inwieweit
das Projekt Lichtenmoor als künftiges Naturschutzgebiet (NSG) durch den
Landkreis Nienburg/Weser mit einem Artenschutz-Monitoring begleitet wird.
Angesichts der zulässigen Grünlandbewirtschaftung seien Wiesenvögel selten
anzutreffen.
Im
nordwestlich zum NSG Uchter Moor angrenzenden NSG „Steinbrinker-Ströhener
Masch“ werde hingegen das Monitoring und der Vogelschutz vom Landkreis Nienburg
innerhalb des EU-Vogelschutzgebiets V 40 „Diepholzer Moorniederung“ intensiv
betrieben.
Herr
Beuster erklärt, dass wegen der
größtenteils zu trockenen Grünlandflächen im Lichtenmoor kaum mehr Wiesenvögel
in dem Gebiet siedeln. Die für die Wiederansiedelung seien die Flächen oftmals
zu kleinräumig. Daten zu den Vogelarten im Lichtenmoor liegen vor und sollen
fortlaufenden aktualisiert werden. Zudem gibt es ein umfassende Messung der
Grund- und Moorwasserstände (50 Pegel) sowie die aktuelle Einrichtung von
Dauerquadraten (35) zur Aufnahme der Moortypischen Vegetation.
KTA
Hille lobt aus Sicht der Feuerwehren
die verbesserten Zufahrts-Möglichkeiten zum Lichtenmoor im Bereich des
Brigittawegs, um sich in einem Brandfall auch mit Fahrzeugen tiefer in das
Gelände zu bewegen und dadurch auch entfernter gelegene Brandherde
erfolgreicher löschen zu können.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz weist darauf hin, dass
entsprechend den verbesserten Zuwegungen auch ein flächendeckendes Netz an
Löschbrunnen erforderlich sei, um ein erfolgreiches Löschen in allen Bereichen
gewährleisten zu können.
Erster
Kreisrat Hoffmann weist darauf hin,
dass diese Thematik mit den vielschichtigen Verantwortlichkeiten (Forst- und
Landwirtschaft sowie zahlreiche Private) am 17.10.2022 noch einmal näher
besprochen werden soll.
Beispiele
aus den letzten Trockenphasen haben aufgezeigt, welche Brisanz in diesem Thema
liegt.
Auf
Nachfrage von KTA Hille, ob es Bemühungen zur Rodung der Bäume im Torfabbaugebiet
(vorwiegend junge Birken) gibt, erläutert Landschaftsarchitekt Gänsslen,
dass sich dies in der Praxis als schwierig erweist. Die Entfernung der an den
hohen Wasserstand gewöhnten und dann flachwurzelnden Birken gestaltet sich sehr
arbeitsintensiv.
Der
Landkreis Nienburg/Weser besitzt einen zu kleinen finanziellen und personellen
Rahmen, um die im Torfabbaugebiet neu aufgewachsenen Birken zu entfernen. Für
weitergehende Maßnahmen wäre die finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme
erforderlich.
KTA
Höper betont die aus Sicht der
Realverbände und des Unterhaltungsverbandes Rodewald gerechtfertigte
Widerspruchserhebung zur 1. Plangenehmigung der Flurbereinigung.
Diese
sind mit der Alpe besonders durch die Ableitung der Wassermengen in den
Wintermonaten bzw. zum Einstau in den Sommermonaten betroffen. Auch, wenn
gutachterlich ein 5-jähriges Hochwasser (HQ5) zu tolerieren sei,
bliebe die Berechnungsgrundlage für die Wassermengen, besonders zum Hochwasser
im Winterhalbjahr ein kritisches Thema.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke unterstreicht – auch in seiner
Funktion des Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft - die Sensibilität der
Vorflut.
Im
Verfahren, insbesondere in den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen, wurden
frühzeitig viele unterschiedliche Interessenvertreter eingebunden. Die Untere
Wasserbehörde (UWB) wurde zudem seit Beginn an fortlaufend beteiligt.
Das
Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Die vorgelegten Widersprüche sind verfahrensseitig
abgearbeitet, nachdem die Beschwerdegründe gutachterlich aufgearbeitet wurden.
Bedauerlich im Hinblick auf die Ausnutzung der Fördermittel sei lediglich, dass
durch die umfangreichen Einwendungen zum Gewässerausbau deutliche Verzögerungen
im Verfahren entstanden sind.
Beratungsergebnis:
Ohne.