Sitzung: 28.09.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/145
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen
Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in
Sachsenhagen in Höhe von 1.300 € für die Jahre 2023 bis einschließlich 2027 zu.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen berichtet zur Verlängerung
der Zahlung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und
Artenschutzstation Sachsenhagen zunächst von einem früheren Fall, in dem die
Naturschutzbehörde vor Existenz der Station mit der Beschlagnahme, Suche nach
Unterbringungsmöglichkeit und inder Folge mit der Überführung einer
Königspython an den Zoo Hannover beauftragt war.
Zu
den Aufgaben der Station fährt er fort. U.a. zählen die Aufnahme und
tierärztliche Versorgung verletzter oder verwaist aufgefundener heimischer
Tiere (ggfs. auch deren Abholung vor Ort), die Betreuung von behördlich
beschlagnahmten geschützten Tieren und Exoten, die Auswilderung genesener
Wildtiere dazu. Beschlagnahmte Tiere werden bis zur richterlichen Entscheidung
untergebracht und betreut. Illegal gehaltene Exoten werden zudem an Tierparks
und Zoos vermittelt.
In
2021 wurden mehr als 3.390 Tiere betreut, 2016 waren es noch 2.450 Tiere.
Die
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist ein eingetragener Verein, der
als staatlich anerkannte Auffang- und Pflegestation mit staatlichen Mitteln
gefördert wird.
Die
Finanzierung der Station wird überwiegend durch private Sponsoren, das Ehrenamt
und private Engagement des Trägervereins mit seinen Mitgliedern und Mitteln aus
der öffentlichen Hand ermöglicht.
Für
die Kreisverwaltung bedeutet die Existenz der Station eine durchgehende Erreichbarkeit
zur artgerechten Unterbringung von z.B. Schlangen, Papageien und Echsen sowie
die Abgabe von zu betreuenden Wildtieren (z.B. Jungstörche) inklusive
tierärztlicher Versorgung. Verletzt aufgefundene Tiere können bei Bedarf
abgeholt bzw. vorrangig direkt vom Bürger zur Station gebracht werden.
Für
den Landkreis Nienburg/Weser bedeutet dies eine deutliche Einsparung von Kosten
und Personal.
Die
jährlichen Förderbeträge der öffentlichen Hand gestalten sich aktuell wie
folgt:
NLWKN
für das Land Niedersachsen 142.000 €
Region
Hannover 10.000 €
Landkreis
Schaumburg 8.000 €
Kreis
Minden-Lübbecke 1.769 €
Landkreis
Osterholz 200 €
Der
Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich dabei seit 2018 mit 1.300 € jährlich (zuvor
1.000 € jährlich), sodass für die Jahre 2023 bis 2027 eine gleichbleibende
jährliche Zuwendung in Höhe von 1.300 € seitens der Verwaltung empfohlen wird.
Das
stellv. Mitglied mit beratender Stimme Dr. Thijsen stimmt dem Lob und
der Anerkennung, die der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke der
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen für die geleistete Arbeit
ausspricht, vollends zu und schlägt darüber hinaus die Erhöhung des jährlichen
Förderbetrages auf das Niveau des Kreises Minden-Lübbecke in Höhe von 1.769 €
jährlich vor.
Erster
Kreisrat Hoffmann stellt klar, dass
hierzu kein Antrag der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen vorliegt.
Im
Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Fördergeldantrag der „Ökologischen
Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM)“ wurde keine Erhöhung der Mittel
berücksichtigt (vgl. Drucksache 2022/069 vom 25.05.2022).
Im
Falle einer entsprechenden Antragstellung kann hierüber neu beraten werden.
KTA
Kruse unterstützt angesichts keines
anderslautenden Antrages der Wildtier- und Artenschutzstation die Beschlussfassung
entsprechend der Vorlage.
Er
wirbt dafür, dass jeder die Station mal besuchen sollte, um sich ein Bild von
der geleisteten Arbeit zu machen.
Zudem
weist er darauf hin, dass die hauptsächliche Futterquelle für die Station
(männliche Legehennen aus den regionalen Brütereien) zunehmend abnimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.