Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Hartmann teilt mit, dass ein externer Dienstleister beauftragt wurde, die europaweite Ausschreibung für die Leistungen im Freistellungsverkehr ab 2023 zu begleiten. Dabei handele es sich um das Unternehmen, dass den Landkreis bereits 2018 begleitet habe. Die neuen Verträge sollen ab dem 01.05.2023, spätestens jedoch zum 01.08.2023, gelten.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig