Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt den Anpassungen der Entschädigungen für das Wespenberaternetz, sowie der zukünftig kostenlosen Vor-Ort-Beratung und Umsiedlung von Wespen, zu.

 

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen verweist zunächst auf die der Einladung angefügte Informationsbroschüre des Fachdienstes Naturschutz in Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlich tätigen Beraternetz zum Schutz von Hornissen, Wespen und Hummeln.

 

Die vom Fachdienst Naturschutz herausgegebene Informationsbroschüre befasst sich mit den wichtigsten Fragen und Ängsten in der Bevölkerung und enthält Kontakt-daten für Notfälle.

 

In Zusammenarbeit mit dem kreisweit angelegten Beraternetz für Hornissen, Wespen und Co. wurde erfolgreich am Rückgang der Ängste in der Bevölkerung gearbeitet.

Erreicht werden konnte dies durch aufklärende Pressemitteilungen, Informationen auf der Homepage des Landkreises, Auslage der Informationsbroschüre bei Gemeinden, Polizei usw. sowie der kostenlosen telefonischen Beratung durch das Wespenberaternetz und die Naturschutzbehörde.

Bei Beratungen durch den Wespenberater vor Ort wurde, falls erforderlich, oftmals die direkte Umsiedlung des Nestes vorgenommen.

 

Seit 2009 erhalten die Wespenberater:in Entschädigungen in Höhe von 90,- € / Jahr als Pauschale und 0,30 € / gefahrene Km Wegstreckenentschädigung.

Des Weiteren wurden bei Inanspruchnahme eines Beraters vor Ort pauschal 10,00 € gegenüber den Bürger:innen abgerechnet. Im Falle einer Umsiedlung kamen 6,50 € / Stunde hinzu. Diese Einnahmen wurden dann an die Wespenberater und die Wespenberaterin ausgezahlt.

 

Ab 2023 werden diese Einnahmen (trotz Kleinstbeträge) als freiwillige Leistung des Landkreises umsatzsteuerpflichtig. Der hierdurch zukünftig erhöhte Aufwand steht nach Ansicht des Fachbereichs Finanzen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr zum Ertrag.

 

Es wird daher empfohlen, Vor-Ort-Beratungen bzw. Umsiedlungen der „nur“ allgemein geschützten Wespe ab 2023 kostenfrei für die Bürger:innen anzubieten.

 

Die Umsiedlung der besonders geschützten Art „Hornisse“ bleibt weiterhin kostenpflichtig, da angesichts der hierzu erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung dies als hoheitliche Handlung anzusehen ist, für die keine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Pro Umsiedlung eines Hornissennestes werden der Bürger:in, je nach Aufwand, rd. 50,- € bis 100,- € per Kostenbescheid in Rechnung gestellt.

 

Um die Attraktivität für die weitestgehend berufstätigen Wespenberater:in zu erhalten, sollen darüber hinaus die Entschädigungen (unter Berücksichtigung der Inflationsraten seit 2009) ab 2023 von 90,- € auf 120,- € / Jahr erhöht werden.

Bei Vor-Ort-Beratungen sollen 8,50 € / Stunde (statt bisher 6,50 € / Stunde) und eine Wegstreckenentschädigung entsprechend den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben (zurzeit 0,30 € / gefahrene Km) ausbezahlt werden.

 

Nachtrag zum Zeitpunkt der Protokollerstellung:

Die Wegstreckenentschädigung wurde durch Runderlass des Finanzministeriums (MF) zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 30.06.2023 auf 0,38 € / gefahrene Km angehoben.

 

Dies führt zu einer vertretbaren Mittelerhöhung in Höhe von 2.700,- € (statt bisher 2.000,- €) im jährlichen Haushaltsansatz auf dem Konto 55410.427100.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen nutzt die Gelegenheit, ein besonderes Lob und besonderen Dank an die Berater:in für ihr Fachwissen und ihr überaus großes Engagement auszusprechen.

 

Die sich über die Jahre immer mehr etablierte und sehr erfolgreiche Beratung / Umsiedlung durch das ehrenamtliche Beraternetz nimmt dem Fachdienst Naturschutz immense Arbeit ab. Eine entsprechende Beratung und Zufriedenstellung der Bevölkerung ist von der Verwaltung im Rahmen der notwendigen Prioritätensetzung nicht leistbar.

 

Des Weiteren wäre der finanzielle Aufwand aufgrund fester Lohnkosten und der Vor-Ort-Beratungen zentral beginnend ab Kreishaus wesentlich höher.

 

Mit Zustimmung der Ausschussmitglieder wird der Beschlussvorschlag wie nachstehend ergänzt:

„Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt den Anpassungen der Entschädigungen für das Wespenberaternetz, sowie der zukünftig kostenlosen Vor-Ort-Beratung und Umsiedlung von Wespen, zu.“

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke schließt mit dem Ausspruch: „Ehrenamt kann von Worten allein nicht leben“ und ruft zur Abstimmung auf.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.