Der Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B. Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.
Beratungsgang:
Erster Kreisrat Hoffmann
führt aus, im Beschluss müsse der im ersten Satz der Zusatz „bei Neufahrzeugen“
gestrichen werden, da der Fördersatz für alle Arten von Beschaffungen gelten
und daher immer gezahlt werden solle. Dies habe der Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen so beschlossen.
KTA Schlemermeyer legt dar, in der
Vergangenheit habe der Landkreis eine abgängige Drehleiter in der Samtgemeinde
Liebenau auf eigene Kosten ersetzt. Dies habe eine Ausnahme dargestellt. Mit
der neuen Regelung entspreche der Anteil des Landkreises jedenfalls ungefähr
dem Anteil der Drehleiter-Einsätze außerhalb der jeweiligen Kommunen.
KTA Niepel ergänzt, seine Fraktion
habe sich mit dem Beschluss schwer getan. Immerhin müssten 80.000 bis 100.000
Euro finanziert werden. Er hoffe, dass das Thema für einige Jahre ruhen könne.
KTA Bergmann-Kramer
erklärt, er halte die Förderung für zu gering und werde die Beschlussvorlage
daher ablehnen.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen