Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Der Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B. Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.


Beratungsgang:

 

Erster Kreisrat Hoffmann führt aus, im Beschluss müsse der im ersten Satz der Zusatz „bei Neufahrzeugen“ gestrichen werden, da der Fördersatz für alle Arten von Beschaffungen gelten und daher immer gezahlt werden solle. Dies habe der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen so beschlossen.

 

KTA Schlemermeyer legt dar, in der Vergangenheit habe der Landkreis eine abgängige Drehleiter in der Samtgemeinde Liebenau auf eigene Kosten ersetzt. Dies habe eine Ausnahme dargestellt. Mit der neuen Regelung entspreche der Anteil des Landkreises jedenfalls ungefähr dem Anteil der Drehleiter-Einsätze außerhalb der jeweiligen Kommunen.

 

KTA Niepel ergänzt, seine Fraktion habe sich mit dem Beschluss schwer getan. Immerhin müssten 80.000 bis 100.000 Euro finanziert werden. Er hoffe, dass das Thema für einige Jahre ruhen könne.

 

KTA Bergmann-Kramer erklärt, er halte die Förderung für zu gering und werde die Beschlussvorlage daher ablehnen.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    33 Ja-Stimmen     2 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen