Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Integrale Managementkonzept zur Bewirtschaftung von Wassermengen im Landkreis Nienburg/Weser wird durch die Projekte „Implementierung eines adaptiven Managements“ und „Entwicklung eines Entscheidungsinstruments zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wassermengen in den Gebieten Lichtenmoor und Rodewalder Gräben“ fortgesetzt.

 


Beratungsgang:

 

Baurätin Schnorr stellt zunächst die Inhalte des Konzeptes mit den Kosten und der Ablaufplanung zur Fortsetzung des Integralen Managementkonzepts zur Bewirtschaftung von Wassermengen im Landkreis Nienburg/Weser (WMMK) vor.

 

Ausgehend von der Veröffentlichung des Abschlussberichtes WMMK im Februar 2022, Teil C (Defizitanalyse, Entwicklung von konzeptionellen Maßnahmen und Empfehlungen) ist die Weiterentwicklung des WMMK erforderlich, um auf die klimabedingte Häufung von Trockenjahren mit dem Einfluss auf das Grundwasser und die Oberflächengewässer mit geeigneten Mitteln reagieren zu können.

 

Die Fortsetzung ist in zwei verschiedenen Projekten mit der Implementierung eines adaptiven Managements und der Entwicklung eines Entscheidungsinstruments zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wassermengen in den Gebieten Lichtenmoor und Rodewalder Gräben geplant.

 

Durch Implementierung eines adaptiven Managements (Projekt 1) sollen neue Daten und Informationen einfließen. Als Managementinstrument dient es der flexiblen Entscheidungsfindung, der Anpassung an Unsicherheiten und neue Erkenntnisse.

Mittels systematischer Überprüfung der Effektivität von Maßnahmen und Zielen und einer regelmäßigen Evaluierung von Prozess und Zwischenergebnissen soll der Umsetzungsprozess so effektiv wie möglich gestaltet werden.

Auf diese Weise entsteht ein systematischer Lern- und Erkenntnisprozess. Mit dem besseren Systemverständnis gelingt eine gezielte Anpassung von Einzelmaßnahmen sowie des Monitoring-Prozesses selbst.

 

Zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, z.B. aus Klimamodelldaten, Prognosen zum Grundwasserdargebot usw. sind alle Akteure einzubinden und mit klaren Aufgabenstellungen zu betrauen.

Ziel ist die Identifizierung von Alternativen bzw. Unsicherheiten und einer bestimmten Risikotoleranz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Hierzu soll eine Steuerungsgruppe mit externer Projektbegleitung und –moderation eingerichtet werden.

Mit den Beteiligten aus dem Kreisverband für Wasserwirtschaft, den Wasserversorgern, den Gemeinden, dem Landkreis, dem Landvolk, den Beregnungsverbänden, den Unterhaltungsverbänden, den Naturschutzverbänden und den Fachbehörden (LWK, NLWKN, LBEG usw.) sollen 4 Arbeitsgruppen entstehen:

 

  • Arbeitsgruppe Wasserversorgung

(Inhaltlicher Schwerpunkt = Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung)

  • Arbeitsgruppe Landwirtschaft

(Inhaltlicher Schwerpunkt = Beregnung, Abflusssteuerung)

  • Arbeitsgruppe Fließgewässer

(Inhaltlicher Schwerpunkt = Wasserrückhalt, Fließgewässerbewirtschaftung)

  • Arbeitsgruppe Ökosysteme (Moore)

(Inhaltlicher Schwerpunkt = Lichtenmoor, Uchter Moor)

 

Das Projektmanagement soll durch ein externes Büro geführt werden und den Landkreis bei der Strukturierung von Inhalten unterstützen, die Steuerungsgruppe und die Arbeitsgruppen begleiten, Arbeitsergebnisse evaluieren, Zeit- und Kostenfaktoren überwachen sowie ein Projekthandbuch mit sämtlichen fachlichen, organisatorischen und sonstigen Vereinbarungen erarbeiten. Alle Ergebnisse sollen darin dokumentiert werden.

 

Das externe Büro soll zudem hinsichtlich der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Kontinuierlich und transparent sollen die Information an Nutzergruppen und Öffentlichkeit weitergegeben werden.

Mit der Entwicklung eines Projektinformationssystems soll via Internetauftritt die allgemeinverständliche Darstellung der Ergebnisse, Karten usw. zugänglich gemacht werden.

 

Mit dem Projekt 2 soll ein Entscheidungsinstrument zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wassermengen in den Gebieten Lichtenmoor und Rodewalder Gräben entwickelt werden.

 

Ausgehend von dem im Abschlussbericht zum WMMK (Februar 2022) beschriebenen grundsätzlichen wasserwirtschaftlichen Systemverständnis und ersten konzeptionellen Maßnahmenideen sollen nun ergänzende Untersuchungen durchgeführt und eine vertiefte Kenntnis des hydrogeologischen Systems gewonnen werden. Dies ist die notwendige Basis, um Moorrenaturierungen sinnvoll planen und den Erfolg von Maßnahmen überprüfen zu können.

 

Baurätin Schnorr veranschaulicht anhand einer graphischen Darstellung des vertikalen Grundwasserfließsystems im Moorkörper die Stützung des Moorwasserkörpers durch den mineralischen Grundwasserleiter (hydraulische Anbindung).

 

Das Projekt 2 zielt dabei auf die Detaillierung der wasserwirtschaftlichen Systemkenntnisse und die Quantifizierung von verschiedenen Einflussfaktoren ab. Mit der Durchführung einer detaillierten Datenerhebung mit Messung sowie Auswertung von Grundwasserständen, Oberflächenabflüssen, Gewässerprofilen und Durchlässigkeiten an der Moorsohle wird eine solide Grundlage zur Konkretisierung und Planung der konzeptionellen Maßnahmen aufgebaut.

 

Inhaltlich berücksichtigt der Aufbau des Grundwassermodells unterschiedliche Faktoren, wie die hydrogeologische Situation, die klimatische Entwicklung, die Grundwasserneubildung sowie anthropogene, technische Einflussfaktoren (Entnahmen, landwirtschaftliche Nutzung, Staueinrichtungen usw.).

Ergänzend finden Geländeuntersuchungen mit einer Vermessung und Kartierung der Gräben statt. Weiterhin werden Abflussmessungen durchgeführt und die Durchlässigkeit der Moorkörper und Grundwasserleiter ermittelt. Darüber hinaus finden Messungen zur Wasserführung in Vernässungspoldern statt, zusätzliche Grundwassermessstellen werden eingerichtet und Stauversuche durchführt.

 

Der Zeitplan des adaptiven Managements (Projekt 1) (begleitet durch Projekthandbuch, Jahresberichte, Projektinformationssystem) sieht eine Laufzeit von 3 Jahren vor.

 

Starten soll das adaptive Management 1/2023 mit dem Aufbau der Projektorganisation und des Monitoring-Konzepts sowie Start des Monitorings (Vorbereitung / Ausschreibung).

 

Die Entwicklung eines Entscheidungsinstruments zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung in den Gebieten Lichtenmoor und den Rodewalder Gräben (Projekt 2) soll 1/2023 mit der Vorbereitung und Ausschreibung der Leistungen beginnen. Die Ergebnisse der 6/2023 beginnenden Geländeuntersuchungen fließen dann auch in die Auswertung der Monitoring-Ergebnisse in Projekt 1 (1/2024) ein, woraus sich Maßnahmenideen konkretisieren, die dann in die Initiierung von Projekten (1/2025) münden. Ab 7/2024 wird mit der Erarbeitung eines Grundwassermodells begonnen, in das dann auch die ausgewerteten Monitoring-Ergebnisse aus Projekt 1 und die Ergebnisse der Geländeuntersuchungen einfließen.

 

Die Koordination erfolgt durch die Fachbereichsleitung. Die Erarbeitung geschieht überwiegend durch Beauftragung von Ingenieurbüros, wobei die inhaltliche Durchführung von Aufgaben im FD 552 Wasserwirtschaft unter zeitanteiliger Bearbeitung durch Ingenieur:innen und Verwaltungskräfte angesiedelt ist. Hierfür muss eine Priorisierung der vorhandenen Aufgaben erfolgen.

 

Die Projektbeteiligten (Wasserversorger, Unterhaltungsverbände, Landwirtschaft, Landesforsten, Naturschutzverbände, Fachbehörden (NLWKN, LBEG, LWK) haben sich bereits auf eine unverbindliche Absichtserklärung verständigt („Letters of Intent“).

Die Gesamtkosten i.H.v. 650.000 € verteilen sich auf das Projekt 1 „Adaptives Management“ mit 330.000 € und auf das Projekt 2 Entscheidungsinstrument nachhaltige Wasserbewirtschaftung Lichtenmoor und Rodewalder Gräben mit 320.000 € (Bereitstellung im HJ 2023).

 

Über die bereits zum 30.09.2022 beantragte Zuwendung über die Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft“ (RdErl. D. MU v. 02.02.2022) kann im Falle eines positiven Bescheides eine 90%-ige Abdeckung der Kosten (297.000 € bzw. 288.000 €) erfolgen. Der 10%-ige Eigenanteil des Landkreises beträgt somit 33.000 € bzw. 32.000 €.

Die Zuwendung (gesamt 585.000 €) fließt je nach Bereitstellung der Förderung in den  Haushaltsjahren 2023-2025 jeweils anteilig in das Produkt 55211 (Gewässerbenutzung und –schutz) zurück.

 

KTA Schnitzler erinnert an die eigentliche Problemstellung, in den trockenen Sommermonaten von dem Niederschlagsüberschuss aus den Wintermonaten partizipieren zu wollen.

 

Auf Nachfrage von KTA Schnitzler, inwieweit Schnittstellen zum gegenseitigen Informationsaustausch innerhalb der Arbeitsgruppen integriert sind, erklärt Baurätin Schnorr, dass die Aufteilung in mehrere kleine Gruppen zunächst vorteilhaft ist. Je nach Fortschritten in den Arbeitsgruppen werden die Informationen über die Projekt-Leitung, Projekt-Koordination bzw. Steuerungsgruppe weitergegeben.

 

Das stellv. Mitglied mit beratender Stimme Dr. Thijsen fragt nach, inwieweit auch Stillgewässer über das Projekt Berücksichtigung finden.

 

Baurätin Schnorr erklärt, dass hier in der 1. Phase keine separate Betrachtung von Stillgewässern vorgesehen ist. Das Thema sei aber durchaus beachtenswert und eine Aufnahme in das Projekt werde geprüft.

 

Auf Hinweis des stellv. Mitgliedes mit beratender Stimme Dr. Thijsen, dass die Planungsleistungen ja noch bis 2025 andauerten und die Zeit aufgrund der Klimasituation doch besser bereits zur Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden könne, entgegnet Baurätin Schnorr, dass die Akteure die Arbeitsgruppen nutzen sollen, um Vorschläge für ein zielgerichtetes Handeln zu machen und weiterentwickeln.

 

Baudirektor Wehr betont, dass die Teilnehmer und Inhalte in den Arbeitsgruppen nicht festgelegt sind. Der Landkreis hat dies bewusst frei gelassen, um keinen „bremsenden“ Faktor einzubauen. Auch im Rahmen der Förderrichtlinie wird der Landkreis bei einzelnen Projekten eher kein Träger der Maßnahmen sein.

 

Er hebt hervor, dass es für die Akteure wichtig ist, das wasserwirtschaftliche System zu verstehen und ein konsequentes Monitoring aufzubauen und durchzuführen. Auf dieser Basis ergeben sich Planungen, die im Sinne des adaptiven Managements ohne Zeitverzug umgesetzt werden sollen. Die Eigendynamik der Planung weiterer Akteure soll nicht ausgebremst werden.

 

Kritisch sieht Baudirektor Wehr ein voreiliges Vorgehen ohne entsprechende Planungsgrundlagen.

 

KTA Schnitzler weist auf den beschränkten Bereich hin, den das Modellprojekt abbildet. Es sei ein guter Anfang, Daten zu erheben und geeignete Maßnahmen abzustimmen. Erst ab 2025 in die Fläche zu gehen, hält sie jedoch für verspätet.

 

Baurätin Schnorr weist auf die Möglichkeit hin, jederzeit, auch vor 2025, entsprechende Vorschläge zu machen bzw. Anträge zu stellen. In bestimmenden Maßnahmen vorschnell zu agieren, sei aber nicht zielführend.

Aus dem Projekt sollen auch Modell-Informationen entnommen werden können, wie sich bestimmte Maßnahmen in der Praxis auswirken.

 

Baudirektor Wehr berichtet über das flächendeckende hydrogeologische Modell des Landkreises Verden, welches für das komplette Kreisgebiet zur Förderung beantragt wurde.

Fachlich eignet sich dieses jedoch nicht für den Landkreis Nienburg/Weser. Über die regional unterschiedlichen Einzugsgebiete für Grundwasser bzw. Oberflächengewässer im Kreisgebiet sind hierzu mindestens 4 bis 5 Modelle fachlich sinnvoll abgrenzbar.

 

Mit dem Modellprojekt Lichtenmoor und Rodewälder Gräben sollen zunächst Erfahrungen gesammelt werden, um Fehler in der Zukunft zu vermeiden.

Sicher gibt es einfachere und sparsamere Möglichkeiten, die dann aber auch nicht die erforderliche fachliche Qualität besitzen.

 

Auf Nachfrage des stellv. Mitgliedes mit beratender Stimme Gerling, inwieweit die gesteckten Ziele in Hinblick auf die vielfältigen Interessen auch praktisch erreichbar seien und ob Zwischenziele definiert wurden, nimmt Baurätin Schnorr Stellung.

 

Das globale Ziel ist realistisch in der vorgegebenen Zeit erreichbar. Es setzt sich aus dem Aufbau, der Vertiefung und der Nutzbarmachung eines Modells für ein konkretes Gebiet zusammen. Hierzu sollen die verschiedenen Akteure konkrete Ziele in den Arbeitsgruppen definieren.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke betont die Wichtigkeit eines hydraulischen Fließmodells zur zielführenden Steuerung der Prozesse in der Zukunft, um auf die Bedingungen des Dargebots bzw. Bedarfs mit geeigneten Maßnahmen reagieren zu können.

 

KTA Schnitzler unterstützt das Modellprojekt in der Region, mahnt aber auch zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen am Grundwasserkörper. Die Erarbeitung der nächsten Region benötige gegebenenfalls wieder zunächst 2 Jahre Planungszeit.

 

Erster Kreisrat Hoffmann fasst zusammen, dass zunächst ein fundierter Überblick gewonnen werden soll. Hinsichtlich des Zieles einer gemeinsamen Grundwassernutzung wird nun konkret die Region Lichtenmoor und Rodewälder Gräben näher betrachtet.

 

Maßnahmen in anderen Regionen sind auch durchaus kurzfristig möglich, wie z.B. die Allgemeinverfügung zur Beregnungsunterbrechung zeigt.

 

Auf die Frage des stellv. Mitgliedes mit beratender Stimme Gerling, ob sich die Planungsphase zugunsten einer beschleunigten Umsetzung verkürzen ließe, lädt der Erste Kreisrat Hoffmann ihn ein, Mitglied in einer Arbeitsgruppe zu werden und konkrete Vorschläge einzubringen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.