Sitzung: 28.09.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/144
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt den Anpassungen der
Entschädigungen für das Wespenberaternetz, sowie der zukünftig kostenlosen
Vor-Ort-Beratung und Umsiedlung von Wespen, zu.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen verweist zunächst auf die
der Einladung angefügte Informationsbroschüre des Fachdienstes Naturschutz in
Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlich tätigen Beraternetz zum Schutz von
Hornissen, Wespen und Hummeln.
Die
vom Fachdienst Naturschutz herausgegebene Informationsbroschüre befasst sich
mit den wichtigsten Fragen und Ängsten in der Bevölkerung und enthält
Kontakt-daten für Notfälle.
In
Zusammenarbeit mit dem kreisweit angelegten Beraternetz für Hornissen, Wespen
und Co. wurde erfolgreich am Rückgang der Ängste in der Bevölkerung gearbeitet.
Erreicht
werden konnte dies durch aufklärende Pressemitteilungen, Informationen auf der
Homepage des Landkreises, Auslage der Informationsbroschüre bei Gemeinden, Polizei
usw. sowie der kostenlosen telefonischen Beratung durch das Wespenberaternetz
und die Naturschutzbehörde.
Bei
Beratungen durch den Wespenberater vor Ort wurde, falls erforderlich, oftmals
die direkte Umsiedlung des Nestes vorgenommen.
Seit
2009 erhalten die Wespenberater:in Entschädigungen in Höhe von 90,- € / Jahr
als Pauschale und 0,30 € / gefahrene Km Wegstreckenentschädigung.
Des
Weiteren wurden bei Inanspruchnahme eines Beraters vor Ort pauschal 10,00 €
gegenüber den Bürger:innen abgerechnet. Im Falle einer Umsiedlung kamen 6,50 €
/ Stunde hinzu. Diese Einnahmen wurden dann an die Wespenberater und die Wespenberaterin
ausgezahlt.
Ab
2023 werden diese Einnahmen (trotz Kleinstbeträge) als freiwillige Leistung des
Landkreises umsatzsteuerpflichtig. Der hierdurch zukünftig erhöhte Aufwand
steht nach Ansicht des Fachbereichs Finanzen in keinem wirtschaftlichen
Verhältnis mehr zum Ertrag.
Es
wird daher empfohlen, Vor-Ort-Beratungen bzw. Umsiedlungen der „nur“ allgemein
geschützten Wespe ab 2023 kostenfrei für die Bürger:innen anzubieten.
Die
Umsiedlung der besonders geschützten Art „Hornisse“ bleibt weiterhin kostenpflichtig,
da angesichts der hierzu erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung
dies als hoheitliche Handlung anzusehen ist, für die keine Umsatzsteuerpflicht
besteht.
Pro
Umsiedlung eines Hornissennestes werden der Bürger:in, je nach Aufwand, rd.
50,- € bis 100,- € per Kostenbescheid in Rechnung gestellt.
Um
die Attraktivität für die weitestgehend berufstätigen Wespenberater:in zu erhalten,
sollen darüber hinaus die Entschädigungen (unter Berücksichtigung der Inflationsraten
seit 2009) ab 2023 von 90,- € auf 120,- € / Jahr erhöht werden.
Bei
Vor-Ort-Beratungen sollen 8,50 € / Stunde (statt bisher 6,50 € / Stunde) und
eine Wegstreckenentschädigung entsprechend den jeweils aktuellen gesetzlichen
Vorgaben (zurzeit 0,30 € / gefahrene Km) ausbezahlt werden.
Nachtrag zum Zeitpunkt der
Protokollerstellung:
Die Wegstreckenentschädigung wurde durch
Runderlass des Finanzministeriums (MF) zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis
30.06.2023 auf 0,38 € / gefahrene Km angehoben.
Dies
führt zu einer vertretbaren Mittelerhöhung in Höhe von 2.700,- € (statt bisher
2.000,- €) im jährlichen Haushaltsansatz auf dem Konto 55410.427100.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen nutzt die Gelegenheit, ein
besonderes Lob und besonderen Dank an die Berater:in für ihr Fachwissen und ihr
überaus großes Engagement auszusprechen.
Die
sich über die Jahre immer mehr etablierte und sehr erfolgreiche Beratung / Umsiedlung
durch das ehrenamtliche Beraternetz nimmt dem Fachdienst Naturschutz immense
Arbeit ab. Eine entsprechende Beratung und Zufriedenstellung der Bevölkerung
ist von der Verwaltung im Rahmen der notwendigen Prioritätensetzung nicht
leistbar.
Des
Weiteren wäre der finanzielle Aufwand aufgrund fester Lohnkosten und der
Vor-Ort-Beratungen zentral beginnend ab Kreishaus wesentlich höher.
Mit
Zustimmung der Ausschussmitglieder wird der Beschlussvorschlag wie nachstehend
ergänzt:
„Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt den Anpassungen der
Entschädigungen für das Wespenberaternetz, sowie der zukünftig kostenlosen
Vor-Ort-Beratung und Umsiedlung von Wespen, zu.“
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke schließt mit dem Ausspruch:
„Ehrenamt kann von Worten allein nicht leben“ und ruft zur Abstimmung auf.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.